Hallo!
Da mir vor zwei Wochen der Seilzug vom Fensterheber gerissen ist, habe ich mir einen neuen Fensterheber von der Fa. " febi" gekauft, der jetzt, nach ca. eineinhalb Wochen, auch hinüber ist. ( vermutlich Getriebeschaden)
Die Fa. " febi" hat allerdings nur Fensterheber für Fahrzeuge ohne einbruchhemmende Verglasung sowie ohne Diebstahl- Warnanlage, den ich jetzt auch verbaut habe.
Bei mir in der Betriebsanleitung steht jedoch lediglich "Doppelverglasung".
Selbst der

weiß nicht, ob jetzt Doppelverglasung gleich einbruchhemmend bedeutet.
Bei den F-Hebern besteht der Unterschied lediglich darin, dass der für einbruchhemende Verglasung einen stärkeren E-Motor verbaut hat, ansonsten aber baugleich sind.
Da bei mir rein garnichts von einbruchhemmender Verglasung sowie Diebstahl-Warnanlage steht, bin ich davon ausgegangen, dass ich den ganz stink-normalen Fensterheber brauche, der jetzt im Eimer ist.
Die Fa. "febi" behauptet jetzt, dass der F-Heber durch Überlastung über den Jordan gegangen ist und dies mein Verschulden sei.
( Ich sehe es nicht so, ich behaupte Materialfehler! )
Hab´ ich jetzt eine einbruchhemmende Verglasung oder lediglich Doppelverglasung ... Beides?
Gruß Klaus