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BMW 7er, Modell E38
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Alt 21.10.2010, 08:16   #11
memyselfundich
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Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
Standard

Bei sowas hilft ne Rechtschutz versicherung. 4 Wochen wegen defekter Heizung. Hahahahaha. Das temperatur fühler kaputt gehen, o.k. kann vorkommen - aber dann kann man die Düse tauschen wo der Tempertatur fühler drinnen sitzt - das der komplette kabelbaum getauscht wird, da sollen die Dir das messprotokoll zeigen was die da haben.

Aber wenn du denen nur gesagt hast das die sollen mal machen, dann haben die quasi einen Freifahrts schein. Wirst gerichtlich auch nicht wirklich was erreichen können - wenn die Glaubhaft beweißen können das die nach besten wissen und gewissen gehandelt haben. Wenn du aber einen konkreten auftrag zum Wechseln pumpe/ventile gegeben hast, und die jetzt eigen mächtig das andere zeugs tauschen, dann haben die eigentlich pech gehabt. wenn die da schon komplett neue kabelbäume gezogen haben, mussten die doch schon alles rausgebaut haben, amaturen brett etc - Haben die dann wenigstens mal den Wärmetauscher draussen gehabt und den gereinigt und gespült?
__________________
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if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
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Alt 21.10.2010, 09:04   #12
haasep
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Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
Standard

Das ist ein Fall für den Rechtsanwalt.

Wenn Die Firma nicht das Heizventil tauscht, was Du in Auftrag gegeben hast, sondern auf Verdacht Teile tauscht müssen diese nicht bezahlt werden.

Wieder ein Beweis, das bei Reparaturen für alte Autos ein weiter Bogen um den Freundlichen gemacht werden sollte.
__________________
Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
haasep ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 09:27   #13
johnwayne27
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Trier
Fahrzeug: Dodge RAM SLT 5.7 Hemi - E38-750i (12.1996) FL - E36 318i Cabrio - Seat Arosa
Standard

Das is genau das was ich gestern in dem Tread mit der Batterie Falschpolung geschrieben habe.

Zu BMW werde ich mit meinem Auto niemals mehr fahren!
Als die mir nicht sagen konnten welcher Zylinder Nr. 4 ist beim Fuffy war mir alles klar.
Das is lachhaft.
Ein Kabelbaum tauschen und ein KBT, Dinge die unmengen an Geld kosten.
Das übersteugt ja alles bald den Wert des Fahrzeuges.

Einfach traurig sowas zu lesen
johnwayne27 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 09:31   #14
peterpaul
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Ich sags immer wieder: klare Reparaturaufträge erteilen !!!

Hier in dem Fall: Heizung links geht nicht - bitte Funktion herstellen.

Reparatur nicht erfolgreich ? Dann nix zahlen, denn der Werkvertrag wurde ja nicht erfüllt.

Auf keinen Fall einen Auftrag unterschrieben wo dann sowas drin steht wie Steuergerät XY wechseln, wenn Ihr nicht 100% wisst das genau dieses kaputt ist.

Ich gehe mal davon aus dass die Rechtslage da in der Schweiz identisch bzw sehr ähnlich ist.
Genau DAS ist der Punkt!
Die Strategie der Annehme-Meister ist ja immer dieselbe:
Kunde schildert Problem und will das Problem gelöst haben.

Der Meister macht einen Vorschlag, was defekt sein KÖNNTE - und läßt sich vom Kunden den Auftrag geben, das vermutete Teil zu ersetzen.

Damit hat rechtlich der Kunde das SO akzeptiert - und muss es bezahlen - auch wenn es sein Problem nicht gelöst hat.
Kaum ein Kunde beharrt darauf, dass er die PROBLEMLÖSUNG in Auftrag gibt.
Und genau das fürchten die Werrkstätten ja immens - dann müssten sie ja selber den eventuell unnötigen Austausch von Teilen bezahlen ....
SO lassen sie sich ihr eigenes Unwissen von den Kunden bezahlen
...

Hier ist als Kunde eindeutig eine Gegenstrategie notwendig!

Wenn der Kunde NUR die Problemlösung in Auftrag gibt - dann ist die Werkstatt in der Pflicht zu erklären, warum sie was getauscht hat ....
Und dann wird vielen sicherlich der Ar.... auf Grundeis gehen ... auch finanziell ....
Deshalb versuchen sie es grundsätzlich anders herum .....

Konsequenzen:
1. Der Kunde muss eine klare Problemlösung in Auftrag geben..... nicht mehr und nicht weniger!

2. Wenn der Kunde ein bestimmtes Teil getauscht haben möchte - dann muss er es leider SCHRIFTLICH geben - sonst ... siehe Thread ....

Zitat:
Zitat von inside_r Beitrag anzeigen
Der Auftrag war klar.
Die Rechnung ist auch noch nicht bei mir, da es ja noch nicht funktioniert.
Das ich dem den Auftrag fürs Heizventiltauschen soll, nicht gegeben habe liegt daran dass ich gedacht habe ich gib den Wagen in eine gute Hand die Wissen da besser bescheid.
....Dreck.
Für den TE war der Auftrag klar (mündlich) - aber die Werkstatt hat immer haarscharf daran vorbei gearbeitet - und der Kunde ist dann halt geneigt, das zu glauben, was die Werkstatt - als "FACHLEUTE fürs TEILE-tauschen" so vorschlägt ...

mfg
peter
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025

Geändert von peterpaul (21.10.2010 um 10:02 Uhr).
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 09:46   #15
inside_r
freude im auto
 
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Switzerland
Fahrzeug: E38 740il (01.98) & E34 535i (08.90)
Standard

Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Genau DAS ist der Punkt!
Die Strategie der Annehme-Meister ist ja immer dieselbe:
Kunde schildert Problem und will das Problem gelöst haben.

Der Meister macht einen Vorschlag, was defekt sein KÖNNTE - und läßt sich vom Kunden den Auftrag geben, das vermutete Teil zu ersetzen.

Damit hat rechtlich der Kunde das SO akzeptiert - und muss es bezahlen - auch wenn es sein Problem nicht gelöst hat.
Kaum ein Kunde beharrt darauf, dass er die PROBLEMLÖSUNG in Auftrag gibt.
Und genau das fürchten die Werrkstätten ja immens - dann müssten sie ja selber den eventuell unnötigen Austausch von Teilen bezahlen ....
SO lassen sie sich ihr eigenes Unwissen von den Kunden bezahlen
...

Hier ist als Kunde eindeutig eine Gegenstrategie notwendig!

Wenn der Kunde NUR die Problemlösung in Auftrag gibt - dann ist die Werkstatt in der Pflicht zu erklären, warum sie was getauscht hat ....
Und dann wird vielen sicherlich der Ar.... auf Grundeis gehen ... auch finanziell ....
Deshalb versuchen sie es grundsätzlich anders herum .....

Konsequenz: Der Kunde muss eine klare Problemlösung in Auftrag geben..... nict mehr udn nicht weniger!

mfg
peter
Du Schreibst "Der Kunde muss eine klare Problemlösung in Auftrag geben..... nict mehr udn nicht weniger!"

Wenn ich die Problemlösung in Auftrag gebe, dann muss einer der nicht 2 linke Hände hat erst garnicht mehr in die Werkstatt fahren. Dan liegt ja die Lösung auf dem Tisch. Vorallem trifft das auf einen kleinen Teil der Gesellschaft zu, welche die Probleme resp. die lösung dazu kennen.
Nach Messprotokollen verlange ich auf jedenfall die will ich sehen.
Ich fahr da heute mal unangemeldet auf den vorplatz. Da muss einfach was passieren.

Was diese Aussage angeht:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Ich sags immer wieder: klare Reparaturaufträge erteilen !!!

Hier in dem Fall: Heizung links geht nicht - bitte Funktion herstellen.

Reparatur nicht erfolgreich ? Dann nix zahlen, denn der Werkvertrag wurde ja nicht erfüllt.

Ist schon klar dass genau in dem Fall nicht bezahlt werden muss.
Aber die Arbeit ist ja noch nicht beendet. Dann Investieren Sie auf meine Kosten einfach in neuteile bis das Problem weg ist.
Dann gibts eine Rechnung von zb. 3000€ und das Problem ist behoben. Dann ist auch der Vertrag gültig und es muss bezahlt werden.
inside_r ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 09:56   #16
peterpaul
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Benutzerbild von peterpaul
 
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Zitat:
Zitat von inside_r Beitrag anzeigen
.....
Dann Investieren Sie auf meine Kosten einfach in neuteile bis das Problem weg ist.
Dann gibts eine Rechnung von zb. 3000€ und das Problem ist behoben. Dann ist auch der Vertrag gültig und es muss bezahlt werden.
Nicht ganz - denn dann muss die Werkstatt nachweisen, dass alle getauschten Teile defekt waren und ursächlich mit der Aufgabenstellung zusammenhingen.

mfg
peter

ps. ich hab meinen von Dir zitierten Beitrag ein wenig nachträglich präzisiert!

Geändert von peterpaul (21.10.2010 um 10:05 Uhr).
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 11:06   #17
inside_r
freude im auto
 
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OK, ich weiss jetzt was du meinst.
Das trifft ja in dem Fall auch zu. Der Auftrag war das Problem zu lösen.
Wenn er mir dann nicht belegen kann dass alle Teile die er getauscht hat, defekt sind muss ich diese nicht bezahlen. Das schreibst du so im letzten Beitrag.
Richtig so oder? OK es ist nicht Schriftlich, aber ich kann das ja dann probieren.
inside_r ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 11:12   #18
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Zitat:
Zitat von inside_r Beitrag anzeigen
Dann gibts eine Rechnung von zb. 3000€ und das Problem ist behoben. Dann ist auch der Vertrag gültig und es muss bezahlt werden.
Da aber wohl kaum ALLE diese Teile (jetzt mal vom Fall des TE ausgehend) gleichzeitig defekt waren kann man hier schön gegen vorgehen. Daher auch unbedingt immer auf den Auftrag Schreiben "ersetzte Teile in den Kofferraum legen" - dann hat im Zweifel ein Gutachter seinen Spaß daran der Werkstatt ihr unvermögen oder die vorsätzliche Abzocke schriftlich zu belegen
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2010, 11:28   #19
John McClane
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Reparatur nicht erfolgreich ? Dann nix zahlen, denn der Werkvertrag wurde ja nicht erfüllt.
Klasse Tipp...
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Wenn der Untermehmer will ist erstmal zahlen angesagt.
Zudem sollte man wissen, WAS § 631 BGB überhaupt beeinhaltet bevor man so schlaue Tipps gibt .
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Alt 21.10.2010, 11:53   #20
Theodor
Gast
 
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Fahrzeug:
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bei meinem E32 haben sie auch das Teuerste ersetzt, das Heizventil. Ich habs dann mal angeschaut, da kann ja gar nichts defekt sein, sieht aus wie ein Durchlauferhitzer! Schlussendlich hab ich auf dem Abbruch ein Heizbedienungselement gekauft, eingebaut und siehe da, es heizte wieder. Vielleich liegts ja auch an dem Teil
Viel Glück
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