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20.02.2010, 22:35
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.04.2007
Ort: Kiel
Fahrzeug: 740i E38 01/1998
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Reicht eine 93er Traglast?
Hallo, habe grade 255 35 zr 20 93y für meine Alpinas angeboten bekommen zu einem sensationellen Preis von Bridgstone. Sie wären für die Vorderachse. Reicht die 93er traglast bzw. Darf ich die Fahren. Gruß Jürgen der vorne neue Reifen braucht
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20.02.2010, 22:39
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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DEr 740i hat vorne ein max. zulässige achslast von 1145kg.
Tragfähigkeitsindex bedeutet der reifen trägt 650kg.
650*2=1300kg
Es passt also, auch wenn man bedenkt, dass de Reifen für Geschwindigkeiten über 240kmh zugelassen ist und man somit die geschwindigkeitsabhängige Abnahme der Tragfähigkeit betrachtet- 12% Toleranz ist da locker ausreichend...
Gruß,
Kai
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20.02.2010, 22:45
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#3
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
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Passen tut das ja; aber könnte da nicht trotzdem so'n TÜV- oder sonstiger -Piesepampel 'nen Aufstand machen, weil's ja nicht in den Papieren eingetragen ist...?
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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20.02.2010, 23:00
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Nein, der Tragfähigkeitsindex ist nicht eintragungsrelevant, sondern nur von den tatsächlichen Werten abhängig.
Es muss also für die tatsächliche Achslast ausreichend sein, dann geht das in Ordnung..
Gruß,
Kai
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20.02.2010, 23:03
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#5
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schraubt mit Leidenschaft
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: Kelkheim
Fahrzeug: e38-750i (06.95)
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Sag das den Prüfern mal, durfte mir deren geheule auch schonmal anhören, weil die Tragfähigkeit im gutachten 2 nummern höher war.
Die die drauf war langte dicke, der hat trotzdem auf das Gutachten gepocht, ist auch sein gutes Recht.
Denk immer an den Grundsatz bei einer Abnahme, liegt im Ermessen des Prüfers.
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20.02.2010, 23:08
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von allesschrauber
Sag das den Prüfern mal,
Denk immer an den Grundsatz bei einer Abnahme, liegt im Ermessen des Prüfers.
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Gern- gib mir mal die Telefonnummer.
"Ermessen" bedeutet nicht, dass die machen können, was sie wollen,
"Ermessen" bedeutet, dass sie einen Spielraum haben, bei Entscheidungen, die nicht klar geregelt sind.
Klare Regelung (wie die Geschichte mit der Tragfähigkeit) haben keinen Ermessensspielraum, die müssen sich also daran halten.
Gruß,
Kai
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21.02.2010, 00:49
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#7
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von allesschrauber
Sag das den Prüfern mal, durfte mir deren geheule auch schonmal anhören, weil die Tragfähigkeit im gutachten 2 nummern höher war.
der hat trotzdem auf das Gutachten gepocht, ist auch sein gutes Recht. 
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Hier liegt auch kein Ermessensspielraum vor. Im Gutachten werden Voraussetzungen gefordert - diese sind zu erfüllen PUNKT. Sonst wäre ein Gutachten ja sinnlos.
Eine Rad/Reifenkombi wurde vom Hersteller so geprüft.
Da hat allesschrauber recht - der Prüfer handelt korrekt. Es war ja nichts "unklar" sondern eindeutig festgelegt - evtl hat man ja festgestellt das es mit einem niedrigerem LI Probleme gibt.
Bei einem Ermessensspielraum handelt der Prüfer nach SEINEM Ermessen - erachtet er die Eintragung für die ER unterschreiben muss für ungeeignet, kann und darf er sie verweigern. Niemand kann ihn dazu zwingen. Nimmt ein Kollege das ab - sein Problem.
Hatte schon oft genug das Problem, das ein Prüfer verweigerte. Manchmal hat sich das dann der Prüfstellenleiter betrachtet und abgesegnet, aber der Mann davor hat halt nein gesagt.
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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21.02.2010, 00:52
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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ich habs schonmal gesagt, die tragfähigkeit orientiert sich ausschliesslich an der tatsächlich benötigten werten (also an der tatsächlichen achslast), nicht an dem was im fahrzeugschein steht und nicht an dem was im gutachten steht...
dazu gibts sogar rechtssprechung (der interssierte mag im netz suchen)
das ist genauso obsolet wie die markenbindung bei pkw-reifen, steht auch manchmal noch drin, ist aber ungültig
zum ermessensbegriff:
Ermessen ? Wikipedia
vielleicht mal nachlesen,...
für beliehene (wie prüforganisationen) gilt hier das selbe wie für behörden...
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung
gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (21.02.2010 um 00:59 Uhr).
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21.02.2010, 01:03
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#9
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Tja, und wenn der Gutachtenersteller eine höhere Traglast fordert und der Prüfer nein sagt kannst du telefonieren und im Dreieck springen wie du willst....
Ohne den blauen Zettel keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Und ohne Betriebserlaubniss wolln wir ja nicht rumfahren, oder?
Bei einer späteren HU kann es sein, das niemanden intressiert was mal in irgend einem Gutachten gestanden hat, aber zum Eintragen....
Da erleichter freundliche Kooperation die Angelegenheit wesentlich und spart viel Zeit.
Wäre ich Prüfer, und mir wollte jemand erklähren was ich soll oder muss - würde ich meinen Ermessensspielraum voll ausschöpfen und die Angelegenheit maximal verlängern. Er will ja was von mir 
Und wer das mit Gewalt herausfordert...handelt schlichtweg dumm. Ein geschmeidiges Miteinander wirkt oft Wunder, nur kapieren das manche nicht. 
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21.02.2010, 01:10
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von Chevyman
Tja, und wenn der Gutachtenersteller eine höhere Traglast fordert und der Prüfer nein sagt kannst du telefonieren und im Dreieck springen wie du willst....
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nein, wenn der den authoritäts-kasper macht, dann kann ich eine verpflichtungsklage antrengen, der kriegt aufs dach und ich recht...
DAS nenne ich geschmeidig...
gruß,
kai
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