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Hab da bei e-bay einen unter beobachtung der Styling 70 also 8x17 mit nagel neuen Winterreifen in 225 65 17 verkauft.
Der sagt die Größe wäre bei ihm eingetragen.Das kann doch garnicht passen.Das sind doch eher Geländewagen Reifen???
Das weiß ich wohl.Aber das er die Reifen eingetragen hat muß doch schlicht weg gelogen sein.Wenn es den noch ein 60er Qeuerschnitt wäre, ok.Aber der sagt er hat die Reifen Anfang 2010 gekauft und aufziehen lassen hatte die aber nie montiert weil er kurz danach sein Auto verkauft hat
Das passt nicht.
WENN er es eingetragen hatte, dann war die Eintragung wertlos, weil zu Unrecht erteilt.
Höchstens mit Tacho-Angleichung, aber wer treibt so einen Aufwand (und hat immer noch das Problem mit dem Getriebe, das nicht abgestimmt ist) wenn man sich gleich die richtigen Reifen holen kann.
204€ wäre ja bei einer vernünftigen Reifengröße ein guter kurs gewesen,aber so? Da hätte ich es auch nicht hier gezeigt.Denk aber so wie der Verkäufer gelogen hat,da hat er die bestimmt selbst ersteigert und die stehen demnächst wieder drin.
225/65R17 sind rechnerisch vom Durchmesser her 72,43cm hoch, 235/55R17 69,03cm. Das entspricht eine Steigerung des Abrollumfangs von ca. 5% und liegt damit noch im Rahmen der zulässigen Übersetzungsänderung von 8%, die ohne die Erstellung eines Abgasgutachtens oder einer Tachoangleichung theoretisch möglich sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Reifengröße auch noch in 's Radhaus passt, denn etwas Luft ist da immer und von den 3cm mehr Durchmesser stehen ja auch nur 1,5cm mehr im Radhaus. Von daher muss der Anbieter nicht unbedingt gelogen haben.
Gleich im ersten Post hier schon geklugscheißert, sorry, !
Wenn man beim Klugscheissen in seinen eigenen Haufen tritt is das doch eigentlich eher Dummscheissen oder?
Also Onkel Tüv sagt dazu....Fahrzeuge bis BJ 94 dürfen 7% abweichen ab 94 4%. Wobei der Umfang auch nur kleiner werden darf, da der Tacho zwar zu viel aber auf gar keinen Fall zu wenig anzeigen darf und das würd er ja bei größeren Reifen tun.
Keine Ahnung wo du deine Zahlen her hast....der Schiß ging auf jeden Fall mal voll in die Buchse
Gruß
Stefan
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Wenn ich Bock auf nen kreischenden 4 Zylinder hab....setz ich mich aufs Mopped
Es heisst nich mehr "*******", es heisst jetzt "Mensch mit Masturbationshintergrund"
Wenn bei der Tacho-Eichung festgestellt wird, dass der Tacho nicht justiert werden muss, dann wird im Normalfall der TÜV-Gutachter nicht nachdenken und die Reifengrösse eintragen, wenn es nirgends schleift und Speedindex, Lastindex etc. passen.
Mutmaßungen, dass das alles illegal sei sind zunächst mal fehl am Platz.
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