


BMW 7er, Modell E38 |
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01.12.2005, 22:43
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#51
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 740ia (E38) BJ 4/98
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Naja aufjedenfall werde ich meinen Vertrag etc meinem Anwalt vorlegen und er soll mir sagen wie meine Chancen sind.
Ist am einfachsten und am schnellsten denke ich.
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02.12.2005, 08:07
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#52
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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RedDragon: Mein BMW-Händler ist autorisiert. Er hat aber keine Lust, an meinem Auto stundenlange Diagnostik zu betreiben, Kostenvoranschläge zu erstellen, x-mal mit dem garantiegebenden Händler (so heißt er nämlich in den E+-Bedingungen) zu telefonieren, sich dabei versteckte Betrugsvorwürfe anzuhören und der verweigert dann die Kostenfreigabe. So nämlich geschehen beim letzten Mal. Das war ein Riesenaffentheater und der garantiegebende Händler log dabei,daß sich die Balken biegen, machte geheimnisvolle Andeutungen von Betrug und eingelenkt wurde erst nach massiven Drohungen meinerseits.
E+ war es nach eigenen Angaben egal, wo die Reparatur durchgeführt wird. Es lag am garantiegebenden Händler, der dem anderen, authorisierten BMW-Händler die Reparaturfreigabe verweigert hat. Dieses steht für mich im Gegensatz mit der BMW-Parole "Reparaur bei jedem BMW-Parner". BMW bezieht dazu wie folgt Stellung: "Dem garantiegebenden Händler steht das Recht auf Durchführung der Reparatur zu. Sie sind nicht verpflichtet das Fahrzeug im Schadensfall zu ihm zu bringen, wenn Ihr BMW-Partner näher ist. Der garantiegebende Händler muß das Fahrzeug selbst abholen. Unsere frühere Äußerung steht dazu nicht im Gegensatz."
????????
Geändert von 7er Jens (02.12.2005 um 08:16 Uhr).
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02.12.2005, 08:13
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#53
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Gast
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Zitat:
Zitat von Richard
Ich meine: Lass den Thread dort, wo er ist, sonst geht alles durcheinander. 
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Ich meine: Du solltest das nicht aus dem Zusammenhang reissen, denn so stiftest DU Verwirrung  .
Keiner von uns weiß im übrigen, woher Du Dein fundamentales und vor allem fumninates Wissen beziehst, da Du aus allem, auch aus Deinem Beruf, ein riesiges Geheimnis machst. Keine Vorstellung Deiner Person, 40 meist sinnlose Beiträge, die von angelernten Fernsehwissen zu stammen scheinen...
Also, wie soll man Dich da ernst nehmen?
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02.12.2005, 10:09
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#54
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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Zitat:
Zitat von Frrezman
Naja aufjedenfall werde ich meinen Vertrag etc meinem Anwalt vorlegen und er soll mir sagen wie meine Chancen sind.
Ist am einfachsten und am schnellsten denke ich.
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Also ich würde es an Deiner stelle, selber regeln.
Ich Denke soviel kommt da nicht bei raus, für den Rost kannst du ihn eh nicht Haftbar machen.
Jetzt rennst du zum Anwalt wegen 250,00 € und riskierst, das dich deine Rechtsschutzversicherung eines schönen Tages wegen einer solchen Lapalie Kündigt.
Wo ich meinen Wagen kaufte, war die Klima undicht (Kondensator undicht) hab das bei BMW richten lassen (650€).
Ich hätte da wohl was drehen können, weil ich von Privat kaufte und bei der besichtigung die Klima nicht ging.
Er lies sie befüllen und Zeigte mir ein DEKRA gutachten, wo drinstand, das alles OK ist.
Ich bin auch der Meinung, das man bei einem 7 Jahre alten Fzg. nicht erwarten kann, das alles Top ist.
Und son aufstand wegen 200€-300€ finde ich ein wenig überzogen.
Gruss Emil
__________________
Euer Emil hat euch alle lieb
Bin bis 21.04. in Osterferien!
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02.12.2005, 10:26
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#55
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 740ia (E38) BJ 4/98
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Es geht mir im Endeffekt nicht um die 200-300€ sondern um mein Recht.
Und da mein Anwalt in der Familie ist, nur halt 500km von mir entfernt, entstehen mir deswegen ja keine Kosten.
Geändert von Frrezman (02.12.2005 um 10:35 Uhr).
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02.12.2005, 10:52
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#56
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Deswegen
Zitat:
Zitat von The real Deal
@Marks
Und was ist, wenn der Händler das Auto im Auftrag verkauft hat ?
MfG
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Genau deswegen meinte ich ja, daß man nichts vernünftiges raten kann, ohne den Vertrag vorliegen zu haben.
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02.12.2005, 10:54
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#57
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Mehr als 20 Jahre dabei
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Verständnis
Zitat:
Zitat von John McClane
@Marks, ich stimme Dir zu.
Du könntest Dich bezüglich des Anscheinsbeweises (ab Posting Nr. 85) mal mit Richard in Verbindung setzen  ... Der ist immer noch fest davon überzeugt...aber lies selbst.
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Sollte es hier wirklich einen geben, der es (o. mich) versteht? 
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02.12.2005, 11:01
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#58
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
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Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von Uli
Klasse Rat, jemand fragt Dich nach 'ner Straße und Du schickst ihn einen Stadtplan kaufen 
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Besser jemandem den Rat geben, einen zu fragen, der sich damit auskennt, statt selber falsche Ratschläge erteilen.
Zitat:
Zitat von Uli
Ich brauche keinen Vertrag einzusehen, um Gewährleistungsrechte zu kennen und zu wissen, dass diesen entgegenstehende Klauseln eines Vertrages nichtig wären.
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 Da Du damit der einzige sein wirst, sollten Dir gleich beide Staatsexamen zuerkannt werden. Dann schaffen wir den BGH ab und Du machst das dann schon.
Zitat:
Zitat von Uli
Egal, habe heute kein Bock auf Flamewar, hab' nur immer mit größter Freude gesehen, wie mein Vater (juristischer Volllaie) mehrfach hochgelobte Choriphäen aus der Zunft der Anwaltschaft auseinandergenommen hat.
Meine persönliche Meinung: Wer jemanden wg. einer deratigen Bagatelle zum RA schickt, hat entweder noch nie mit Einem zu tun gehabt oder ist selbst Einer. 
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Toll. Deinen Dad machen wir dann zum Beisitzer bei Dir.
Sag mal, wen hat Dein Vater denn da wo, wann und wie "auseinandergenommen"? Würde mich echt interessieren.
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02.12.2005, 11:12
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#59
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Lassen wirs an dieser Stelle gut sein,oder?
Ich denke, alles Wichtige ist besprochen worden.
Wie überall gibts hier unterschiedliche Meinungen und Interpretationen.
Man soll jedem seine Überzeugung lassen, solange man sich nicht über ihn oder er sich über andere stellt und urteilt ist das OK.
Gerade im Recht gibts oft keine einzige richtige Meinung, da ist viel Auslegung dabei und es wird nicht immer gleich Recht gesprochen.
Damit muss man leben.
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02.12.2005, 11:15
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#60
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 740ia (E38) BJ 4/98
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Ich denke auch wir sollten diese Thread schließen  !
Meine Fragen sind beantwortet von daher  !
Friede 
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