Zitat:
Zitat von NickB12
Eieiei..
Leutz es gibt nur den TÜV
wenns es um Eintragungen geht und um §21
Einzelabnahmen darf nur der TÜV, andere Sachen §19 usw darf die Dekra,
KÜS, GTÜ usw.
Nur muss ein Teilegutachten vorliegen.
LG Nick
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Hallo Leute!
Ja, in Ostdeutschland ist es genau anders herum!
Wollte bei meinem BMW 320si im letzten Frühjahr Spurplatten in Verbindung mit Sonderrädern eintragen lassen.
Dabei wichen die Daten der Platten nur um einen Millimeter von den Angaben im zugehörigen TÜV - Teilegutachten ab und schon musste ich zur DEKRA, weil nur sie hier in den NBL eine Einzelabnahme machen darf!
So was nennt man dann wohl eine Monopolstellung!

Entsprechend sind auch die Preise.
Sie sind halt die Götter in Grün, wie ich finde.
Grüße aus Leipzig von René / 750i_E38