


BMW 7er, Modell E38 |
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02.09.2008, 16:27
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#1
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Dauer Rückwerts Fahrer
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Salzburg
Fahrzeug: BMW 735i E65 Bj.02
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Xenon frage
hallo zusammen
Mein schönen 750i hat ein besoffener Depp von Sa auf So zerlegt.
Der Idiot hat die Kurve im besoffenen zustand überschätzt und ist in mein parkendes Auto gekracht.  Totalschaden - hi Achse abgeknickt und ganze linke Seite im Ar*** und die Schürze hat er auch noch abgerissen.
Aber das Schärfste ist das der Idiot Fahrerflucht machen wolte, aber als sein auto nach 10 meter nicht mehr wolte ist ehr ausgestiegen und ist zufuß weck.
Also hab ich mir gestern nen neuen gekauft 750il
So jetzt zu miener frage mein alter hate xenon mein neuer nicht kan ich die Scheinwerfer einfach tauschen oder muss ich auf noch was achten (beide vor facelift)??
Nur zur Vorwarnug ich werd in der nächsten zeit immer mal wider was fragen da der neue nur die standart ausfürung ist.
MFG Jenki
__________________
----->> [BMW_735i_V8] <<-----
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02.09.2008, 16:50
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#2
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† 07.09.2022
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Bochum
Fahrzeug: E38-728ia (12.95)
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Also so einfach kannst du die lampen nich umbauen, also wenn du alles legal für den tüv haben willst muss der wagen Scheinwerfer reinigungsanlage und die höhenstandsgeber an der vorder und hinterachse haben.
__________________
MfG BastianM3
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02.09.2008, 18:00
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#3
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Naja, die Höhenregulierung ist eher sekundär beim VFL. Es gibt auch Leute, die ohne Scheinwerferreinigung herumfahren. Wichtig ist der Hochspannungsaufkleber über den Scheinwerfern!
Ansonsten ist der Wechsel denkbar einfach, wenn man weiß, wie es geht.
Hier ist die Anleitung.
Nach dem Umbau musst du die Scheinwerfer beim  umcodieren lassen, da normalerweise die Fehlermeldung "Standlicht defekt" erscheint.
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02.09.2008, 18:09
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#4
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Volltanken für 50 €
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Herne
Fahrzeug: E38-728iA (12.99), E30-318is (08.89)
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@Bommelmann: Nur weil es den VFL auch ohne SWA gab, heißt das nicht, dass bei einer Nachrüstung diese auch weg bleiben darf.
Die StVZO regelt deutlichst ( §50 StVZO):
Zitat:
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
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Selbst wenn du dich über eine solche Regelung hinwegsetzen möchtest, bleibt zu bedenken, dass bei normalen Scheinwerfern (ich bin mir nicht sicher, ob es beim 7er auch so ist) das Abblendlicht aus geht, wenn das Aufblendlicht angeht (Siehe Pkt 3 meines Zitats). Wenn du also mal eine kleine Lichthupe auf der Autobahn einlegst, hast du die Lebenszeit deiner Xenonbrenner direkt halbiert.
Wenn man die Lust und das Geld hat, alle 3 Monate neue Brenner zu kaufen, kann man das gern machen, aber ich würde eher davon absehen 
__________________
...in diesem Sinne
yours boppy
Geschichten, die das Leben schreibt; Juni '10:
<Max> Irgendwann kommt der Tag, an dem ich 'ne Gymnastikschule besuche...
<Max> ...nur, um mir selber in den Ars*h beißen zu können!
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02.09.2008, 18:22
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
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Zitat:
Zitat von boppy
Selbst wenn du dich über eine solche Regelung hinwegsetzen möchtest, bleibt zu bedenken, dass bei normalen Scheinwerfern (ich bin mir nicht sicher, ob es beim 7er auch so ist) das Abblendlicht aus geht, wenn das Aufblendlicht angeht
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Sorry, aber das ist absoluter Unsinn, das Abblendlicht bleibt auch bei Lichthupe bzw. Fernlicht an. Es wäre auch nicht erlaubt hier umzuschalten, da du kurzfristig im Dunkeln stehen würdest.
Ich habe 2 E38 einmal mit einmal ohne Xenon und bei beiden bleibt das Abblendlicht an, wie auch an allen anderen Fahrzeugen die ich besitze bzw. in 26 Jahren besessen habe.
Weiterhin können die Brenner dies ab, sonst würden die neueren Fahrzeuge mit Xenon und mit einer Lichtautomatik alle 2 Wochen neue Brenner brauchen.
__________________
FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.
Für "Profillose" gilt: Ich antworte auf keine Frage mehr....
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02.09.2008, 18:32
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#6
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Volltanken für 50 €
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Herne
Fahrzeug: E38-728iA (12.99), E30-318is (08.89)
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Zitat:
Zitat von Profiler
Sorry, aber das ist absoluter Unsinn, das Abblendlicht bleibt auch bei Lichthupe bzw. Fernlicht an. Es wäre auch nicht erlaubt hier umzuschalten, da du kurzfristig im Dunkeln stehen würdest.
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Stimmt! Bin es grade testen gegangen... Hatte es beim Civic damals selten geschafft, nur die Lichthupe zu benutzen (Fernlicht war 2mm weiter), weshalb ich nicht dran gedacht habe.. sorry!
Zitat:
Zitat von Profiler
Weiterhin können die Brenner dies ab, sonst würden die neueren Fahrzeuge mit Xenon und mit einer Lichtautomatik alle 2 Wochen neue Brenner brauchen.
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Ähm, dann solltest du mal die ersten Fahrzeuge mit Automatik-Licht mit den heutigen vergleichen; bei den ersten dieser Art ist das licht direkt nach verlassen eines Tunnels ausgegangen (Zeitunabhängig) heute dauert es 20 bis 30 Sekunden, bis das Licht wieder aus geht. Diese Info wird dir auch jeder KFc-Mechaniker geben und FAQs sparen auch nicht, was diese Info angeht...
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02.09.2008, 18:38
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2006
Ort: Halle (Saale)
Fahrzeug: Jaguar XJ 40, 4.0 (04.93)
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Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, so lediglich das Abblendlicht Xenon werden, so wie es auch bei den E 38 üblich ist (Sonderausstattung). Deshalb ist es totaler Käse - sorry für die Ausdrucksweise - zu behaupten, durch die Lichthupe würde die Lebensdauer der Brenner negativ beeinflusst.
Begründung:
Der E 38 hat "eigentlich" zwei Scheinwerfer auf beiden Seiten (Rundscheinwerfer hinter einer Abdeckung, zusammengefasst zu einem Scheinwerfer). Der äußere Scheinwerfer ist das Abblendlicht, das kann man in Halogen oder Xenon haben. Der innere Scheinwerfer ist das Fernlicht, den gab es ab Werk auch nur als Halogen und dabei sollte man es auch belassen. Da der Abblendscheinwerfer gar nicht betroffen ist, wenn man die Lichthupe nutzt, denn das macht ja der innere Fernlichtscheinwerfer, kann die Lichthupe die Lebensdauer der Brenner nicht beeinflussen.
@ JENKI
Die Xenon-Scheinwerfer gibt es ja beim Freundlichen und auch in der Bucht bzw. beim Verwerter. Einfach kaufen und einbauen, eine Anleitung hierzu findet man mit Hilfe der Suche. Beim Freundlichen müssen die dann noch umcodiert werden, damit es keine Fehlermeldungen "Standlicht prüfen" etc. gibt. Damit das ganze auch gesetzeskonform ist, braucht man eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung. Meines Wissens gibt es ältere Fahrzeuge (E 32, 750i/L), die bereits Xenon hatten, aber keine automatische LWR. Das akzeptiert der TÜV natürlich, weil es original ist. Ob es auch bei einem umgerüsteten E 38 durch die TÜV geht, weiß ich nicht und kommt sicherlich auf die Fachkenntnis des Prüfers an. Fakt ist: Die Umrüstung wäre eigentlich nicht gesetzeskonform, wenn die automatische LWR und/oder die Scheinwerferreinigungsanlage fehlen.
Ich habe mal ein Bild nebst kurzer Erläuterung angehängt, anhand diesem siehst Du, dass Du die Xenon-Brenner nicht beanspruchen kannst, wenn Du die Lichthupe verwendest, da die Lichthupe vom Fernlicht kommt.
Viele Grüße!
Ronny
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Freude am Fahren.
Geändert von Hamann-Fan (02.09.2008 um 18:47 Uhr).
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02.09.2008, 19:13
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#8
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Volltanken für 50 €
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Herne
Fahrzeug: E38-728iA (12.99), E30-318is (08.89)
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Zitat:
Zitat von Hamann-Fan
Deshalb ist es totaler Käse - sorry für die Ausdrucksweise - zu behaupten, durch die Lichthupe würde die Lebensdauer der Brenner negativ beeinflusst. 
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Wie du sicher bemerkt hast, ist diese Behauptung bereits durch Profile und MICH, denjenigen, der diese falsche Behauptung in die Welt gesetzt hat, zurück genommen worden...
Meine Fernlicht<->Xenon-Behauptung gründet darin, dass bei angeschaltetem Fernlicht und normalen Halogenscheinwerfern analog zur StVZO das normale Abblendlicht abgeschaltet wird. Ich denke, dies ist auch beim E38 der Fall. Auf den 100 km zwischen dem Wohnort meiner Tante (im sehr ländlichen Hesseländle) und der Autobahn habe ich mit Sicherheit 20 bis 30 mal das Fernlicht aktiviert und wieder deaktiviert (wegen Gegenverkehr). Hätten sich meine Brenner jeweils ausgeschaltet, wäre die Lebensdauer mit Sicherheit gesunken.
-- ich hoffe, dass mein Standpunkt soweit klar ist...
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02.09.2008, 19:15
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von boppy
dass bei angeschaltetem Fernlicht und normalen Halogenscheinwerfern analog zur StVZO das normale Abblendlicht abgeschaltet wird.
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nä, sicher nicht,
das höre ich ja zum allerersten mal.....
ich hab schon einige autos mit halogen gefahren (das letzte war ein e36) und bei keinem war das so...
Gruß,
Kai
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02.09.2008, 19:17
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.09.2006
Ort: Halle (Saale)
Fahrzeug: Jaguar XJ 40, 4.0 (04.93)
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@ boppy
Ja, das habe ich gesehen. Ist ja auch in Ordnung so, kann doch mal vorkommen. Ich denke jedoch, dass meine kleine Grafik dem Ersteller des Freds vielleicht doch weitergeholfen hat - zumindest dürften jetzt etwaige Missverständnisse ausgeräumt sein, so dass wir wieder zum zum Thema zurückkehren können...also nichts für ungut, Boppy.
Ronny
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