Gewährleistungspflicht: Querlenker???
Hallo,
nach dem mein am Wochenende neu gekaufter gebrauchter 740i an jeder Strassenunebenheit Geräusche machte, habe ich ihn bei BMW überprüfen lassen.
Fazit : die Querlenker an der Hinterachse sind ausgeschlagen, besonders auf der rechten Seite mehrere Millimeter Spiel.
Der Wagen hatte vor einer Woche einen neuen TÜV bekommen, ausserdem ein Dekrasiegel. In keinem der Berichte steht etwas von diesem Problem, die Reparatur kostet ca. 400€.
Da ich den Wagen beim Händler gekauft habe, hat dieser ja 1 Jahr Gewährleistungspflicht. Laut Aussage von BMW muss der Mangel schon letzte Woche bestanden haben und braucht ca 10'000km bis zu dieser Ausprägung. Nun will der Händler sich querstellen, mit dem Hinweis dass es normaler Verschleiss ist, fällt der Querlenker nun unter Verschleiß oder greift hier die Gewährleistungspflicht?
Abgesehen davon hätte es den Leuten bei der Dekra auffallen müssen laut BMW, einmal wackeln mit der Hand an den Rädern im "aufgebockten" Zustand hätte das Problem gezeigt.
Wie gehe ich jetzt am besten vor, sollte man einen Sachverständigen einschalten?
Viele Grüsse, Sascha
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