Zitat:
Zitat von M8-Enzo
superhellen LED-Kennzeichenlampen,wenn jedoch bei einem Unfall ein Beteiligter aussagt, daß er durch das sehr helle intensive Kennzeichenlicht bei einer Nachtfahrt regelrecht geblendet und somit irritiert wurde und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist, dann steckt man auch schon mit in dem Boot ...
|
So einen Fall gab es mal hier. Das Gericht hat einen Gutachter hinzugezogen. Der Widerrum fragte das "Unfallopfer" und seinen Anwalt, ob sie ihre Aussage nicht ändern wollen bevor sie sich lächerlich machen. Habe ich selbst Live miterlebt. Grund: Gegenverkehr mit Xenon blendet nicht, aber eine Kennzeichenbeleuchtung die nicht mal direktes Licht in das Auge des Hinterherfahrenden wirft. Die Sache wurde rekonstruiert und die beiden standen dumm da. Leider ermittelte man auch, dass das Handy des "Kennzeichenlichterblindeten" zum Unfallzeitpunkt und die Minuten davor regen SMS Verkehr hatte.
Der Typ mit der "Flutlichtanlage aufm Kennzeichen" bekam einen Mängelschein und ein kleines Bußgeld und viel Geld von der Versicherung

.
Heißt also, illegale Teile MÜSSEN den Unfall ausgelöst haben und können nicht beliebig vors Loch geschoben werden.....
Anders wäre das ausgegangen wenn der Verursacher ein HID Kit in die hübschen Golf 3 Reflektorscheinwerfer verbaut hätte und von vorn gekommen wäre. Der Schuss wäre dann derb nach hinten los gegangen
