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21.07.2014, 10:34
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#11
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Black & White
Registriert seit: 23.03.2012
Ort: Bezirk Mödling (A)
Fahrzeug: E38 730d Bj. 04/2001, E30 320i Cabrio BJ. 03/1988
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Zitat:
Zitat von rubin
Aber die Maße für die Mindesthöhe kann ich da nicht lesen, oder ich bin Blind 
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Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen.*
Ist es das was du suchst?
§53 Abs.2 Text nach Punkt 4
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Gruß
Erich
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21.07.2014, 11:15
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Wenn Du ein milliardenschwerer Konzern bist und durch Wegfall der dritten Bremsleuchte ein paar Pfennig pro Wagen sparen kannst, bekommst Du für diese Idee sofort die nötigen Typzulassungen und Genehmigungen. Als Privatperson ist es dagegen ausgeschlossen.
(Vor meinem geistigen Auge sehe ich vor 10 Jahren Daniel Düsentrieb mit den Wachtmeistern Dumpfmoser und Netsohelle diskutieren, warum er nach einer Rechtskurve in der Stadt für "Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung genutzt" in Tateinheit mit "linker Nebelscheinwerfer defekt" jetzt 20 Euro zahlen soll.)
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21.07.2014, 11:18
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#13
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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@ eribetty
Der von Dir zitierte Absatz bezieht sich auch die "normalen" Bremsleuchten: paarweise, min. 350mm über dem Boden, max. 1500 mm - ausgenommen Sonderregelungen.
Für die 3. Bremsleuchte ist das hier zuständig: 43. Ausnahmeverordnung zur StVZO - 43. StVZOAusnV
Ergebnis: Der Plan mit dem Kennzeichen klappt nicht.
Gruss
Franz
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Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
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21.07.2014, 11:50
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#14
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† 01.03.2020
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
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Hoffentlich lässt sich Deine Weihnachtsbaum-Beleuchtung nicht mehr nachweisen, nachdem Dir jemand hinten in den Wagen geknallt ist.
Ansonsten wäre das, angeregt durch eine entsprechende Aussage des Aufgefahrenen, sicher eine willkommene Gelegenheit für seine (oder auch Deine) Versicherung, sich schadlos zu halten und eine Regulierung auf Dich persönlich abzuwälzen. 
Soetwas sind immer Dinge, die kaum einen interessieren, solange nichts passiert. Wenn dann aber doch mal was ansteht, dann hast Du selbst eine Vorlage gegeben um Dir ggfs. ordentlich in den Hintern zu treten. Ob der Gimmick das wert ist?
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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21.07.2014, 16:50
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Zitat:
Zitat von Franz3250
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Das ist genau die Info die ich mir gewünscht habe
Also, danke für die Infos und Fred hat sich somit erledigt...
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21.07.2014, 17:04
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#16
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Taxifahrer
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Zitat:
Zitat von rubin
Das ist genau die Info die ich mir gewünscht habe 
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Sicher? 
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21.07.2014, 17:54
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.07.2013
Ort:
Fahrzeug: E32-750iA (PD.27.03.1990, EZ 30.03.1990)
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Spielverderber 
M f G
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