


BMW 7er, Modell E38 |
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06.06.2004, 15:58
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2004
Ort: Nuthetal (bei Berlin)
Fahrzeug: 750i (E38) + ein Elch - so ein Umfall-Mercedes :o)
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naja, so einfach ist es nicht, betrug nachzuweisen.
den zu betrug gehören WISSEN und WOLLEN der schädigung eines anderen.
auf deutsch: wenn dein vorbesitzer den wagen mit sagen wir 70.000 gekauft hat, dann 24.000 gefahren ist und ihn dir mit "abgelesener kilometerstand 94.000" verkauft hat, ist er fein raus. tatsächlich ist ja ER betrogen worden.
wenn er selbst den verdreht hat, mit der absicht, dich zu täuschen, ist das was anderes. dann hilft auch "abgelesener" kilometerstand oder "km lt. tacho" nichts.
und das schlimme: wenn er den wagen mehr als die verjährungsfrist gefahren hat, kann man nicht mal dessen vorbesitzer wegen betruges belangen ...
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