Zitat:
Zitat von Albrecht
Tüv sagt: Auflage (130)
Das Sonderrad ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg.
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An was für einen "Fachmann" bist Du denn da geraten?

Das kann nicht stimmen. Styling 18 gibt es für sehr viele Baureihen, hat der bei E 36 geblättert?
Dann wäre das originale E 38-Rad Styling 18 für GAR KEINEN E 38 zulässig, weil schon der 725tds eine Achslast von 1.3
45 kg (728i: 1.350 kg) an der HA haben darf, im Anhängerbetrieb.
Im Anhang findest Du die Räderfreigabe. Dort gibt es
überhaupt keine Auflagen zu einzelnen Felgen hinsichtlich Achslast.
Wäre auch was Neues (für mich jedenfalls), dass BMW einzelne Felgen für einzelne Modelle wegen der Achslast nicht freigibt - aus Gründen der Bremsbelüftung ist das weit verbreitet, aber wegen der Achslast habe ich davon noch nie gehört.
Reicht die Freigabeliste nicht, dann fordere von BMW München einen Tragfähigkeitsnachweis an, per Mail sollte reichen.
Ich würde mir den Aufwand, um dem TÜV-Heini die Sachlage zu erklären, via Gutschrift auf die TÜV-Gebühr gut honorieren lassen.
Olli