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BMW 7er, Modell E38 |
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21.07.2005, 18:13
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#32
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Laatzen
Fahrzeug: 730d bj.02.99
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Wenn Du das Auto bei Mobile .de einstellst kann es da keiner kaufen.
Der mögliche Käufer muß sich bei Dir melden und wenn er das Auto besichtigt hat
und kaufen möchte wird ein ganz normaler Kaufvertrag gemacht.Das ist keine Auktion.
Da kann alles drinn stehen,auch das der Verkauf ohne Gewährleisung geschied.
Wenn Du im ADAC bist kannst Du Dir einen Musterkaufvertrag runterladen.
Ich habe da mal ein Wohnmobil verkauft,ging eigendlich ganz gut.
Aber Vorsicht,auch bei Mobile.de melden sich zwielichtige Typen.
Gruss Dieter
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21.07.2005, 18:29
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
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Zitat von ToM-Immobilien
wenn ich mein auto so normal verkaufe also z.B. bei autoscout24 oder mobile das ich dann auch als privat person 1 jahr gewährleistung geben muss im ersten halb jahr muss ich dann nachweisen das der wagen den schaden den er eventuell mal z.B. in 5 monat hat nicht schon hatte
und bei ebay ist das nicht so da es eine auktion ist und der käufer die bedingungen bei gebot akteptiert hat.?
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So wie Du es darstellst ist es reichlich schief.
1. Bei ebay ist es keine "Versteigerung", d.h. es gelten die gleichen Regeln wie beim (Privat)verkauf sonst auch.
2. Der Disclaimer den Du bei den meisten ebay-Angeboten siehst, sollte Dir das doch schon aufzeigen.
3. Als verkaufender Verbraucher im Sinne von § 474 BGB gelten die §§ 475 ff. BGB, insbesondere die von Dir angesprochene Beweislastumkehr des § 476 BGB in den ersten 6 Monaten, gerade nicht!
4. Die generelle Sachmängelhaftung aus §§ 433 (1) Satz 2, 434 BGB ist abdingbar; es sei denn, Arglist oder Beschaffenheitsgarantie liegt vor (§ 444 BGB) oder es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB).
Also: wenn Du wirklich nicht als Unternehmer an einen Verbraucher Deinen PKW verkaufst, kannst und solltest Du im Kaufvertrag ausdrücklich "die Gewährleistung ausschließen". Das hat mit ebay oder nicht-ebay gar nichts zu tun.
Hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Greets
RS744
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21.07.2005, 19:01
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#34
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: F02 730D
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Hi,
man man woher habe ich bloß wieder den mist gehört ?
Danke an euch!!!!
Hat jemand eventuell einen kaufvertrag als word, pdf oder ein Link wo ich so ein Kaufvertrag herbekomme?
Da ich aber selbstständig bin und der wagen ein firmenwagen war, muss ich den wagen erstmal an meine mutter verkaufen oder sonst irgendeine privatperson oder?
Danke im voraus!
Gruß,
Tom
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21.07.2005, 19:15
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#35
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: Selbstzünder
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Hi,
zur ebay-Geschichte würde ich mal einfach in §§ 119, 122 BGB reingucken. Anfechtung ist bei einem Vertipper schon möglich, Folge ist Ersatz des Vertrauensschadens. Das hat mit den ebay-internen Regeln, wie schon oben beschrieben, nichts zu tun.
Ob ich allerdings einen österreichischen Spaßbieter verklagen würde... Besser nicht, das zieht sich über Jahre!
Besser wäre da wohl die Klärung über ebay, so dass wenigstens die Gebühren für die Auktion storniert werden.
Zum Verkauf: Wenn ich die Homepage von ToM-Immo lese, steht da was von e. K. Er ist also kein Verbraucher, so dass §§ 474 ff. BGB greifen und minimal 1 Jahr Gewährleistung für den gebrauchten Wagen besteht.
Zur Umgehung sage ich mal lieber nichts...
Gruß
Chris
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21.07.2005, 19:23
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#36
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Laatzen
Fahrzeug: 730d bj.02.99
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Zitat:
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Zitat von ChrisMS
Zur Umgehung sage ich mal lieber nichts...
Gruß
Chris
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Er könnte den Wagen an einen anderen Selbständigen/Autohändler verkaufen.
Da kann er die Gewährleistung rausnehmen.
Gruss Dieter
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21.07.2005, 19:23
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#37
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.11.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: F02 730D
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Hi,
also der wagen ist wirklich top!!
aber ich bin kein autohändler sondern handel mit immobilien und ich stecke ja in den wagen nicht drin deswegen finde ich das nicht tragbar
1 Jahr gewährleistung zu geben!
tut mir leid will niemanden bescheissen aber dafür habe ich kein verständnis da ich echt keine ahnung von autos habe!
Gruß,
Tom
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21.07.2005, 19:37
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: Selbstzünder
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Zitat:
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Zitat von Dieter2
Er könnte den Wagen an einen anderen Selbständigen/Autohändler verkaufen.
Da kann er die Gewährleistung rausnehmen.
Gruss Dieter
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Hi,
ja, das wäre natürlich ein Weg. Aber dieser Händler würde sich das dann bestimmt mit einem entsprechenden Preisnachlass honorieren lassen.
Ist halt eine blöde Geschichte...
Gruß
Chris
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21.07.2005, 20:29
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#39
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: S600 L, W220, Bj.04.05, Toyota, RAV4, Bj. 09.10.
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Zitat:
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Zitat von ToM-Immobilien
Hi,
also der wagen ist wirklich top!!
aber ich bin kein autohändler sondern handel mit immobilien und ich stecke ja in den wagen nicht drin deswegen finde ich das nicht tragbar
1 Jahr gewährleistung zu geben!
tut mir leid will niemanden bescheissen aber dafür habe ich kein verständnis da ich echt keine ahnung von autos habe!
Gruß,
Tom
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Dann kannst Du froh sein, das der Verkauf über eBay nicht geklappt hat.
Nicht 1 Jahr, sondern 2 Jahre Garantie könnten teuer werden.
MfG
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21.07.2005, 20:39
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#40
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2003
Ort: Round MUC!
Fahrzeug: Alpina B3s Cabrio; VW Buggy Maplex 1; KaWa ER6-N
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Auauauauauauaua ...
Seid mir nicht böse, aber was ich beim Durchlesen des Treads jetzt an juristischem Blödsinn gelesen habe läßt mich erschaudern.
Jeder Laien-Jurist, der nicht wirklich etwas von der Materie versteht, sollte im Interesse von Tom vorsichtig mit Behauptungen und Wertungen sein (wenige fundierte Antworten ausgenommen). Damit ist weder ihm noch euch geholfen ...
Zum Thema nur so viel:
Als Immobilienmakler bist Du nun mal Gewerbetreibender und damit Unternehmer i.S.d.§13 BGB. Da kommst Du nicht drum rum, weder über EBAY noch durch Umgehung durch Zwischenverkauf oder andere einfallsreiche Konstellationen. Das haben schon andere probiert ...
Beim Zwischenverkauf (an den Onkel, der dann an Privat verkauft) besagt ständige Rechtsprechung, dass der Endkäufer einen Anspruch auf Abtretung der Gewährleistungsrechte hat, welche der Onkel Dir gegenüber für sich in Anspruch nehmen darf.
Die ganzen Gewährleistungsausschlüsse bei Ebay, die unter den Angeboten stehen, interessieren mich meistens 0. Von einer Unternehmereigenschaft ist schon auszugehen, wenn der Verkäufer auch nur den Anschein gewerbsmäßigen Verkaufens macht (bestimmte Artikelmenge, Gattungsposten etc., in deinem Fall läßt dein Anbietername schon den Schluß zu), und in dem Fall ist seine tolle -meist aus anderen Artikelangeboten rauskopierte- Ausschluß-Floskel null und nichtig.
Ich kann Dir nur empfehlen: Verlass Dich bei Geschäften, die im Endeffekt teuer werden können, nicht auf den juristischen Rat von Laien, sondern investier die Kohle für eine Erstberatung bei einem Anwalt. Kostet nicht viel und wird teilweise von renomierten Kanzleien zum Festpreis online angeboten.
Grüße
Johannes
P.s: Die m.E. beste Lösung für Dich wäre ein Verkauf an einen Gewerbetreibenden (auch einer, der sich als Gewerbetreibender AUSGIBT, in Wirklichkeit aber Privatmann ist, fällt darunter) unter Ausschluß der gesetz.Gewährleistung.
Oder aber bei nem Händler gegen das neue Auto drangeben...
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Cogito ergo sum. Ich denk ich bin Ergo
"Idealismus ist die Fähigkeit Menschen zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht wären, wie sie sind."
"Niveau wirkt von unten wie Arroganz. Denn wir leben zwar alle über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht auf unserem Niveau"
Geändert von Hasi999 (21.07.2005 um 20:47 Uhr).
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