Puhhh , bin schon ganz wirr im Kopf jetzt weiß ich wenigstens das ich unserem Tüv Mann seinerzeit richtig zugehört habe.
Ist klar , vorne hinten zählen nicht bei der Ausführung , da wir einen seitlichen Blinker in der Seitenleiste bzw. am anderen Wagen im Kotflügel haben ist der im Aussenspiegel die 2te , Die laut § blablabla erlaubt ist , Voraussetzung ist gültige Prüfnummer. sonst erlischt BE
Mensch , ihr habt vieleicht Probleme
Also mal einfach , gibt es auf dem Markt schon zulässige A.spiegel mit integr. Blinkern für den E38.
Gruß Christel ( die ihn manchmal fahren darf )
