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Alt 06.09.2004, 22:15   #6
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Ausrufezeichen ..wie auch immer

Hi,
wenn der Verkäufer Privatmann ist und die Gewährleistung/Garantie nicht ausdrücklich im Vertrag ausschließt, hast du trotzdem eine (deswegen stehen diese Ausschlüsse z.B. ja immer in den privaten ibäh-Auktionen).

Ist er Gewerbetreibender, wobei egal ist, ob er Autohändler, Bäcker oder Metzger ist (wenn das Auto geschäftlich genutzt wurde), und verschweigt das, gilt automatisch der gesetzliche Höchstrahmen der Gewährleistung/Garantie.

Wie es auch sei:
Auch wenn der Turbo ein Verschleißteil ist, darf der Mangel nicht arglistig verschwiegen werden. Da kannst du ihn noch bis zu drei Jahre später an die Hammelbeinchen kriegen.
Selbst wenn er im Vertrag allgemein ein "Quietschen" erwähnt hat, ist er nicht aus dem Schneider, da ein Mangel im Vertrag nur bei korrekter, vollständiger Beschreibung als ausgeschlossen gilt, also in deinem Fall nur, wenn klar der Turbo-Schaden erwähnt worden wäre.

Lies mal auf der ADAC Homepage nach, da gibts interessante Infos hierzu !
Ich würde die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen...

Viel Glück !
__________________
Gruß,
Rudi
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