Buenas noches,
es wurde bereits vollkommen richtig geschrieben:
Wenn der Wagen von einem Händler stammt und der Kauf innerhalb der letzten sechs Monate war ( in diesem Falle noch viel viel kürzer ) dann ab zu dem Händler diesem klar machen dass es vollkommen wurscht ist ob das ein Stoßdämpfer, das Getriebe der Motor, die Kats, die Lambdasonden sind, Gewährleistung heisst das Schlüsselwort.
Egal was die da als Verschleißteil anführen, kein Stoßdämpfer geht schwupp die wupp kaputt, kein Kat verstopft von heute auf morgen ( wobei ich wirklich jedem rate der sein Wägelchen längere Zeit fahren will, haut euere Keramik-Kats raus und baut euch Metallkats ein ). D.h. der Schaden muss bereits vor dem kauf existiert haben. Eine Probefahrt alleine muß dies nicht wiederspiegeln.
Also ran an den Händler diesen fahren lassen und Jenen regulieren/reparieren lassen. Dennoch kann es sehr gut sein ( wenn es ein älterer Wagen ist ) dass zubezahlt werden muß, weil der Händler zeitwertgerecht agieren darf.
don franco
Geändert von don_franco (27.10.2004 um 02:00 Uhr).
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