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Zitat von Hasi999
Auauauauauauaua ...
Seid mir nicht böse, aber was ich beim Durchlesen des Treads jetzt an juristischem Blödsinn gelesen habe läßt mich erschaudern....
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Na na nicht so heftig,
Du machst den Tom ja noch ganz kirre, und das zu Unrecht. Und juristischen Unsinn gelesen haben mußt Du woanders - hier war's schon ziemlich auf den Punkt.
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Zitat von Hasi999
Als Immobilienmakler bist Du nun mal Gewerbetreibender und damit Unternehmer i.S.d.§13 BGB. ....
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Du meinst bestimmt §
14 BGB und nicht § 13 BGB, gelle ...
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Zitat von Hasi999
Da kommst Du nicht drum rum, weder über EBAY noch durch Umgehung durch Zwischenverkauf oder andere einfallsreiche Konstellationen.....
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Er muß nicht nur
Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein, sondern beim PKW-Verkauf
in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handeln. Erst dann ist er überhaupt "drin". Und Tom hat bei seiner Story-Beschreibung ein bißchen herumgelinkt, denn er schrieb zunächst was davon, daß er
Privatverkäufer sei. Erst später kam er mit der Wahrheit raus, daß er einen Firmenwagen verkaufen wollte. Anscheinend wußte er schon warum: denn entgegen Deiner Darstellung kann auch ein selbständiger Immobilienmakler seinen ausschließlich privat genutzten PKW mit Gewährleistungsausschluß veräußern. Teilweise wird vertreten, daß das sogar bei einem nur überwiegend privat genutzten PKW möglich sei; wär mir aber zu wackelig.
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Zitat von Hasi999
P.s: Die m.E. beste Lösung für Dich wäre ein Verkauf an einen Gewerbetreibenden (auch einer, der sich als Gewerbetreibender AUSGIBT, in Wirklichkeit aber Privatmann ist, fällt darunter) unter Ausschluß der gesetz.Gewährleistung.
Oder aber bei nem Händler gegen das neue Auto drangeben...
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Sehe ich auch so. Nachdem Tom nun damit herausgerückt ist, daß es doch ein Firmenwagen ist. Oder er fährt den PKW erst mal eine Zeit privat, und verkauft ihn dann wirklich als Verbraucher mit Gewährleistungsausschluß.
Greets
RS744