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BMW 7er, Modell E38
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Alt 23.09.2011, 06:23   #1
Wiggi
Mitglied
 
Benutzerbild von Wiggi
 
Registriert seit: 28.01.2010
Ort: Abensberg
Fahrzeug: Peugeot 407 SW 135 HDi, Bj. 2008
Standard TüV Frage

Ich hätte mal n paar Fragen zu Details bei der Hauptuntersuchung (hab seit 10 Jahren keine mehr gemacht, aber komme vielleicht bald in die Verlegenheit).

1) Liest der TUV den Fehlerspeicher aus/schließen die einen Computer zum checken an?

2) Wenn, wie bei mir, die Servolenkung in der schwergängigen Einstellung eingefroren ist, interessiert das den TUV?

3) Sind Öltropfen am Motor eine Sache, die üblicherweise beanstandet wird?

Vielen Dank
Wiggi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2011, 07:31   #2
jaiden728i
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

hallo

Punkt 1-2 hat keine auswirkung auf die die plakette.
Punkt 3. ist nicht schön aber in der regel meckern sie nur.am besten vorher sauber machen.

viel erfolg
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Alt 23.09.2011, 14:12   #3
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Ein Tropfen ist "schwitzen", was erlaubt ist.

Viele Tropfen ist "undicht", was nicht erlaubt ist.

Vorher durch eine Waschstraße mit Unterbodenwäsche schadet nicht.

Beim VFL wird nichts an die Bordelektronik angeklemmt / ausgelesen.


Die "blockierende" Servolenkung ist ein schwerwiegender Mangel. Folge: keine Plakette, wenn es bemerkt wird.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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Alt 23.09.2011, 14:49   #4
angro
LPG-Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von angro
 
Registriert seit: 21.10.2006
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: E38 740i (12/00) LPG, 850 20V Kombi (Volvo), GOLF 6 (1,4 L)
Standard

Beim "schwitzen" der Servolenkung, des Getriebes oder
des Motors kommt es darauf an, ob du Tropfenbildung
haste oder nicht. Wenn es zum Abtropfen kommt, ist
das ein erheblicher Mangel und die Plakette wird in
der Regel nicht erteilt.

OBD wird nur bei neueren Fahrzeuge ausgelesen. Wenn
du allerdings Fehlercode gespeichert hast, die z.B. die
gelbe Kontrolleuchte (Motor) zum leuchten bringt, wirst
du auch keine Plakette erhalten. Imho sollten die bei
deinem Wagen allerdings keinen Tester anschließen.
(Ich lösche vorsorglich immer alle Fehlercode, sofern
welche gespeichert sind, bevor ich zur HU fahre.)



Gruß,
Andreas...
__________________
- wer alles auf einmal will, macht alles auf einmal kaputt...
- zum deutschen E38 Online_ETK => Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) schaust du hier...
- mein E38 LPG-Durchschnittsverbrauch: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
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Alt 23.09.2011, 15:05   #5
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Bei Fahrzeugen mit OBDII-Buchse werden abgasrelevante Fehler gelesen und führen zu nichtbestehen der AU. Runder Stecker = kein Auslesen.

Wenn die Regelung der Servotronik komplett ausgefallen ist dürfte das ein Ausfall eines Komfortsystemes sein, aber kein sicherheitsrelevanter (behaupte ich jetzt einfach mal. Zunächst muss der Prüfer das mal merken und dann noch anders sehen).

Ölfeucht/Schwitzen wird angemeckert, Tropfen führen leider zur Abwertung in der B-Note (Keine Plakette). Kann das sein dass Du da an der Stelle grad nen Schlauch getauscht hast und das noch Restöl ist?
__________________
Komm zur Ruhr! Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Das Ruhrgebiet - Kulturhauptstadt Europas 2010
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Alt 23.09.2011, 15:37   #6
memyselfundich
Langstrecken Gleiter
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von memyselfundich
 
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
Standard

kommst wieder nach Deutschland zurück? wenn ja, lass es Bleib in san diego, egal wie schlimm es da ist, hier ist es wenigstens nicht besser Und wir haben noch die merkel
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 

if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it!
memyselfundich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2011, 16:07   #7
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
Zitat von McTube Beitrag anzeigen
Wenn die Regelung der Servotronik komplett ausgefallen ist (..)
Wie will der Prüfer das denn merken? - Die Servolenkung funktioniert doch!?
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2011, 13:49   #8
ramsesp
Born to run
 
Benutzerbild von ramsesp
 
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von ElBardo Beitrag anzeigen
Ab nächstem Jahr gibt es ja die Rückdatierung auf den tatsächlichen Fälligkeitsmonat der HU nicht mehr.
Gilt doch schon längst. Rechtsgrundlage ist Anlage VIII zu Par.29 der StVZO.
ramsesp ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2011, 15:58   #9
ramsesp
Born to run
 
Benutzerbild von ramsesp
 
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
Standard

Das ist der fragliche Text der Anlage VIII zu Par. 29 StVZO (der Text stammt aus dem BGBl. I 2006, ist also soooo neu nicht):

"2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen......"

Eigentlich eindeutig...
ramsesp ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2011, 16:44   #10
ElBardo
Mitglied
 
Registriert seit: 02.10.2011
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA
Standard

Zitat:
Zitat von ramsesp Beitrag anzeigen
Das ist der fragliche Text der Anlage VIII zu Par. 29 StVZO (der Text stammt aus dem BGBl. I 2006, ist also soooo neu nicht):

"2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen......"

Eigentlich eindeutig...
Ja, eindeutig.

Aber:
Zitat ADAC-Motorwelt Oktober 2011, Seite 17:
"Gute Nachricht für Autobesitzer. Zum Ende dieses Jahres soll die Rückdatierung der Plaketten zur Hauptuntersuchung (HU) abgeschafft werden. Wer bisher den Termin für den TÜV nach hinten verschob oder einfach verpasste, für den verkürzte sich der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung. Denn die Plakette wurde auf den eigentlich fälligen Termin datiert. Dies soll sich nun ändern. Grund: Wird heute festgestellt, dass ein Fahrzeug verkehrssicher ist, spielt es keine Rolle, wann die letzte HU war. Eine Rückdatierung zur Strafe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen."

Könnte sich ja ändern. Wäre ja maaaaaaal zur Abwechslung was positives.


Gruß
Wolfi
ElBardo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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