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BMW 7er, Modell E38 | 
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			11.09.2009, 11:08
			
			
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			#21
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 22.09.2006 
				
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn 
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
				
				
				
				
				      
			 
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		Unser 7er bekam damals beim Erstbesitzer mal ne neue Hintertür. Hat damals die Niederlassung Göttingen gemacht. Man hat nix gesehen, habe es nur gewusst, weil ich die Rechnung dazu hatte. Habe echt gesucht nach Lackiernasen, falschen Spaltmaßen... NIX! Windgeräusche hatten wir auch nicht. 
Es geht also. 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				BMW hat das langersehnte Ziel von Alchemisten erreicht: Aus Eisen (bzw. Stahl) Gold herzustellen. E39/E38 und E46 sind der Beweis: Gold, Gold wohin man schaut - OPELGOLD   .
			  
		
		
		
		
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			11.09.2009, 14:43
			
			
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			#22
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 11.05.2009 
				
Ort: Stuttgart 
Fahrzeug: E38-728i ('10/97)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  derotsoH
					 
				 
				du gehst zu einem freien gutachter, der macht dir ein gutachten, und das wird nachher abgerechnet wenn die versicherung gezahlt hat 
  Gutachten Sauerbrey
wenns dir net zu weit weg ist, kannst auch gern nen gruß von mir sagen  
			
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 schade, ist zu weit weg.
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  comd
					 
				 
				@fastlane 
wenn Du in diesen Dingen keine Erfahrung hast, so kann ich dir nur dringend empfehlen zu einem freien Gutachter zu gehen und alles weitere  (Korrespondenz mit der Versicherung ) von einem Rechtsanwalt Deiner Wahl machen zu lassen. Die Kosten für den Gutachter und den Rechtsanwalt übernimmt bei der klaren Lage und einer Schadenhöhe > 750€ die gegnerische Versicherung.  Lass Dich auf keinen Kontakt mit der Versicherung ein. Die Sachbearbeiter dort sind besser geschult als Du in diesen Fragen und rate mal, was die wollen   --- auf jeden Fall nicht Dein bestes. 
			
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  (wenn mein bestes mein geld ist, dann wollen sie da..) sicher. habe auch schon ein paar erfahrungen mit vers. (negativ wie kanns anders sein, auch die eigene wo man kunde ist, völlig egal, wenn sie zahlen müssen(solten), ist man nichtmehr kunde sondern gegner.)
 
ein gutachter von der vers. stand nie zur debatte.  
die frage ist:
 
a) BMW-Werkstatt (macht KV... für 100 eur) 
b) KV von einer Freien Werkstatt bzw (50-80 eur) 
c) Gutachten von freiem G.
 
a ) kommt  nicht in frage, da ich auf den 100eur sitzenbleibe da ich nicht davon ausgehe, bei BMW das auch machen zu lassen. es sei denn, man kann die 100eur für den BMW kv auch zurückfordern.  
 
der KV der freien Werkstatt sollte aber genausoch ausfallen wie der von BMW. ich denke halt dass bmw teuerer wäre, was ja, eigennützig gedacht, für mich besser ist.
 
Habe mit freier Werkstatt telefoniert - ein Gutachten soll erst ab 3000eur schadenshöhe nötig sein, und dann zahlt das gutachten die auftraggebende versicherung.
 
daher meine frage, in welchem schadensbereich bewegt sich das? bis 3000? 
In der türe is ja auch n airbag.
 
Eine Freigabe der gegn Vers. ist wohl nicht nötig bzw nich sofort. Die erfahren dann rechtzeitig davon, dass zu zahlen ist und wieviel. Wenn es dann Einwände gibt, werden die wohl n Gutachter schicken oder was weiss ich..
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  modtta4455
					 
				 
				Unser 7er bekam damals beim Erstbesitzer mal ne neue Hintertür. Hat damals die Niederlassung Göttingen gemacht. Man hat nix gesehen, habe es nur gewusst, weil ich die Rechnung dazu hatte. Habe echt gesucht nach Lackiernasen, falschen Spaltmaßen... NIX! Windgeräusche hatten wir auch nicht. 
Es geht also. 
			
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  ahjo das kann man doch auch erwarten, vor allem wenns eine hersteller-werkstatt macht. wenn hier bei jmd noch was quitscht würde ich einfach mal an der kompetenz der werkstatt zweifeln.  
		
		
		
		
		
		
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			11.09.2009, 15:12
			
			
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			#23
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.04.2002 
				
Ort: Moers 
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  fastlane7
					 
				 
				schade, ist zu weit weg. 
 
 (wenn mein bestes mein geld ist, dann wollen sie da..) sicher. habe auch schon ein paar erfahrungen mit vers. (negativ wie kanns anders sein, auch die eigene wo man kunde ist, völlig egal, wenn sie zahlen müssen(solten), ist man nichtmehr kunde sondern gegner.) 
 
ein gutachter von der vers. stand nie zur debatte.  
die frage ist: 
 
a) BMW-Werkstatt (macht KV... für 100 eur) 
b) KV von einer Freien Werkstatt bzw (50-80 eur) 
c) Gutachten von freiem G. 
 
a ) kommt  nicht in frage, da ich auf den 100eur sitzenbleibe da ich nicht davon ausgehe, bei BMW das auch machen zu lassen. es sei denn, man kann die 100eur für den BMW kv auch zurückfordern.   
 
der KV der freien Werkstatt sollte aber genausoch ausfallen wie der von BMW. ich denke halt dass bmw teuerer wäre, was ja, eigennützig gedacht, für mich besser ist. 
 
 
Habe mit freier Werkstatt telefoniert - ein Gutachten soll erst ab 3000eur schadenshöhe nötig sein, und dann zahlt das gutachten die auftraggebende versicherung. 
 
daher meine frage, in welchem schadensbereich bewegt sich das? bis 3000? 
In der türe is ja auch n airbag. 
 
Eine Freigabe der gegn Vers. ist wohl nicht nötig bzw nich sofort. Die erfahren dann rechtzeitig davon, dass zu zahlen ist und wieviel. Wenn es dann Einwände gibt, werden die wohl n Gutachter schicken oder was weiss ich.. 
 
 ahjo das kann man doch auch erwarten, vor allem wenns eine hersteller-werkstatt macht. wenn hier bei jmd noch was quitscht würde ich einfach mal an der kompetenz der werkstatt zweifeln. 
			
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Habe selber damals bei BMW zweimal (2 verschiedene Schäden) einen Kostenvoranschlag machen lassen ... einmal voll bezahlt ... einmal kostenlos bekommen ... 
 
so kanns gehen ... aber das ist von Fall zu Fall verschieden... in aller Regel lohnen sich die KVAs von BMW aber. Die haben recht ordentliche Summen auf dem Papier ...
 
Gruß 
Frank  
		
		
		
		
		
		
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			11.09.2009, 15:22
			
			
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			#24
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 11.05.2009 
				
Ort: Stuttgart 
Fahrzeug: E38-728i ('10/97)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  chatfuchs
					 
				 
				. in aller Regel lohnen sich die KVAs von BMW aber. Die haben recht ordentliche Summen auf dem Papier ... 
			
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 klar, so soll es sein.
 
ABER: KVs mit hohen summen kann ich auch woanders herbekommen? (da ich es dann beim "freien" machenlass, kann ich mir dann bei ihm den KV anrechnen lassen, bei BMW nicht, weil ichs dort sicherlich nicht machen lasse)
 
oder siehts von bmw einfach chicer aus.  
		
		
		
		
		
		
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			11.09.2009, 15:25
			
			
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			#25
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 01.09.2002 
				
Ort: Spenge 
Fahrzeug: 740iA E65 (03.08)
				
				
				
				
				      
			 
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		Habe mit freier Werkstatt telefoniert - ein Gutachten soll erst ab 3000eur schadenshöhe nötig sein, und dann zahlt das gutachten die auftraggebende versicherung.
Nötig sein aus Sicht der Versicherung vielleicht, aber für Dich besser der eigene private Gutachter - wie gesagt ab Schaden größer 750 -1000Euro. Es kann auch die Dekra sein.  
Ich würde meinen BMW Dealer fragen, welcher Gutachter von denen beauftragt wird und den privat beauftragen. Dem Gutachter sagst Du, dass der Wagen bei BMW repariert wird. Er wird dann für die Kalkulation die BMW Stundensätze nehmen. Außerdem wird er die Reparaturdauer m.E. 4-5 Werktage - ermitteln. Diese Anzahl Werktage plus Wochenende und Überlegenszeit (ca. 3 Tage   )  wirst Du als Nutzungsausfall mit ca. 60€ / Tag der Versicherung melden (besser macht das natürlich ein RA deines Vertrauens. Kosten liegen in jedem Fall bei der gegnerischen Versicherung) Wie Du siehst kommen bei vermutlich 10 Kalendertagen a 60€ schnell 600 €   oder mehr dabei zusätzlich zu den lt. Gutachten ermittelten Reparaturkosten dazu. Eine Abrechnung sollte dann gegenüber der Versicherung auf Basis des Gutachtens erfolgen. Nach der Reparatur machts Du ein Foto mit einer aktuellen Zeitung von der Reparaurstelle (Kennzeichen sollte lesbar sein) und machts den Nutzungsausfall geltend. 
Empfehlung: geh zu einem Anwalt für Schadensersatzrecht.   
Nachtrag: Ich weis den Betrag für einen 728 leider nicht. Für meinen 740 waren es als er jung war rd. 90€/Tag. Ist das Fahrzeug älter, dann wird in der Tabelle der nächst kleinere Wagen angesetzt. musst Du mal Googlen  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Hartmut
der gerne Dieselt   
			 
		
		
		
		
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			11.09.2009, 15:47
			
			
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			#26
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 V12-infiziert 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
				      
			 
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		Nutzungsausfall gibt es aber nur, wenn nicht fiktiv abgerechnet wird   
 
Ansonsten muss eine Reparatur nachgewiesen werden...dann gibt e auch die MwSt. wieder!  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Viele Grüße 
 
Sebastian
			 
		
		
		
		
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			11.09.2009, 15:52
			
			
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			#27
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Gast 
			
	
			
			
			
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		trotz des weiten weges,  hätte ich hier ne werkstatt die sehr viele porsche instand setzt, die machen einen absolut genialen job. und die arbeiten auch mit dem von mir aufgeführten gutachter zusammen. 
also der weg würde sich fast lohnen von stuttgart nach ulm... 
		
		
		
		
		
		
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			11.09.2009, 16:00
			
			
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			#28
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 01.09.2002 
				
Ort: Spenge 
Fahrzeug: 740iA E65 (03.08)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Lexmaul
					 
				 
				Nutzungsausfall gibt es aber nur, wenn nicht fiktiv abgerechnet wird   
 
Ansonsten muss eine Reparatur nachgewiesen werden...dann gibt e auch die MwSt. wieder!  
			
		 | 
	 
	 
 Natürlich gibt es Nutzungsausfall bei Abrechnung auf Basis des Gutachtens bei durch Foto nachgewiesener Reparatur. Setzt doch keine falschen Gerüchte in die Welt
 
Nur die MWST gibt es nur bei Reparaturrechnung  
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von comd (11.09.2009 um 16:07 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			11.09.2009, 16:05
			
			
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			#29
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 V12-infiziert 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
				      
			 
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		Hab ich was anderes gesagt? Ich wollte es nur nochmal hervorheben    
		
		
		
		
		
		
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			11.09.2009, 16:05
			
			
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			#30
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 28.04.2007 
				
Ort: CH Aarburg, AG 
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
				
				
				
				
				      
			 
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		Ist schon traurig, das ein KV auch noch Geld kostet - wo sie dich doch vielleicht gerne als Kunden hätten     Servicewüste Deutschland... 
Bei uns hier (wo das Wort Service im normalen Wortschatz der Leute und Geschäftsinhaber gar nicht vorkommt   ) kostet sowas keinen Cent. 
Allerdings sieht man auch kein Geld. Du hast die freihe Wahl, wo du hingehst, freie Werkstatt, oder zum   , der Gutachter (immer von Deiner eigenen Versicherung gechickt), begutachtet dann vor Ort, mit dem Werkstattmeister und dann wird gemacht. 
Für mich ist immer die Hauptsache, das nachher alles tip-top ist, wie original, was das gekostet hat, kann mir ja egal sein.  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Grüße aus dem Aargau, Torsten. 
   BMW E38, 740i-V8-Sound-Video
735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer
			 
		
		
		
		
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