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20.02.2010, 23:03
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#1
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schraubt mit Leidenschaft
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: Kelkheim
Fahrzeug: e38-750i (06.95)
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Sag das den Prüfern mal, durfte mir deren geheule auch schonmal anhören, weil die Tragfähigkeit im gutachten 2 nummern höher war.
Die die drauf war langte dicke, der hat trotzdem auf das Gutachten gepocht, ist auch sein gutes Recht.
Denk immer an den Grundsatz bei einer Abnahme, liegt im Ermessen des Prüfers.
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20.02.2010, 23:08
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von allesschrauber
Sag das den Prüfern mal,
Denk immer an den Grundsatz bei einer Abnahme, liegt im Ermessen des Prüfers.
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Gern- gib mir mal die Telefonnummer.
"Ermessen" bedeutet nicht, dass die machen können, was sie wollen,
"Ermessen" bedeutet, dass sie einen Spielraum haben, bei Entscheidungen, die nicht klar geregelt sind.
Klare Regelung (wie die Geschichte mit der Tragfähigkeit) haben keinen Ermessensspielraum, die müssen sich also daran halten.
Gruß,
Kai
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21.02.2010, 00:49
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#3
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von allesschrauber
Sag das den Prüfern mal, durfte mir deren geheule auch schonmal anhören, weil die Tragfähigkeit im gutachten 2 nummern höher war.
der hat trotzdem auf das Gutachten gepocht, ist auch sein gutes Recht. 
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Hier liegt auch kein Ermessensspielraum vor. Im Gutachten werden Voraussetzungen gefordert - diese sind zu erfüllen PUNKT. Sonst wäre ein Gutachten ja sinnlos.
Eine Rad/Reifenkombi wurde vom Hersteller so geprüft.
Da hat allesschrauber recht - der Prüfer handelt korrekt. Es war ja nichts "unklar" sondern eindeutig festgelegt - evtl hat man ja festgestellt das es mit einem niedrigerem LI Probleme gibt.
Bei einem Ermessensspielraum handelt der Prüfer nach SEINEM Ermessen - erachtet er die Eintragung für die ER unterschreiben muss für ungeeignet, kann und darf er sie verweigern. Niemand kann ihn dazu zwingen. Nimmt ein Kollege das ab - sein Problem.
Hatte schon oft genug das Problem, das ein Prüfer verweigerte. Manchmal hat sich das dann der Prüfstellenleiter betrachtet und abgesegnet, aber der Mann davor hat halt nein gesagt.
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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21.02.2010, 00:52
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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ich habs schonmal gesagt, die tragfähigkeit orientiert sich ausschliesslich an der tatsächlich benötigten werten (also an der tatsächlichen achslast), nicht an dem was im fahrzeugschein steht und nicht an dem was im gutachten steht...
dazu gibts sogar rechtssprechung (der interssierte mag im netz suchen)
das ist genauso obsolet wie die markenbindung bei pkw-reifen, steht auch manchmal noch drin, ist aber ungültig
zum ermessensbegriff:
Ermessen ? Wikipedia
vielleicht mal nachlesen,...
für beliehene (wie prüforganisationen) gilt hier das selbe wie für behörden...
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung
gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (21.02.2010 um 00:59 Uhr).
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21.02.2010, 01:03
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#5
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Tja, und wenn der Gutachtenersteller eine höhere Traglast fordert und der Prüfer nein sagt kannst du telefonieren und im Dreieck springen wie du willst....
Ohne den blauen Zettel keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Und ohne Betriebserlaubniss wolln wir ja nicht rumfahren, oder?
Bei einer späteren HU kann es sein, das niemanden intressiert was mal in irgend einem Gutachten gestanden hat, aber zum Eintragen....
Da erleichter freundliche Kooperation die Angelegenheit wesentlich und spart viel Zeit.
Wäre ich Prüfer, und mir wollte jemand erklähren was ich soll oder muss - würde ich meinen Ermessensspielraum voll ausschöpfen und die Angelegenheit maximal verlängern. Er will ja was von mir 
Und wer das mit Gewalt herausfordert...handelt schlichtweg dumm. Ein geschmeidiges Miteinander wirkt oft Wunder, nur kapieren das manche nicht. 
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21.02.2010, 01:10
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Chevyman
Tja, und wenn der Gutachtenersteller eine höhere Traglast fordert und der Prüfer nein sagt kannst du telefonieren und im Dreieck springen wie du willst....
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nein, wenn der den authoritäts-kasper macht, dann kann ich eine verpflichtungsklage antrengen, der kriegt aufs dach und ich recht...
DAS nenne ich geschmeidig...
gruß,
kai
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21.02.2010, 01:15
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#7
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
DAS nenne ich geschmeidig...
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Und wartest Wochenlang - das nenn ich dumm 
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21.02.2010, 01:20
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Chevyman
Und wartest Wochenlang
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wer sich mitte februar nach 20" sommerreifen erkundigt, der hat noch ein paar wochen zeit...
für einen wärs mir das wert...
was wäre denn deine "intelligente" alternative? teurere reifen kaufen mit unnötigerweise höherem index?
gruß,
kai
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21.02.2010, 02:24
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#9
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Blondinenbändiger
Registriert seit: 17.05.2005
Ort: Ingolstadt
Fahrzeug: F40 M120i (01/2021), E46 Cabrio M330i FL (12/2004), E30 325i Cabrio vFL G-Kat (07/1987)
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Zitat:
Zitat von allesschrauber
Denk immer an den Grundsatz bei einer Abnahme, liegt im Ermessen des Prüfers.
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Hallo,
ja aber genau dass sollte man sich auch als Prüfer in seiner Daseinsberechtigung immer wieder vor Augen halten, dass deren Ermessen nicht der Willkür dient, sondern vielmehr die Lücke vom typgeprüften Gutachten bis zum Anbau am einzelnen Fahrzeug schliessen soll.
Eine Eintragung von mittlerweile mind. 45.- ist nämlich keine Verwaltungsgebühr, dass könnten Zulassungsstellen ja dann auch selbst entsprechend ihrer Gebührenverordnung erledigen...sondern eine Anbau-Beurteilung mit Sachverstand, die entweder verantwortbar ist oder eben nicht.
Nur nach dem Motto, ausschliesslich ein wasserdichtes Teile-Gutachten und sowas kann zur Eintragung führen, reicht dazu eben nicht immer aus...
Ob eine Prüf-Nr. die richtige Grösse und die vorhandene Freigabekennzeichnung stimmen; andernfalls kein Eintrag, also DASS kann auch der Pförtner ablesen, dafür brauchts keinen AaP für die Restverantwortung mehr.Das klingt dann nur noch nach Lobbyismus von Prüfverbänden.
Was ich damit meine ist, dass ein Prüfingenieur seinen ja ehh kleinen Anteil am Gesamten beitragen sollte, statt sein Handeln nur ausschliesslich auf bereits fertige Begutachtungen zu beschränken.
Gruss
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21.02.2010, 10:31
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.04.2007
Ort: Kiel
Fahrzeug: 740i E38 01/1998
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Die Räder sind eingetragen. Es geht nur darum ob's Stress geben kann, wobei ich denke das Kai recht haben muss. Es sind halt feste Größen. Danke euch allen. Gruß Jürgen
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