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| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
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		|  05.01.2014, 13:10 | #1 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.12.2013 
				
Ort: Salzkotten 
Fahrzeug: 750il 10.1994
				
				
				
				
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				 7J/ 16H2 ET20 mit 215/65 R16 98H auf 750 il 
 Winterreifen mit Stahlfelge 7J/ 16H2 ET20 mit 215/65 R16 98H auf E38 750il Dez.1994. 
Darf ich die fahren? oder muss ich die eintragen lassen?.
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		|  05.01.2014, 13:13 | #2 |  
	| BMW süchtig 
				 
				Registriert seit: 18.01.2009 
				
Ort: Fellbach 
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
				
				
				
				
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 Stahlfelge darfste aufm Fuffi gar nicht  |  
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		|  05.01.2014, 13:28 | #3 |  
	| seven till heaven 
				 
				Registriert seit: 12.05.2002 
				
Ort: Dortmund 
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
				
				
				
				
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 Die Reifen ja, Stahlfelgen nicht. Wegen Bremsenkühlung, irgendwo im Forum nachzulesen. Soweit ich weiss beim e38 auf allen V8/V12 nicht. |  
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		|  05.01.2014, 13:30 | #4 |  
	| Ein Traum in Schwarz II 
				 
				Registriert seit: 23.09.2009 
				
Ort: Südwestlicher Aussenposten Landkreis H 
Fahrzeug: BMW E39 525iA Touring (11/2000)
				
				
				
				
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 Ich glaub sogar, Stahlfelge ist ausschließlich auf dem 725tds und dem 728i zulässig, bei größeren Motorisierungen nicht.Die Reifen wären in Ordnung, aber willst Du Dir das antun? Fuffy iL und dann die schmalen Reifen? Ich denke, die normalen 235er rundum machen sich da was Kurven- und Bremsverhalten eindeutig besser bei dem schweren Wagen...
 
				__________________Wenn ich abends so müde wäre wie morgens, wäre es tagsüber erheblich einfacher (unbekannt)
 
 Erbsen werden erheblich schmackhafter, wenn man sie kurz vor dem servieren durch ein Steak ersetzt - (unbekannt)
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		|  05.01.2014, 14:02 | #5 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.12.2013 
				
Ort: Salzkotten 
Fahrzeug: 750il 10.1994
				
				
				
				
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				 215/65 R16 98H auf E38 750il Dez.1994. 
 215/65 R16 98H auf E38 750il Dez.1994.
 Darf ich den nur Originale BMW Alufelgen 7,5 J x16H2 fahren ?
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		|  05.01.2014, 14:35 | #6 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.12.2013 
				
Ort: Salzkotten 
Fahrzeug: 750il 10.1994
				
				
				
				
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				 215/65 R16 98H auf E38 750il Dez.1994. 
 Noch mal: e38 750il Dez.1994 
Ich war beim Tüv mit Original Alureifen KBA 44433 BMW 7,5Jx16 Hs ET20 Rad Styling Nr:18 
mit Winterreifen 235/60R16  100H
 
Tüv sagt nein. Mängel:Reifen und Felgen nicht Nachgewiesen. 
Also kein Tüv.
 
Ich fragte warum? es wäre Original........
 
Tüv sagt: Auflage (130) 
Das Sonderrad ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg.
 
Mein E38 750il hat laut Papiere eine Achslast ?
 
Bitte um Klärung weil BMW es laut Auflagen für die Rad/Reifenkombie der Reihe 7 (E38) frei gibt.
 
Ich dreh mich hier im Kreis.        |  
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		|  05.01.2014, 14:46 | #7 |  
	| Individual Azuritschwarz 
				 
				Registriert seit: 24.05.2005 
				
Ort: Reundorf 
Fahrzeug: E38 740i 4,4 Individual 6Gg. Schalter BRC-LPG (PD. 6.97); F31 330d M-Sport Individual (PD. 10.15)
				
				
				
				
				      | 
 Achslast hinten um 90kg überschritten.  
 1390kg hat der iL hinten.
 
				__________________Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren......
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		|  05.01.2014, 14:50 | #8 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 26.06.2012 
				
Ort: Köln 
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
				
				
				
				
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 Die Kombination 235/60 R 16 100W und 235/60 R 16 100Q/T/H M+Ssind auf der Styling 18 direkt freigegeben. Den H-Aukleber nicht vergessen.
 
 Werkseitig freigegebene Rad-/Reifenkombinationen müssen nicht abgenommen werden. Du kannst die ja den Umrüstkatalog Band 2 ansehen oder bei BMW ausdrucken.
 
				__________________"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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		|  05.01.2014, 14:54 | #9 |  
	| fährt wieder 7er 
				 
				Registriert seit: 21.10.2003 
				
Ort:  
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Albrecht  Tüv sagt: Auflage (130)Das Sonderrad ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg.
 |  An was für einen "Fachmann" bist Du denn da geraten?   
Das kann nicht stimmen. Styling 18 gibt es für sehr viele Baureihen, hat der bei E 36 geblättert?
 
Dann wäre das originale E 38-Rad Styling 18 für GAR KEINEN E 38 zulässig, weil schon der 725tds eine Achslast von 1.345  kg (728i: 1.350 kg) an der HA haben darf, im Anhängerbetrieb.
 
Im Anhang findest Du die Räderfreigabe. Dort gibt es überhaupt keine Auflagen  zu einzelnen Felgen hinsichtlich Achslast. 
Wäre auch was Neues (für mich jedenfalls), dass BMW einzelne Felgen für einzelne Modelle wegen der Achslast nicht freigibt - aus Gründen der Bremsbelüftung ist das weit verbreitet, aber wegen der Achslast habe ich davon noch nie gehört.
 
Reicht die Freigabeliste nicht, dann fordere von BMW München einen Tragfähigkeitsnachweis an, per Mail sollte reichen.
 
Ich würde mir den Aufwand, um dem TÜV-Heini die Sachlage zu erklären, via Gutschrift auf die TÜV-Gebühr gut honorieren lassen.
 
Olli |  
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		|  05.01.2014, 15:27 | #10 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 29.12.2013 
				
Ort: Salzkotten 
Fahrzeug: 750il 10.1994
				
				
				
				
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				 215/65 R16 98H auf E38 750il Dez.1994. 
 Ja, ich denke mal der war Geschockt, wegen der wucht die aus dem Motorraum karm. 
12 Zylinder 326 PS siehst nicht jeden Tag. löl
 
Aber ich lasse die Reifen Felgen drauf, und fahre mal zu BMW und frage da mal nach. Zeige mal den Tüvbericht vor, und frage?????????????
 
Danke Ihr        |  
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