


BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
18.09.2007, 13:51
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.03.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: f11 525d, e91 318d, e87 118d, e39 530d
|
Darf ich ohne Stoßstange fahren???
Hallo,
ich habe eine beschädigte Stoßstange an meinem e38 hinten.
Weil ich mein Auto innen nicht versauen möchte will ich mir ohne Stoßstange am Wagen eine Stoßstange in Köln holen.
Also hin ca. 40km über die Autobahn ohne Stoßstange.
Und zurück mit der gekauften Stoßstange.
Ist es erlaubt oder könnte ich Probleme bekommen?
Würde mich über eine kurze Antwort freun.
Wenn ich es ins falsche Forum geschrieben habe dann sry.
Grüße aus Bonn
Dominik
|
|
|
18.09.2007, 14:01
|
#2
|
Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
|
Ohne Stoßstange hinten sollte absolut kein Problem sein.
|
|
|
18.09.2007, 14:07
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
|
wird dich schon keiner einsperren deswegen ;-)
wenn werkstätte ihre wagen zum lackierer fahren ist teilweise noch viel weniger dran
__________________
|
|
|
18.09.2007, 15:05
|
#4
|
Geistiger Tiefflieger
Registriert seit: 28.05.2006
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: 750D
|
Wenn der Auspuff nicht über das Blech herausschaut ist es zulässig (kurzzeitig). Und das Kennzeichen muss natürlich auch dran sein.
|
|
|
18.09.2007, 20:02
|
#6
|
the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
|
Hintere Stoßstange??
was heißt: Kennzeichen muss dran sein??
ich habe kein KZ am Stoßfänger
man darf ohne fahren
gruss jürgen
|
|
|
19.09.2007, 07:31
|
#7
|
Geistiger Tiefflieger
Registriert seit: 28.05.2006
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
Fahrzeug: 750D
|
 Stimmt, ist ja am Deckel und nicht am Stoßfänger... 
|
|
|
19.09.2007, 09:57
|
#8
|
Heptasaurus hexacylindrii
Registriert seit: 17.03.2007
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E38-728iA (Bj 3.97)
|
Nicht erlaubt, für Überführungen aber meist geduldet
Hi,
wirklich erlaubt ist das nicht, das läuft strenggenommen unter baulicher Veränderung des Fahrzeugs und wird durch die ABE nicht gedeckt - im Prinzip genauso, als wenn Du zusätzliche Teile an die Karosserie anbaust.
Aber: wenn Du glaubhaft machen kannst, dass es sich um eine Überführungsfahrt zur Instandsetzung handelt (wie oben angesprochen: Lackierer o.ä.) und keine unmittelbare Gefährdung des Verkehrs von Deinem Fahrzeug ausgeht (sie ebenfalls oben: vorstehender Auspuff o.ä.), sollten die Ordnungshüter Dich gewähren lassen.
Gruss
Michael
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|