


BMW 7er, Modell E38 |
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14.04.2015, 16:11
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Moin, moin....
kurz vor Ostern ist beim Sturm ein Baum auf mein Auto im hinteren Bereich auf's Auto gefallen. Außer das er Beulen auf dem Dach und Kofferraumklappe hat, macht mir etwas anderes Sorge. Das Hinterrad (Beifahrerseite) steht schief, unterm Auto lag ein abgebrochenes Teil. Das Auto ist jetzt in der Werkstatt. Da die Werkstatt voller Termine ist kann es bis zu 3 Tage dauern bevor sie das begutachten und mir sagen was passiert ist und es kostet. Ich müsste diesen Schaden selbst zahlen weil nur Haftpflicht und keine Teilkasko habe und das seit 15 Jahren.
Meine Frage an euch, könnt ihr euch mal das abgebrochene Teil anschauen und mir jemand sagen was es ist? Es müsste von der Hinterachse/Radaufhängung kommen.
Hier das Teil was unter dem Auto lag.
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14.04.2015, 16:28
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Das ist die Schraube vom Kugelgelenk des Querlenkers.
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14.04.2015, 16:30
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Ich danke dir, das gibt mir Hoffnung das es nicht so teuer wird, oder?
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14.04.2015, 16:36
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Der Querlenker kostet bei BMW so 200,- bis 230,- € (je nach dem welcher es ist), im Zubehör weniger als die Hälfte.
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14.04.2015, 16:38
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
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Danke euch, mal schauen was da auf mich zu kommt... :-(
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14.04.2015, 16:54
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 25.01.2015
Ort: Magdeburg
Fahrzeug: E38 735i (2001)
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Also ich würde dann auch überlegen, ob der Wagen nicht gegen einen anderen 7er getauscht werden kann oder ähnliches. Es ist ärgerlich, wenn du an deinem soliden und zuverlässigen Wagen gehangen hast (was ich voll und ganz nachvollziehen kann) aber wirtschaftlich ist ein Wiederaufbau in keinem Fall bei den Fahrzeugdaten 
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14.04.2015, 19:50
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#7
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Zitat:
Zitat von Olitschka
Der Querlenker kostet bei BMW so 200,- bis 230,- € (je nach dem welcher es ist), im Zubehör weniger als die Hälfte.
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Muss der nicht anschließend wegen der Passgenauigkeit vermessen werden, wenn das Teil abgebrochen war? Oder gilt das nur für den Wechsel von Spurstangen?
TK ist ansonsten auch bei Diebstahl und Glasbruch interessant. Das geht je schon bei den extrem leicht zu entfernenden Spiegelgläsern los.
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14.04.2015, 19:54
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#8
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!!! BREIT statt lang !!!
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Nordheide bei Hamburg
Fahrzeug: BMW E63 635D, Porsche 911 Turbo Cabrio, Porsche 944, Golf II , ehemals 3x E38, 2x E65/E66
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Ja,
danach muss vermessen werden, nach dem Wechsel von Koppelstangen hingegen nicht.
Aber bevor die Spurstange da rausgebrochen ist, haben sich Koppelstangen und sämtliche Gummilager verabschiedet...
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14.04.2015, 19:13
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
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Zitat:
Zitat von Olitschka
Das ist die Schraube vom Kugelgelenk des Querlenkers.
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Damit die abreißt, dürften ja wohl erhebliche Kräfte auf den Rest des Fahrwerks gewirkt haben...
Zitat:
Zitat von andy34
Also wie gesagt eine Teilkasko hatte ich nie und es hat sich gezeigt in 15 Jahren ist nichts passiert.
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Kann sich lohnen, bei 300 oder 500 Euro im Jahr sind das mal eben 4500 oder 7500 gesparte Euro. Bei mir hat 2 Wochen nach der Ummeldung des E38 auf mich ein Armleuchter die Heckscheibe eingeschlagen. Bei den 950 Euro, die BMW dafür rafft, hat sich die Teilkasko schon gelohnt.
Laienhaft würde ich auch sagen, der Baum sieht in Ordnung aus, wenn es ihn so komplett mit der Wurzelscheibe umreißt. Ich weiß nicht, wer die Beweislast trägt. Normalerweise der, der Ansprüche stellt, aber es gibt auch Sitationen mit Beweislastumkehr. Das wäre dann bei weggeschafftem Baum schwierig für dessen Eigentümer.
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