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Alt 20.06.2008, 07:45   #1
memyselfundich
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Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
Standard Heckrollo - kann man das Beleuchten?

Heute aufm Weg von München nach Innsbruck bin ich wieder scharren und scharren von meinen geliebten mittelspur******n begegnet. Früh morgens, da schlafen die noch tiefer als sonst. Wie die mich aufregen und wie ich aussteigen könnte und.. egal ist nicht thema dieses threads.

Mich würde interessieren ob mann irgendwie, z.b. mit SMD´s oder ähnlich kleinen feinen lämpchen, eine Art Bildschirm aus dem Heckrollo machen könnte. Um dann z.b. ein offiziell genug aussehendes " !! ACHTUNG !! " ausgeben zu können, gefolgt von einem spruch meiner wahl, bestimmt von meiner Stimmung. Z.b. "Auch hier gilt §42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d" oder "Drop dead you stupid f***" etc.

Was ich zusätlich noch gerne hätte, wären so 3 videokameras, das ich besonders nervige ****** - dazu gehören z.b. lkw´s die am Irschenberg im überholverbot, ja, überholen mit 35.4 km/h wenn der kollega 35.3 schaft, usw. usf. Weiß jemand noch wie das rechtlich aussieht wenn man die bilder auf eine webseite "JAauchichhabemeinenfuehrerscheinimlottogewonnen.d e" oder ähnlich ausstellen würde? Evtl. verfremdet. bin aber geneigt das quasi als Goatse der Deutschen Autobahnen aufzuziehen. Die harte, brutale Realität.

Also 3 frage:
Heckrollo als Bildschirm, legal, verkehrstauglich, evtl noch aufrollbar.

Videokameras, die ggf. auch als beweis gegen besonders gefährliche fahrer dienen könnten.

Rechtliches was dagegen spricht, einen öffentlichen pranger im internet aufzuziehen.

Wer macht mit ^^
__________________
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if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
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