


BMW 7er, Modell E38 |
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18.02.2004, 14:06
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#51
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Hubraum zzgl. Ladeluft!
Registriert seit: 27.09.2003
Ort: Leinach
Fahrzeug: 745d, 116i, 325CI, Alpina B5
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Pah, bevor ich den Affen noch mehr Kohle in Schlund steck zahl ich lieber dem Schüler von nebenan mal paar Euro dass er mich chauffiert.
Aber für Leute die auf den Lappen angewiesen sind und Ersttäter sind ist das natürlich ne Möglichkeit.
Mich würden die wohl auslachen.... 
__________________
BMW - aus Freude am Auffahren.
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18.02.2004, 14:07
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#52
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.05.2003
Ort: Florida
Fahrzeug: E38 750iL '01
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Zitat:
Original geschrieben von Schnupperboller
Also Geld anbieten, Prima Reue und Zerknischung zeigen, ein Fahrsicherheitstraining bis zur Hauptverhandlung oder Teilnahme an einer Nachschulung wird von Richtern gern gesehen. Ich habe ein Problem mit meinem Gasfuß und tue aktiv was dagegen. Beim ersten Verstoß bleibt der Lappen dann oft bei Euch.
Und denkt immer an den Testfahrer von MB,der fährt jetzt ein !!!
Gruß
Weland
:cool:
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Hi,
nett gesagt, aber Zeit schinden ist viel sinnvoller und man spart sich die Prozesskosten. Und dass der MB Testfahrer einfährt, ist auch nicht richtig, er kann ja immer noch in Berufung/Revision gehen, was er auch sicher tun wird.
Gruss Sven
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18.02.2004, 14:09
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#53
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Hubraum zzgl. Ladeluft!
Registriert seit: 27.09.2003
Ort: Leinach
Fahrzeug: 745d, 116i, 325CI, Alpina B5
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@quinium
koooooregggd aldeeeh!
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18.02.2004, 15:04
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#54
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 728iA - E38 R6 M52 Bj.02/98 0005-564
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@John
Zitat:
Original geschrieben von John McClane
....
Übrigens, das war eine sog. Lasermessung. Absolut unanfechtbar. Also schön brav zahlen.
.....
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Hi John,
also mir hat ein Kollege von Dir (kein Bekannter von mir) mal gesagt, daß Messungen mit der Pistole aufgrund ihrer Anfechtbarkeit aufgrund der hohen Anzahl von möglichen Störeinflüssen z.T. in einigen Bundesländern unzulässig ist.
@Günni 68
Ich würde, wenn Du rechtschutzversichert bist, auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen und gegen die Messung vorgehen!
@All
Ansonsten bin ich auf jeden Fall gegen Gewalt gegen Polizisten, auch wenn ich mich selbst oft genug über die Abzocke aufgeregt habe. Die machen auch "nur" ihren Job, wenn auch manchmal etwas sinnlos weil sie durch die Abzocke keine Einsicht und somit auch zu keiner Verbesserung des Fahrverhaltens von Bleifußathleten  im Straßenverkehr bewirken  . Prinzipiell bin ich recht froh daß wir sie haben. Da bin ich mit Stocki teilweise einer Meinung.
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Es gibt nur eine alternative zu einem 7er, ein 7er...
Gruß Paco
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18.02.2004, 15:12
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#55
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.07.2002
Ort: bei Frankfurt/Main
Fahrzeug: BMW X5 E70 3.0 SD
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Zitat:
Original geschrieben von Paco
@Günni 68
Ich würde, wenn Du rechtschutzversichert bist, auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen und gegen die Messung vorgehen!
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@ Paco
Ja ich bin rechtschutzversichert
ich warte erst mal ab was kommt wenn es "nur" 40 € und 1 punkt werden bezahl ich und gut ist
ich seh ja ein das ich etwas zu schnell war, aber wenn die von mir den lappen haben wollen oder 3 punkte dann werde ich mir die sache mal genauer erklären lassen 
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19.02.2004, 11:47
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#56
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Gast
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@all:
Auch ich bin kein Fan von Abzocke und Vmax-Messungen ohne erkennbaren Grund!! Schon gar kein Verständis habe ich für Messungen auf einwandfrei ausgebauten Autobahnen.
Was mich erstaunt hat, ist die Tatsache, dass auf der Bahn überhaupt mittels Laser gemessen wird. Ist eigentlich unüblich.
Also erstmal abwarten und gucken, was für ein Messverfahren zu Grunde liegt.
Bei Multanova (Radar) vermutlich keine Chance, bei Laser (Riegl ö.ä.) würde auch ich Widerspruch einlegen.
Das gilt allerdings NUR für die Autobahn!! Wird innerorts mit Laser gemessen, wird man direkt angehalten und kann sich den ganzen Aufwand sparen, da die ständige Rechtsprechung sagt, das Verfahren sei einwandfrei.
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28.03.2004, 10:01
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#57
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.07.2002
Ort: bei Frankfurt/Main
Fahrzeug: BMW X5 E70 3.0 SD
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Verjährungsfrist
am dienstag 30.4 ist es genau 6 wochen her wo ich gefillmt worden bin und bis jetzt ist noch nichts gekommen,
wie lange dauert sowas denn ?? und ab wann verjährt so etwas ??
gruß Günni
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28.03.2004, 10:17
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#58
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.02.2004
Ort: Grafenau
Fahrzeug: BMW 740i 4.4 ICOM JTG Flüssiggaseinspritzung (M62-Motor)
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"Verjährungsfrist" ist 3 Monate. Oder hat sich da was geändert.
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28.03.2004, 13:06
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#59
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Gast
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Bei OWI 3 Monate.
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28.03.2004, 13:54
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#60
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Insektizid
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Duesseldorf
Fahrzeug: 740i & 911 Carrera II (635 CSI für später eingemottet)
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Lustig, der Thread läuft noch ...
... ich fahre wieder
Und es macht Spass. Am Donnerstag darf ich auch mein Sommerspielzeug wieder aus der Garage holen. Siehe Avatar
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