


BMW 7er, Modell E38 |
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15.07.2007, 20:15
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: Celle
Fahrzeug: 633CSi (e24) & 740iA (e38) BJ6/99 Prins-VSI
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Unfallwagen!!!
Als ich gestern bei meinem Stammlackierer zum Aufpolieren des e38 war, eröffnete er mir völlig unverhergesehen, das der Wagen fast vollständig auf der rechten seite mal gelackt worden war und das wenigstens die Tür HR gespachtelt wurde.
Da ist mir dann auch eine Stelle an der Türinnenseite aufgefallen (unten an der Kante die nach innen geht, Foto reiche ich nach) an der, der Lack abplatzt und das Blech abwechelnd Dellen und Beulen aufweist.
Ich werde wohl mal die Türverkleidung abbauen müssen um zu sehen wie groß der Schaden tatsächlich war.
Ich habe den Wagen im Februar über ein Autohaus von einem Privatmann erworben udn zwar Unfallfrei!
Sobald gespachtelt wurde, gilt der Wagen nicht mehr als Unfallfrei es sei denn die Tür wäre komplett getauscht worden, oder sehe ich das falsch??
Wie gehe ich nun am besten vor und was kann ich überhaupt erreichen??
Hat der Vorbesitzer mir da nicht etwas wesentliches verschwiegen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Cheers,
Igor
__________________
Cheers,
Igor
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15.07.2007, 20:30
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#2
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
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Das Autohaus dürfte außen vorstehen, weil Du ihn von privat erworben hast.
Wenn Dir der Vorbesitzer im Vertrag schriftlich die Unfallfreiheit zugesichert hat, kannst Du auf jeden Fall dagegen angehen.
Das geht von Wertminderung bis hin zur Rücknahme des Fahrzeuges.
Hast Du einen schriftlichen Vertrag mit ihm geschlossen (vermute mal ja, wenn es über das Autohaus lief)?
Wurde Dir Unfallfreiheit schriftlich zugesichert?
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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15.07.2007, 20:57
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: Celle
Fahrzeug: 633CSi (e24) & 740iA (e38) BJ6/99 Prins-VSI
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Selbstverständlich haben wir einen Vertrag geschlossen in dem auch bestätigt wurde, dass der Wagen unfallfrei ist.
Das Autohaus ist selbstverständlich aussen vor, klare Nummer.
Wollte es nur der Vollständigkeithalber erwähnen.
Ich würde das Auto ungern wieder zurückgeben, da er zwischenzeitlich mit einer LPG-Anlage ausgerüstet wurde.
Mit einer Wertminderung könnte ich allerdings leben.
Wie ist es, wenn der Vorbesitzer vor dem Verkäufer den Unfall hatte und der Verkaufer von dem ich nun das Auto übernommen habe nichts davon (angeblich) weiß. Ich sollte mich wohl auch nochmal mit dem Erstbesitzer in Verbindung setzen.
Muss ich mich an einen bestimmten Zeitrahmen halten?
Cheers,
Igor
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15.07.2007, 22:09
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#4
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Fahrendes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2007
Ort: Hannover
Fahrzeug: E38-728iA VFL, E 53 X5, Bj. 2006
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Wie ist es, wenn der Vorbesitzer vor dem Verkäufer den Unfall hatte und der Verkaufer von dem ich nun das Auto übernommen habe nichts davon (angeblich) weiß.
Cheers,
Igor[/quote]
Spielt keine Rolle.Selbst wenn der Verkäufer von dem Schaden nichts gewusst
hat,kannst Du ihn in die Verantwortung nehmen.Auch in diesem Falle schützt
Unwissenheit nicht vor Strafe.Hatte genau den gleichen Fall vor einiger
Zeit in der Bekanntschaft.
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15.07.2007, 22:18
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.12.2006
Ort: Celle
Fahrzeug: 633CSi (e24) & 740iA (e38) BJ6/99 Prins-VSI
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Danke,
das habe ich mir gedacht bzw. erhofft.
Cheers,
Igor
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15.07.2007, 22:21
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Rinteln
Fahrzeug: E38-740 (03/96)
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Zitat:
Zitat von e24
Selbstverständlich haben wir einen Vertrag geschlossen in dem auch bestätigt wurde, dass der Wagen unfallfrei ist.
Das Autohaus ist selbstverständlich aussen vor, klare Nummer.
Wollte es nur der Vollständigkeithalber erwähnen.
Ich würde das Auto ungern wieder zurückgeben, da er zwischenzeitlich mit einer LPG-Anlage ausgerüstet wurde.
Mit einer Wertminderung könnte ich allerdings leben.
Wie ist es, wenn der Vorbesitzer vor dem Verkäufer den Unfall hatte und der Verkaufer von dem ich nun das Auto übernommen habe nichts davon (angeblich) weiß. Ich sollte mich wohl auch nochmal mit dem Erstbesitzer in Verbindung setzen.
Muss ich mich an einen bestimmten Zeitrahmen halten?
Cheers,
Igor
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Hi!
Es haftet immer der Vorbesitzer...Daher kann es Dir völlig egel sein wer der eigentliche Unfallverursacher war,oder der jenige der Dir den Schaden verschwiegen hat.
Ein Bekannter hat mal einen Wagen gekauft,etwa nen halbes Jahr gefahren und weiter verkauft.Als der neue Besitzer einige Zeit später beim TÜV war hat der Prüfer gesehen das die Fahrgestellnr vom Auto nicht mit der im Brief überein stimmte.Wagen war gestohlen-von irgendeinem der 3 Vorbesitzer..Der Typ hat das zur Anzeige gebracht,mein Bekannter musste ihm den Kaufpreis erstatten und der Wagen wurde beschlagnahmt...
Ist nen anderer Fall,aber auch hier ging das ganz zügig-denn...der letzte Vorbesitzer haftet!
Also bestell nen Gutachter und schick dem Vorbesitzer die Rechnung!
MFG
Commander
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15.07.2007, 23:14
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#7
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Moin!
Hauptsache im Vertrag stehen nicht so kleine Zusätze wie z.B.:
dass das KFZ in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden erlitt
oder
keinen Unfallschaden laut Vorhalter
oder
keinen Unfallschaden soweit ihm bekannt
Dann kannste nämlich den Vorbesitzern (vor Deinem Verkäufer) hinterherrennen...!
Gruß
Heppinger
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