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BMW 7er, Modell E38 |
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23.06.2014, 23:38
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 15.05.2013
Ort:
Fahrzeug: '96 E38 750iL Individual - Orient Blau mit Champagne Interior
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750i aus UK importieren und Steuer- Versicherungskosten
Hallo die Herren, und Damen,
Ich , deutscher, komme nach vielen Jahren wieder zurück nachhause und wurde gerne meinen 750iL behalten, ist mir so ans herz gewachsen und außerdem hab ich zum verkaufen viel zu viel reingesteckt.
Nun meine frage, was für aufgaben und kosten kämen auf mich zu wenn ich den (rechtslenker) nach Deutschland importieren will?
(und was kostet nein 750er an steuern und Versicherung)
danke,
chris
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24.06.2014, 08:07
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#2
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Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
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Servus,
Importkosten in Form von Zoll etc. gibts keine (EU), du brauchst eine Vollabnahme beim TÜV (§21), kosten ca. €130.-, ev. Umbauten für Scheinwerfer, aber das wird dir sicher noch jemand erklären, genauso wie die anfallende Kfz-Steuer und Versicherung.
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24.06.2014, 09:17
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#3
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Ich winch dir was
Registriert seit: 29.06.2013
Ort: Eckental
Fahrzeug: E38 728i '97
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Scheinwerfer musst du umbauen, ich meine das wars.
Steuer hängt davon ab welche Schadstoffklasse er hat, Versicherung, wie lange du schon ohne schaden gefahren bist.
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24.06.2014, 09:49
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Wettenberg
Fahrzeug: E34-525tds
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Die Scheinwerfer werden nur etwa eine achtel Drehung benötigen, kein Ersatz durch neue/andere Scheinwerfer (betrifft nur das Abblentlicht) nötig.
Bei einer Scheinwerfer-Reinigung/Überholung hatte ich mir nämlich selbst ein "Bein gestellt", in dem ich beim Zusammenbau und Einbau meine Scheinwerfer falsch ("englisch") positionierte. 
In England herrscht Linksverkehr, deshalb wird der linke Fahrbahnrand auch weiter ausgeleuchtet. Im Rest von Europa fährt man auf der rechten Seite und das würde dann den Gegenverkehr blenden. Dies bekommt man über eine Drehung des Scheinwerfers gegen den Uhrzeigersinn (geschätzt etwa 1/8 Drehung) hin, dann wird entsprechend der rechte Fahrbahnrand weiter ausgeleuchtet und die linke Scheinwerferseite bildet einen geraden Horizont.
Die entsprechenden Fixpunkte für Rechts- oder Linksverkehr haben jeweils einen Anschlag; man kann da eigentlich nichts falsch machen. 
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Gruß,
DieselFrank
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24.06.2014, 10:31
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#5
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Zitat:
Zitat von Dieselfrank
Die Scheinwerfer werden nur etwa eine achtel Drehung benötigen, kein Ersatz durch neue/andere Scheinwerfer (betrifft nur das Abblentlicht) nötig.
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Das ist Unfug, der durch stetige Wiederholung nicht richtiger wird.
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24.06.2014, 11:18
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#6
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Zitat:
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Das ist Unfug, der durch stetige Wiederholung nicht richtiger wird.
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KEIN UNFUG!
es geht am E34 und E32 so, und so steht es auch in der Betriebsanleitung E32und E34, siehe hier
http://750il.bmw7.hu/owners_manual/images/page_088.jpg
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24.06.2014, 16:03
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 15.05.2013
Ort:
Fahrzeug: '96 E38 750iL Individual - Orient Blau mit Champagne Interior
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danke kollegen,
Also die scheinwerfer sind hier meine geringste sorge, die kann ich entweder umrüsten oder tauschen, gibt's sicherlich reichlich gebrauchte.
Es handelt sich übrigens um einen '96er 750iL.
Vollabnahme beim TÜV, da wird's interessant, hier in England sind einige Modifikationen erlaubt die in DE nicht Standard sind, würde ich diese entfernen müssen oder kann ich die dann mit eingetragen bekommen (Angel Eyes, Alpina schuerze, alpina felgen, nachgerüstete Xenon Lampen)- in England gibt's ja keine ABE.
Muss eine LPG Umrüstung irgendwie eingetragen/abgenommen werden?
Steuern; schadstoffklasse kenn ich so jetzt nicht, oder zumindest nicht die deutschen angaben, würde die LPG Umrüstung hier unterschiede machen?
Versicherung, ich denke hier kommt's drauf an ob und welche deutsche Versicherung meinen sogenannten "no Claims Bonus" aus England akzeptiert, welche Versicherungsklasse ist denn ein 96er 750iL, vielleicht kann ich mir da bei verschiedenen Anbietern angebote einholen.
Danke,
Chris
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24.06.2014, 16:22
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#8
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Versicherungsvergleich hier
Kostenloser Kfz-Versicherungsvergleich
Zitat:
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Muss eine LPG Umrüstung irgendwie eingetragen/abgenommen werden?
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Ja
Nach jeder Umrüstung ist es Pflicht, das Fahrzeug samt der Autogasanlage einer Untersuchung zu unterziehen, welche den Namen GSP (Gassystem-Einbauprüfung) trägt. Dabei wird die Flüssiggas-Anlage auf ihre Dichtigkeit überprüft, auf eine korrekte Montage im Fahrzeug und auf ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Anlage geachtet, damit die nötige Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet wird. Zudem muss bei der Abnahme das Abgasgutachten (das Gutachten wird vom Hersteller der Anlage bereitgestellt) der Prüfstelle vorgezeigt werden. Nach erfolgreicher Abnahme wird die eingebaute Autogas-Anlage zugelassen und im Fahrzeugschein und den Zulassungspapieren vermerkt.
Autogas Abnahme beim TÜV oder Dekra
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24.06.2014, 16:28
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von chrix98
Steuern; schadstoffklasse kenn ich so jetzt nicht, oder zumindest nicht die deutschen angaben, würde die LPG Umrüstung hier unterschiede machen?
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Davon ausgehend dass da keine Unterschiede zwischen UK und Deutschland sind hat das Fahrzeug Schadstoffklasse D4 (ich glaube das entspricht D4 - ohne Gewähr) und kostet 364 € Steuer im Jahr. Die LPG-Anlage hat auf die Kfz-Steuer keinerlei Auswirkung.
In Sachen Versicherung kommt es natürlich vor allem darauf an welchen Schadenfreiheitsrabatt Du hast/bekommst. Wenn Du diesen weißt kannst Du recht schnell über die üblichen Online-Portale herausfinden wo Du das Fahrzeug günstig versichern kannst.
Bezüglich Import und Bleuchtungsanlage sowie sonstige evtl. Besonderheiten wende Dich doch mal an den User SteveR. Der Kollege hat einen E38 und einen E65, beides Rechtslenker, und ich meine mich zu erinnern dass er beide selbst importiert hat.
Geändert von Andimp3 (24.06.2014 um 16:34 Uhr).
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24.06.2014, 17:35
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#10
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Sortenrein
Registriert seit: 11.07.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 728iA 02.99, 735iA 02.99, 740iA 06.99
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Zitat:
Zitat von chrix98
Vollabnahme beim TÜV, da wird's interessant, hier in England sind einige Modifikationen erlaubt die in DE nicht Standard sind, würde ich diese entfernen müssen oder kann ich die dann mit eingetragen bekommen (Angel Eyes, Alpina schuerze, alpina felgen, nachgerüstete Xenon Lampen)- in England gibt's ja keine ABE.
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Wenn es originale Alpina-Teile sind, kannst Du versuchen, von Alpina eine TÜV-taugliche Bescheinigung bzw. ABE zu bekommen, dann sollten diese Teile auf jeden Fall problemlos eingetragen werden. Bei den Xenon-Scheinwerfern wäre die Frage, ob das originale BMW-Scheinwerfer sind oder nicht, wenn ja, sollten die Scheinwerfer an sich nicht das Problem sein, eher die Angel Eyes. Wenn's keine originalen Scheinwerfer sind, würde ich hier eher zusehen, hierzulande originale Xenon-Scheinwerfer zu kaufen und diese zu montieren (im Markt-Bereich des Forums gibt's regelmäßig welche...). Ich würde allerdings auch noch das Einstellrad für die manuelle Leuchtweitenregulierung entfernen, denn Xenon-Scheinwerfer und LWR-Verstellrädchen dürfte den TÜVler etwas irritieren  , und da Du mit dem Fuffi serienmäßig die Niveauregulierung hast, mußt Du m.E. auch keine separate, automatische Leuchtweitenregulierung nachrüsten.
Zitat:
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Muss eine LPG Umrüstung irgendwie eingetragen/abgenommen werden?
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Wie schon geschrieben wurde, ja, muß sie. Das Abgasgutachten könntest Du eventuell noch bekommen, sofern die Anlage eine halbwegs namhafte ist und/oder hierzulande auch verbaut wird. Ein Kontakt zum Anlagenhersteller oder einem Umrüstbetrieb in der Nähe, der solche Anlagen verbaut, wäre nicht nur dafür von Vorteil, der macht Dir dann eventuell auch die nötige GSP bzw. GAP.
Zitat:
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Steuern; schadstoffklasse kenn ich so jetzt nicht, oder zumindest nicht die deutschen angaben, würde die LPG Umrüstung hier unterschiede machen?
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Wenn's da nicht wieder irgendwelche speziellen, bürokratischen Hürden gibt, sollte Dein Auto mit Euro 2 eingestuft werden, das ist für Dein Baujahr die normale Einstufung, die ein deutsches Fahrzeug ab Werk hätte. Euro 3/D4 hätten erst die Facelifter. Letztlich zahlst Du dann knapp 400€ Steuer.
Zitat:
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Versicherung, ich denke hier kommt's drauf an ob und welche deutsche Versicherung meinen sogenannten "no Claims Bonus" aus England akzeptiert, welche Versicherungsklasse ist denn ein 96er 750iL, vielleicht kann ich mir da bei verschiedenen Anbietern angebote einholen.
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Da kann Dir vielleicht der eine oder andere Spezialist hier im Forum helfen, hier arbeiten m.W. ein paar Leute in der Branche. Ansonsten solltest Du in jedem Fall mal die Makler vor Ort bei Dir abgrasen, da das doch ein speziellerer Fall ist, der von Online-Vergleichen so vermutlich nicht abgedeckt wird.
Viel Erfolg jedenfalls bei der Überführung und Umrüstung, sehr schöner Wagen!
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Zitat:
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Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
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