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14.12.2010, 15:55
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.09.2010
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E32 740iL, E34 525i M50
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Schnitzerpaket- TÜV macht Probleme
Bei meinem Neuerwerb hab ich nun Probleme mit dem TÜV.
Das Fahrzeug hat ein Schnitzerspoilerpaket inkl.Schnitzer Auspuffblenden.
Der Vorbesotzer hat mir alle ABE´s mitgegegeben.
Reicht es nicht für den TÜV die ABE vorzuzeigen?Er hat sich angestellt und gesagt es muss unbedingt eingetragen werden.
Muss ich jetzt das gesamte Paket ersmal beim TÜV abnehmen/eintragen lassen?Wozu bitte ist dann die ABE?
Hoffe ihr könnt mir helfen und Tipps geben.
Gruß
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14.12.2010, 16:23
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#2
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Registriert seit: 01.08.2009
Ort: Solingen
Fahrzeug: G11 740dx M-Paket / E34 M5 3.8 Daytona Nürburgring / E93 LCI M-Paket / E39 525 FL / Kawasaki Z1000
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Frage ist ob es ABEs sind ( dann brauchst du nix eintragen lassen )
oder ob es Gutachten sind, dann musst dus dennoch eintragen, steht aber auch auf dem Wisch drauf..
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14.12.2010, 16:55
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Wenn mich nicht alles täuscht haben solche Dinger immer nur ein Gutachten und keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).
Und das ist gerade bei Spoilergedöns auch mehr wie sinnvoll da so mancher Spacken das vollkommen unqualifiziert ans Fahrzeug dengelt.
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14.12.2010, 17:08
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#4
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Gast
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Kannst Du die einscannen? Hast Du die "ABE" gelesen? Was steht da drin? Ist einen Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO erforderlich oder nicht?
Das steht ALLES in dem Schrieb drin, den Du da hast.
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14.12.2010, 17:44
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.11.2008
Ort: Hildesheim
Fahrzeug: 728i
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würde mich auch wundern wenn da jetzt ne abe eingescant kommt.
normal ist gutachten!
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14.12.2010, 17:53
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#6
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wartet auf schönes Wetter
Registriert seit: 03.11.2009
Ort: Arnsberg
Fahrzeug: E38 740i (12.2000), E38 728i (04.1999), VW Golf 2 1.6 (09.1991), Volvo 940 2.3 (09.1994)
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also ich habe mir kürzlich auch den Dachkantenspoiler original von Schnitzer bestellt.
Bei mir war lediglich ein TG (Teilegutachten) dabei. Genauso wie bei dem Alpina-Frontspoiler, ich denke, dass das Schnitzer nicht anders macht 
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Gruß Tobias
P.S. Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
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14.12.2010, 18:56
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#7
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dabei seit 2002
Registriert seit: 11.08.2002
Ort:
Fahrzeug: 7er
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Zitat:
Zitat von e38-Freak
also ich habe mir kürzlich auch den Dachkantenspoiler original von Schnitzer bestellt.
Bei mir war lediglich ein TG (Teilegutachten) dabei. Genauso wie bei dem Alpina-Frontspoiler, ich denke, dass das Schnitzer nicht anders macht 
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der ALPINA Frontspoiler muss nicht eingetragen werden...ABE
Der Schnitzer Dachspoiler schon...
LG nick
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14.12.2010, 19:02
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#8
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Individual Azuritschwarz
Registriert seit: 24.05.2005
Ort: Reundorf
Fahrzeug: E38 740i 4,4 Individual 6Gg. Schalter BRC-LPG (PD. 6.97); F31 330d M-Sport Individual (PD. 10.15)
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Bei meinem Dachkantenspoiler von Schnitzer war gleich ein komplettes Gutachten/Prüfbericht dabei vom ganzen Spoilern und Schweller....
und das alles muss zur prüfung nach 19 (3) vorgezeigt werden und dementsprechend eingetragen werden.... also auch mein Dachkantenspoiler...
also nix ABE wie Alpina Spoiler...
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren......
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14.12.2010, 19:02
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Bei Manchen ist ein Teilegutachten = eine ABE, habe leider von so einem Vogel mal Felgen gekauft 
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