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| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
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		|  11.09.2011, 20:58 | #11 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.06.2008 
				
Ort: Spechtshausen 
Fahrzeug: E38 740iA FL
				
				
				
				
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 "Verkauf an Gewerbetreibende ohne Gewährleistung, ansonsten eingeschränkt auf 12 Monate."
 Bin natürlich Privat
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		|  11.09.2011, 20:58 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.01.2006 
				
Ort: Neuhausen a.d.F 
Fahrzeug: BMW E12 525
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Kunii  Naja aber ist doch aber klar das ich nicht einfach mal wieder hin und her gondeln kann. Hätte als nachweis ja Fotos gemacht und hin geschickt. Meine Frage war einfach nur ob ich überhaupt ein recht habe in der Situation oder eigentlich garkeins.
 
 was meinst mit nur ein satteltank?
 |  Es ist nur ein Tank, der über Auspuff und Gardanwelle sitzt.
 
Um den Tank auszubauen muß man zuerst den Auspuff abmontieren, dann die Kardanwelle komplett ab und das Handbremsseil lösen.
 
Diverse Tankschläuche abmachen u.s.w.
 
Ist ein Tagesgeschäft. |  
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		|  11.09.2011, 21:03 | #13 |  
	| Treibstoffvernichter 
				 
				Registriert seit: 16.10.2010 
				
Ort: Mühltal 
Fahrzeug: E38 735i
				
				
				
				
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 An deiner Stelle würde ich den Händler sofort kontaktieren, am Telefon das Problem schildern und abwarten was er dir anbietet... Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, zumindest wäre mir das neu...Was sie aber gerne tun ist ein Fahrzeug "im Auftrag" zu verkaufen, in dem Fall wäre es evtl. komplizierter, aber ich denke nicht unmöglich da noch was raus zu handeln... Mich würde interessieren was im Kaufvertrag vermerkt wurde...
 
 *edit* warst schneller, ja das machen Händler auch gerne, Verkauf nur gewerbetreibende, oder nur für Export ect. meistens dann wenn am Fahrzeug irgendwas nicht inordnung ist, gehe also schwer davon aus das er vom riss im Tank wusste... So wie du schreibst denke ich das du es selbst richten möchtest, schau mal bei den schlachtern hier im Forum, evtl. bekommst du da was... Den Verkäufer anrufen würde ich trotzdem ! Bin kein Jurist, und kenne die Rechtslage nicht wirklich, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall !
 
				 Geändert von jonnybronx (11.09.2011 um 21:11 Uhr).
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		|  11.09.2011, 21:03 | #14 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.06.2008 
				
Ort: Spechtshausen 
Fahrzeug: E38 740iA FL
				
				
				
				
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 Gut am bauen soll es weniger liegen. Aber gu zu wissen wie es geht, danke dir.
 Es geht eher wirklich um die kosten die man hätte vorher wissen können.
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		|  11.09.2011, 21:06 | #15 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.06.2008 
				
Ort: Spechtshausen 
Fahrzeug: E38 740iA FL
				
				
				
				
				      | 
 Also seine Aussage war das er dieses Fahrzeug für jemanden verkauft. Im Kaufvertrag steht aber der Händler als Verkäufer. Es steht auch nix drin von "im Auftrag" oder sowas. Sondern ein direkter Kaufvertrag vom Händler mit seiner Unterschrift. |  
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		|  11.09.2011, 21:17 | #16 |  
	| Sledge Hammer 
				 
				Registriert seit: 24.11.2010 
				
Ort: lembeck 
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
				
				
				
				
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 moin, 
	Zitat: 
	
		| das ist ein klassischer Fall für die Begründung der Einführung der Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen. Der Händler hat das garantiert gewusst -und falls nicht, hätte er es wissen können und müssen. |  
hast du schon mal ein vollgezanktes auto vom händler übernommen ?
 
woher sollte der das denn wissen wenn bei besichtigung auf der bühne alles i.o war ?????
 
guido |  
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		|  11.09.2011, 21:19 | #17 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.06.2008 
				
Ort: Spechtshausen 
Fahrzeug: E38 740iA FL
				
				
				
				
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 guter einwurf...
 das ist der punkt der mich interessiert. muss er gewährleistung für etwas geben was er nicht hätte wissen können?
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		|  11.09.2011, 21:22 | #18 |  
	| V12-infiziert Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
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 Ja, muss er...wenn Du allerdings im Vertrag als gewerbetreibender drin stehst, sieht es mau aus - egal, ob Du einer bist oder nicht. Das kann dann auf jeden Fall ein längerer Streit werden.
 Morgen anrufen, ihn um 500 Euro Nachlass freundlich bitten und dann mal weiterschauen...
 
				__________________Viele Grüße
 
 Sebastian
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		|  11.09.2011, 21:40 | #19 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.06.2008 
				
Ort: Spechtshausen 
Fahrzeug: E38 740iA FL
				
				
				
				
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 nein als gewerbetreibender stehe ich nicht drin. das war nur eine allgemeine Klausel im Vertrag. |  
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		|  11.09.2011, 21:48 | #20 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 15.01.2006 
				
Ort: Neuhausen a.d.F 
Fahrzeug: BMW E12 525
				
				
				
				
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 Drücke Dir die Daumen und hoffe, daß ihr euch einig werdet. |  
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