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ich bin neu hier und komme auch mit einem etwas anderen Anliegen um die Ecke als wahrscheinlich die Meisten.
Wir bauen aktuell einen BMW Z3 auf M60B40 mit S5D 320Z Getriebe um. Für die Eintragung muss ich zum Schluss nachweisen, dass sich die Übersetzung zum ursprünglichen Fahrzeug nicht maßgeblich verändert hat und zudem die Euro 2 erfüllen (Z3 hat Euro 2 und darf daher nicht schlechter werden). Um diesen Beweis zu führen, benötige ich eine Kopie von einem Fahrzeugschein bspw. eines E38 mit Schaltgetriebe mit Euro 2. Alternativ dazu wäre ein E34, da der auch ein 5 Gang hatte (ich glaube den E38 gab es nur mit 6 Gang?). Aber da die Übersetzungen von 5 und 6 sich nur im sechsten Gang unterscheiden und ich hoffe, dass niemand auf die Idee kommt, dass der NEDC ja eine andere Gangschalttabelle hat, mit einem Gang mehr, könnte ich so eine Argumentation/Rechtfertigung aufbauen. Ansonsten müsste ich ein Abgasgutachten erstellen lassen.
Über eine Rückmeldung auch gerne per PN würde ich mich sehr freuen.
Und damit ihr mich nur für halb verrückt haltet habe ich euch noch ein paar Bilder in den Anhang gepackt. Leider weiß ich nur zu gut, dass es immer wieder Traumtänzer in den Foren gibt.