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Zitat von muscle.hasi
das wäre mal wieder ein neues thema..
also wenn ich angehalten werde und in meinen neues papieren stehen keine reifengrößen mehr...und die polizei kann in ihrem rechner die original bereifung abrufen, stellt dann aber fest das die gefahrenen reifen ja nicht original größe haben sondern andere sind bekomme ich ne zwangstillegung, obwohl ich das ja rein logisch nicht nachvollziehen kann, denn ich gehe davon aus wenn ich ein neues auto kaufe das es mit neuem tüv alles in ordnung hat...
ich habe auch verstanden das nachträglich angebrachte reifengrößen trotzdem eingetragen werden...was aber wenn es statt 235/70R16 im fahrzeugschein 225/70R16 drauf sind?? also nur mal gedacht...????
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Die Polizei kann alle Größen, die serienmäßig sind, einsehen.
Alles andere muss, wie sonst auch, abgenommen werden. Auch wenn es nur die popelige andere Größe ist (davon abgesehen würde ich da ganz sicher 5e gerade sein lassen...).
Dafür gibt's keine Zwangsstillegung, weil da niemals eine Gefährdung zu konstruieren wäre. Ausnahme: der LI stimmt nicht mehr.
Wenn es sich allerdings um 335er Pellen handelt, die schon an der Karosse schleifen, sieht's anders aus.
Zitat:
armes deutschland scheiß EU....mehr kann man nicht sagen...
UND WIR LASSEN UNS ALLES GEFALLEN!!!! das ist das schlimmste...
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Und wie Red schon schreibt, wir bezahlen den ganzen Scheiß!!!