@partrick..
ist nicht traurig, sondern das normale Wirtschaftsleben. Wenn du Kulanz möchtest, bist du auf den goodwill deines Gegenübers angewiesen. Im normalen Geschäftsleben hat nunmal niemand etwas zu verschenken. Und wenn man Gegengeschäfte anbieten kann - das haben diene Eltern eben gemacht - hat der Vertragspartenr wirtschftliches Interesse an eine Lösung - im beiderseitigen Interesse.
Anders sehe ich die Sache bei einem klarem Rechtsanspruch. Da sollten keine Unterschiede gemacht werden, da der wirtschaftlich schwächere Partner - im Regelfall der Konsument - gezwungen ist den Rechtsweg, mit dem entsprechedne Kosten und Klagsrisiko - zu bestreiten.
Also freu dich über die Lösung und wundere dich nicht
Grüße HEIN2
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