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Alt 22.02.2009, 17:07   #1
RS744
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Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
bevor du also triumphierst: lieber erst mal genau informieren...am besten direkt bei deinem zuständigen strassenverkehrsamt
Wieso StVA?

Für Merkzeichen G aG oder Bl ist doch das Versorgungsamt zuständig .
Oder ist das in B etwa anders?
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 17:10   #2
Jugo
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Wieso StVA?

Für Merkzeichen G aG oder Bl ist doch das Versorgungsamt zuständig .
Oder ist das in B etwa anders?
nee hier in Berlin geht man halt zum sozialamt
Jugo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 17:14   #3
RS744
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Sorry,

geht doch nur bei Merkzeichen aG Bl oder H,

siehe nachfolgende Nr. 6:

Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der [Berliner] Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
* 1. mobile Maschinen und Geräte,
* 2. Arbeitsmaschinen,
* 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
* 4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
* 5. Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß §52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
* 6. Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,
...


Aber vielleicht schaffst Du es ja, Deinen Trecker als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen zu bekommen, Nr. 3
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 17:20   #4
Jugo
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Sorry,

geht doch nur bei Merkzeichen aG Bl oder H,

siehe nachfolgende Nr. 6:

Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der [Berliner] Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
* 1. mobile Maschinen und Geräte,
* 2. Arbeitsmaschinen,
* 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
* 4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
* 5. Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß §52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
* 6. Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,
...


Aber vielleicht schaffst Du es ja, Deinen Trecker als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen zu bekommen, Nr. 3
nee nee landwirtschaftliche Zugmaschine, hast du falsch verstanden... das gilt nur für DORFBEWOHNER, wie du aus Bielefeld zb. BERLIN IST KEIN DORF!
Jugo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 17:25   #5
RS744
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Zitat:
Zitat von Jugo Beitrag anzeigen
nee nee landwirtschaftliche Zugmaschine, hast du falsch verstanden... das gilt nur für DORFBEWOHNER, wie du aus Bielefeld zb. BERLIN IST KEIN DORF!
Stimmt.
Berlin ist nämlich eine Anhäufung von 15 (?) Dörfern.

Wer hat diesen weisen Spruch nochmal getätigt? Ur-Berliner, jetzt seid Ihr gefragt.
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Alt 22.02.2009, 17:41   #6
Jugo
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Stimmt.
Berlin ist nämlich eine Anhäufung von 15 (?) Dörfern.

Wer hat diesen weisen Spruch nochmal getätigt? Ur-Berliner, jetzt seid Ihr gefragt.
Frank Goosen? Ein ur penner... der gar keine ahnung hat... Ich sage nur BERLINALE alle grossen stars aus NY und Hollywood kommen und leben mitlerweile in Berlin, Bielefeld? Was ist das? Kann man das essen? hahahahahahhahaha
Jugo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 17:48   #7
RS744
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Zitat:
Zitat von Jugo Beitrag anzeigen
Bielefeld? Was ist das? Kann man das essen?
Nein, essen kann man es auch nicht,
denn Bielefeld existiert in Wirklichkeit gar nicht,
schau mal ->
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Die Bielefeld-Verschwrung

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Alt 22.02.2009, 18:35   #8
RS744
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Zitat:
Zitat von Jugo Beitrag anzeigen
... in Berlin, Bielefeld? Was ist das? Kann man das essen?
Ah da haben wir es ja, eigentlich ist Berlin das bessere Bielefeld , schau mal:

"Jeder, der den Einbürgerungstest erfolgreich besteht, weiß, dass Berlin eigentlich gar nicht existiert. (Den „Wenn eine Stadt Bielefeld ist, dann ja wohl Berlin.“ hab ich mir gerade noch verkniffen.) Berlin ist eine Ansammlung von Dörfern, die über 3.000 Einwohner nicht hinausgekommen sind ... "

Die Quelle ist eine Berliner, also authentisch -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Dörfer, die Berlin sind | Spreeblick

Geändert von RS744 (22.02.2009 um 21:25 Uhr).
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Alt 22.02.2009, 17:39   #9
Marathoni
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Ort: Handorf
Fahrzeug: 730d E38, 750iL E32, 520d touring F11, MB 500SE W126
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Habe gerade in der letzten Woche mit dem zustaendigen Berliner Amt ( Umweltbehoerde, Durchwahl 030- 9025-2341) gesprochen.

Nach Auskunft der Dame vom Amt bereitet der Berliner Senat gerade eine Ausnahmeregelung fuer alle Fahrzeuge vor, die heute nur "gelb" bekommen und fuer die es keine Nachruestmoeglichkeit auf "gruen"gibt.

Das bedeutet, die Roten bleiben in jedem Fall aussen vor.

Notwendig wird eine Tuev-Bescheinigung, die man an jedem Tuev in Deutschland vornehmen lassen kann und die man sich dann im Bedarfsfall hinter die Windschutzscheibe legen muss.
Die Ausnahme gilt dann jeweils fuer ein Jahr.
Die Dame meinte noch, es waere nur vorgesehen fuer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 9 Jahren, aber ich hatte eher den Eindruck sie wuerde ein bisschen spekulieren.
Dass ganze soll im Maerz im Berliner Senat beschlossen werden und dann kann man angeblich ab August die Bescheinigung besorgen.
Da diese aber nur 12M Gueltigkeit hat sollte man eh bis Dezember warten.


Ich gehe mal davon aus, dass mein 730d noch etwas Schonfrist bekommt

Hoffe ich konnte etwas Klarheit reinbringen und etwas Hoffnung wecken

Gruss
marathoni

PS. Super interessant fand ich in dem Telefonat wir so eine "Beamtin" erklaert, dass man sich irgendwann sowieso mal ein neues Auto kaufen sollte. Einfach wunderbar wie die ueber den Geldbeutel anderer Leute verfuegen wollen. Wahrscheinlich kauft die Dame alle 3 Jahre einen neuen Kleinwagen.
Marathoni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2009, 18:54   #10
Jugo
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Zitat:
Zitat von Marathoni Beitrag anzeigen
Habe gerade in der letzten Woche mit dem zustaendigen Berliner Amt ( Umweltbehoerde, Durchwahl 030- 9025-2341) gesprochen.

Nach Auskunft der Dame vom Amt bereitet der Berliner Senat gerade eine Ausnahmeregelung fuer alle Fahrzeuge vor, die heute nur "gelb" bekommen und fuer die es keine Nachruestmoeglichkeit auf "gruen"gibt.

Das bedeutet, die Roten bleiben in jedem Fall aussen vor.

Notwendig wird eine Tuev-Bescheinigung, die man an jedem Tuev in Deutschland vornehmen lassen kann und die man sich dann im Bedarfsfall hinter die Windschutzscheibe legen muss.
Die Ausnahme gilt dann jeweils fuer ein Jahr.
Die Dame meinte noch, es waere nur vorgesehen fuer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 9 Jahren, aber ich hatte eher den Eindruck sie wuerde ein bisschen spekulieren.
Dass ganze soll im Maerz im Berliner Senat beschlossen werden und dann kann man angeblich ab August die Bescheinigung besorgen.
Da diese aber nur 12M Gueltigkeit hat sollte man eh bis Dezember warten.


Ich gehe mal davon aus, dass mein 730d noch etwas Schonfrist bekommt

Hoffe ich konnte etwas Klarheit reinbringen und etwas Hoffnung wecken

Gruss
marathoni

PS. Super interessant fand ich in dem Telefonat wir so eine "Beamtin" erklaert, dass man sich irgendwann sowieso mal ein neues Auto kaufen sollte. Einfach wunderbar wie die ueber den Geldbeutel anderer Leute verfuegen wollen. Wahrscheinlich kauft die Dame alle 3 Jahre einen neuen Kleinwagen.
Danke für die info
Werde morgen auch mal anrufen, und nochmal nachfragen.
Jugo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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