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20.05.2011, 22:40
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.03.2011
Ort:
Fahrzeug: e38-750il (01.96)
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**Rechtslage bei Xenonnachrüstsatz**
Guten Abend,
folgendes Problem meine Perle ist heute in eine Verkehrskontrolle geraten mit einen unserer Autos dem e38 750i dieser ist kpl. umgebaut ect unter anderem auch xenon wurde nachgerüstet mit einen nachrüstsatz das auto verfügt über eine elekt. leuchtweitenregulierung und eine reinigungsanlage sprich spritzdüsen an der stoßstange für die lampen nun sagte das mänschen in grün/blau das dies nicht zulässig ist und so nicht erlaubt ist dies mit 3 Punkten ect geahndet wird und ich normale birnen einbauen muss ect kennt jemand die rechtslage bzw hat nen link oder etwas was weiter hilft war immer der meinung wenn leuchtweitenregulierung und reinugungsanlage vorhanden sind das unter den auflagen xenon nachgerüstet werden kann
bitte um hilfreiche antworten
mfg und ein schönes weekend euch allen
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20.05.2011, 22:53
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#2
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Jo, aber nicht irgend ein Xenon. Da solltest du schon ein Gutachten dafür haben und es eintragen lassen...
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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20.05.2011, 23:00
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 26.03.2011
Ort:
Fahrzeug: e38-750il (01.96)
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guten abend
habe so ein H.I.D Nachrüstsatz eingebaut da ich davon ausging das wenn die Leuchtweitenregulierung und die Waschanlge verbaut sind dies kein Problem darstellt ect. sprich hat der nette grüne Mann recht wenn er meiner freundin 3 Punkte dafür verpasst und ich kann nicht dagegen an ???!?!?!
bzw muss ich nur jemand finden der mir das einträgt right ??
mfg
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20.05.2011, 23:14
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#4
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Wenn's läuft!
Registriert seit: 20.04.2008
Ort: Starnberg
Fahrzeug: F11-M550d (01.2015), E38-750iA (09.1998), E46-330d Touring (07.2003)
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Jo wird wohl rechtens sein.
Die Scheinwerfer müssen schon auch als solche als Xenon-Scheinwerfer zugelassen sein.
Man kann einen Halogen-Scheinwerfer nicht einfach so legal zu einem Xenon-Scheinwerfer machen, soweit ich weiss...
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20.05.2011, 23:35
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#5
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Schaue ich mir da die Angebote in der Bucht so an, lese ich immer:
Im Bereich der StVO/StVZO nicht zugelassen.
Wo ist nun dein Problem? Nicht erlaubt - Punkte zurecht
Schon mal aufgefallen das bei Xenon die Streuscheiben anders sind - aus gutem Grund.
Mir gehen diese Blender furchtbar auf den Keks - Hauptsache sie haben es hell...
@d9187
Unsere Freunde haben jetzt einen 5er Topdiesel - Hubert hat mir neulich gezeigt was der drauf hat....da gibts kein entrinnem mehr :-)
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
Geändert von Chevyman (20.05.2011 um 23:44 Uhr).
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20.05.2011, 23:54
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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... wurden Bilder davon gemacht?
... wenn nicht, kannst Du Dir evtl. noch Leuchten (mit Xenon) aus dem Zubehör besorgen! Die gibt es AUCH mit Zulassung als komplette Einheit - u.a. mit Leuchtringen etc. Vielleicht kannst Du da aus der Nummer raus kommen und hast dann eine vernünftige Lösung.
Gruß
Frank
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20.05.2011, 23:54
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#7
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Xenons und Halos unterscheiden sich primär duch die Geometrien von Reflektor, Strahenblende und Linse bzw Streuscheibe und im verwendeten Leuchtmittel (z.B. D2S oder D2R), je nachdem, welches System zur Anwendung kommt.
Offenbar kennst Du auch nur eine Sorte Halogenlampe, die gute alte H4.
Eine H1,3,7 hat ausser einem Glühfaden gar nix im Glaskolben. Das in der H4 ist auch kein Reflektor, sondern eine Blende.
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20.05.2011, 23:56
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#8
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Chrwezel
Sei froh keinen Unfall gehabt zu haben. Wäre dies bei einem Unfall aufgefallen, dekt die Versicherung den Schaden nicht.
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Doch, das wird sie und muss sie auch. Anschließend kann sie den Versicherungsnehmer aber bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Dies gilt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
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21.05.2011, 00:09
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#9
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Kleine Flußangel könnte auch noch "die Leuchtweitenregulierung" sein
Er schreibt ja nur das die Kiste eine hat - aber bei Xenon reicht keine manuelle 
Da muss es schon automatisch sein, und das Nachrüsten kostet wie Xenon Zubehörscheinwerfer eben Geld - das ja keiner ausgeben möchte.
Sorry, aber meine Ansicht: Blöd zahlt 
Rausreden...  Ne !
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21.05.2011, 00:47
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#10
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Lordsiegelbewahrer
Registriert seit: 19.12.2008
Ort: Region Hannover
Fahrzeug: BMW E38-740i (1999)
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Zitat:
bzw muss ich nur jemand finden der mir das einträgt right ??
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Leider nein. Auch eine eventuell irgendwo erfolgreiche Eintragung legalisiert kein nicht zugelassenes Zubehör. Damit kann man trotzdem rausgewunken werden.
__________________
Viele Grüße, Hans-Georg
BMW 740i, Bj. 1999
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