


BMW 7er, Modell E38 |
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28.05.2006, 21:59
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 28.05.2006
Ort:
Fahrzeug: 750i E38 (4.95)
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Bei rund 150tkm - neues Getriebe fällig ????
Hallo 7er fans ,
Ich habe mir letzte woche einen 750i (e38 bj 4.95 KM159.000 -Automat-) gekauft !
Heute gleich das erste große problem....Eventuell Getriebeschaden ???
Folgendes ist passiert:
Ich war innerorts mit ca. 35 KM/h unterwegs als es auf einmal einen kleinen ruck gab.Im bordcomputer erschien die warnung _Getriebenotprogramm_ ab diesem zeitpunkt drehte der motor beim gas geben zwar noch hoch kam jedoch nicht vorwärts und ich blieb somit stehen...(dazu kommt ein heulendes geräusch...)(auch mit viel gas dreht der motor zwar hoch fährt jedoch keinen meter vorwärts )
Ich habe sofort den motor ausgestellt und neu gestartet - das problem war natürlich noch da.Die Geräusche kommen 100%ig aus dem Motorraum.Bevor das problem auftauchte war ich ca.400km auf der autobahn unterwegs (absolut keine probleme gehabt das getriebe hat butterweich geschaltet!!!)
Ich habe das auto wie gesagt vor einer woche bei einem an+verkauf händler gekauft...Könnt ihr mir sagen ob ein an+verkauf händler eine Garantie übernehmen muss ?
Könnte ein Getriebe Reset etwas bringen oder ist dies überflüssig ?
Auch würde mich interessieren ob die KM eventuell manipuliert wurden - was kostet ein KM check bei BMW ?
Kann man einen 7er Automatik mit einem Seil abschleppen oder benötigt man da eine abschleppstange ??
Ich kann euch nur sagen dass ich absolut verzweifelt bin und keine ahnung habe wie ich nun vorgehen soll !
Eine BMW werkstatt wird mir sicherlich ein neues Getriebe andrehen wollen oder ?
Ich wünsche euch etwas mehr glück mit euren 7ern als ich es hatte !
Liebe Grüße !!!
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28.05.2006, 22:11
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#2
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Da der Verkäufer den Wagen gewerblich an Dich verkauft hat, gelten die 6 Monate Gewährleistung bzw. mind. 1 Jahr Garantie. Innerhalb dieser 6 Monate sind Mängel ohne wenn und aber vom Verkaufer zu beseitigen. Sollte er sich sträuben, hast Du jetzt sogar noch die Chance, den Wagen dort wieder auf den Hof zu stellen und den vollen Kaufpreis zurück zu verlangen (Rückabwicklung des Kaufvertrages). Eigentlich sogar ohne Angabe von Gründen, da Du noch innerhalb der 14-Tages-Frist liegst.
Wie der 7er abzuschleppen ist, kann ich Dir jetzt nicht sagen. In Anbetracht des nicht mehr kraftschlüssigen Getriebes könnte allerdings noch mehr kaputt gehen, wenn der Wagen nun mit fremder Kraft gerollt wird. Huckepack auf einem Transporter würde ich da bevorzugen. Ist allerdings nur meine Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Das Leben ist ein scheiss Spiel - aber die Grafik ist saugeil!
Aktueller Verbrauch:
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28.05.2006, 22:11
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#3
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immer noch ohne HH-Umbau
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Raum Stuttgart
Fahrzeug: E65
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Wurde der Wagen als Privatperson mit einem Kaufvertrag gekauft?
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28.05.2006, 22:19
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#4
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immer noch ohne HH-Umbau
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Raum Stuttgart
Fahrzeug: E65
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Zitat:
Zitat von SoulOfDarkness
Da der Verkäufer den Wagen gewerblich an Dich verkauft hat, gelten die 6 Monate Gewährleistung bzw. mind. 1 Jahr Garantie. Innerhalb dieser 6 Monate sind Mängel ohne wenn und aber vom Verkaufer zu beseitigen. Sollte er sich sträuben, hast Du jetzt sogar noch die Chance, den Wagen dort wieder auf den Hof zu stellen und den vollen Kaufpreis zurück zu verlangen (Rückabwicklung des Kaufvertrages). Eigentlich sogar ohne Angabe von Gründen, da Du noch innerhalb der 14-Tages-Frist liegst.
Ist allerdings nur meine Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Die 14 Tages-Frist gilt bei einem Fahrzeugkauf nicht.
Der Rest schon. Dem Verkäufer muß eine Chance gegeben sein den Schaden wieder zu beseitigen (in einer angemessenen Frist versteht sich). Falls er das nicht tut, hast Du die Möglichkeit es selber (bzw. BMW u. Co.) zu reparieren. Die Kosten wird der Verkäufer übernehmen müßen. Wenn nicht, hilft nur das Gericht.
Aber um voreilige Schlüsse zu ziehen, rede doch mal mit dem Verkäufer, vielleicht nimmt er den Wagen auch so zurück bzw. lässt ihn richten.
Gruß
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28.05.2006, 22:24
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 28.05.2006
Ort:
Fahrzeug: 750i E38 (4.95)
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Hallo Nochmal,
Diese 2 wochen frist ist wie ich gerade gesehen habe seit gestern rum...(ich habe das auto also 2 wochen und einen tag ist aber erst seit einer woche angemeldet...
Im Vertrag steht :
Kaufvertrag über ein Gebrauchtes auto
Verkäufer :Jürgen ...KFZ An-Verkauf
Dies steht auch im Kaufvertrag : Da das Fahrzeug vom verkäufer nicht auf unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist,können frühere Unfälle sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie und am Motor nich ausgeschlossen werden.Die Gesetzlich Gewährleistung ist im höchstem maße auszuschließen bzw.zur reduzierung soweit wie zulässig.....
Mir wurde gesagt das dies unfug ist und ich einen Garantieanspruch habe !
Was meint ihr dazu ??
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28.05.2006, 22:24
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#6
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Ich meine, dass ich kürzlich erst wieder was mit den 14 Tagen in Verbindung mit Fahrzeugkauf gesehen hatte. Kann aber sein, dass sich das lediglich auf Neuwagenkauf bezog. Ziehe diese Aussage also unter Vorbehalt zurück.
Nachtrag:
@tim750i: diese Klausel kannste wohl wirklich in den Wind schiessen. Wie willst Du als Otto-Normal-Verkäufer überprüfen, ob ein Fahrzeug einen versteckten Mangel hat? Ein gut reparierter Unfallschaden ist selbst für Profis nicht auszumachen. Und in das Getriebe kannst Du als Endverbraucher ja wohl erst recht nicht reinschauen und prüfen, ob da was fricke ist. Ein Richter wird dem Verkäufer wegen dieser Klausel nur ein müdes Lächeln gönnen, frei nach dem Motto "naja...hätt ja klappen können".
Würde mich nicht mal wundern, wenn der Kaufvertrag dadurch sogar für nichtig erklärt werden könnte. Aber wie bereits Dobermen schrieb: versuch Dich erst mal mit dem Verkäufer so zu einigen.
Geändert von SoulOfDarkness (28.05.2006 um 22:30 Uhr).
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28.05.2006, 22:58
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 28.05.2006
Ort:
Fahrzeug: 750i E38 (4.95)
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Vielen Dank soulofdarkness du hast meine stimmung wieder etwas ins plus gebracht !
Aber denkt ihr wirklich dies ist ein großer Getriebeschaden oder kann es auch etwas anderes sein ? Habt ihr ähnliche erfahrungen ? Was ist mit dem Getriebe-reset ?
Grüße !
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28.05.2006, 23:08
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#8
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Camaro-Infizierter
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Elsfleth
Fahrzeug: Chevrolet Camaro 6.2 V8 L99 MY2014
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Wenn schon kein Kraftschluss mehr vorhanden ist, glaube ich nicht, dass da ein Getriebereset noch etwas bewirkt. Idealfall wäre, wenn Du dich mit dem Händler soweit einigen kannst, dass Du den Wagen zu einem BMW-Service bringen lassen kannst zum Auslesen der Fehlercodes (sind definitiv welche abgelegt) und ggf. um die Reparatur dort durchführen zu lassen. Ich glaube kaum, dass ein An&Verkauf eine eigene Werkstatt zu bieten hat - zund falls doch, dann zweifle ich, dass die das Getriebe selbst heile machen könnten...
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28.05.2006, 23:32
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#9
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Transporter
Registriert seit: 12.01.2005
Ort: Golmbach
Fahrzeug: 735i (E38), 730i (E32), 520i (E39), 330Ci (E46), Koch-(Tandem 2.0t)
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Bei Bj. 04/95 und 159.000km, in dem Fall würde ich u.a. die Originalität der Km-Leistung des KFZ prüfen lassen (letzter TÜV-Bericht, Scheckheft, Werkstatt in der die letzten Inspektionen durchgeführt wurden befragen etc.).
Auf alle Fälle umgehend zum freundlichen und Schaden feststellen lassen sowie ggf. tatsächliche Km-Leistung.
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28.05.2006, 23:48
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 28.05.2006
Ort:
Fahrzeug: 750i E38 (4.95)
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So langsam wird mir erst bewusst was in den nächten tagen auf mich zu kommt...(unter anderem fahhrad fahren  )
Was denkt ihr wie lange solch ein rechtsschtreit in der regel dauert ?
Sucht nicht zufällig irgendjemand einen 7er mit getriebeschaden 
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