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Alt 03.11.2009, 21:19   #8
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
zuerst muss überhaupt mal ein mangel bestehen...
"rubbeln und ruckeln"? das ist doch sehr subjektiv...
bremst das auto? bleibt es stehen aus 100kmh nach höchstens 40-50m?
ja?
dann besteht kein mangel weil die zugesicherten eigenschaften (scheibe bremst) erfüllt sind....
das ist unzutreffend, denn Rubbeln und Rucken lässt sich objektiv feststellen, und es ist ein Mangel. Wird es stärker, kann es u.u.U. sogar das ABS irritieren -das hatte ich selbst bei meinem letzten Wägelchen, was mich zweimal erst mitten auf der Kreuzung zum Stehen kommen ließ und einmal sogar einen Radfahrer fast das Leben gekostet hat. Es ist kein Spaß, wenn Dir unerwartet die Bremsleistung praktisch komplett wegbleibt.

Zitat:
besteht ein magel, muss tatsächlich bewiesen werden, dass dieser beim kauf noch nicht bestand...
Warum das?

Zitat:
könnte hier schwerfallen, vielleicht per unabhängigem gutachten.... aber auch das kostet geld...
Wenn es soweit kommt, dass ein Gutachten zur Klärung notwendig wird, kostet es das Geld des Verkäufers.

Zitat:
zusätzlich stichwort "verkehrsübliche sorgfalt":
ein einbremsen muss nicht privatautonom ausdrücklich festgelegt sein, denn dass bei neuteilen etwas vorsicht gewahrt werden muss (bei bremsen, reifen etc.) sollte dem durchschnittlich verständigen verbraucher allgemein bekannt sein
Wenn der Verkäufer fehlerhaften Umgang mit der Bremse einwendet, wird er diesen Einwand belegen müssen. Bloßes Behaupten reicht nicht aus.

Was er einwenden könnte, ist, dass er bei einem Verschleißteil die Gewährleistung ausschließt. Das geht aber bei eine so unglaublich kurzen Lebensdauer von nur 2.000km nicht, eine Bremse muss viel länger halten.

Insgesamt sehe ich beste Chancen, die Gewährleistungspflicht einzufordern, und für gerichtsfest halte ich es auch, soweit die Ausführungen belegbar sind. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung würde ich an dieser Stelle umdrehen: der Verkäufer sollte sich überlegen, ob Ärger und Kosten, die er letztlich tragen müsste, eine Zustimmung zur Wandlung nicht doch aufwiegen.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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