


BMW 7er, Modell E38 |
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12.10.2005, 17:32
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 30.09.2005
Ort: BERG
Fahrzeug: 750i E38
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Rechtlage bei Standlichtringe
Ciao ! Bin neu hier (wobei sooo neu bin ich auch nicht mehr ) und hätte `n Paar Fragen :
-wie ist die rechtslage bei nachgebauten Standlichtringe ? Erlischt die ABE ? Wie sieht StVo-mäsig Aus ?
-Lieber dann die Ringe von Racin24 (Dug Empfehlung) oder Ün-mitza aus USA ?
... billige Lösungen schließe ich sofort aus !!
Danke für eure Antworten und bis bald
Ciao Losvy 
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12.10.2005, 17:38
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Spenge
Fahrzeug: E32 730iA 03/91 M30B30
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Dir erlischt normalerweise die (A)BE da du ja einen Eingriff an der Beleuchtungseinheit machst oder so in der Art etwa
Aber racing24 sind wohl mit die besten, wenn du den Thread von @Dug gesehen bei @DD´s Auto
Gruss
Andreas
__________________
Alle Autos Haben einen Motor nur BMW nicht - die haben ein Triebwerk
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12.10.2005, 17:41
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#3
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Ich hatte mit einem Tüvprüfer vor dem einbau gesprochen der meinte es gibt keinen Gesetzestext wie ein Standlicht auszusehen hat!
gruss DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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12.10.2005, 17:51
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#4
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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@DD darum gehts nich. Du hast Teile verbaut die kein Prüfzeichen, ABE o.ä. haben. Damit erlischt die BE.
Einzige Möglichkeit siehe hier meine Zulassung:

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12.10.2005, 17:56
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#5
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Individual Azuritschwarz
Registriert seit: 24.05.2005
Ort: Reundorf
Fahrzeug: E38 740i 4,4 Individual 6Gg. Schalter BRC-LPG (PD. 6.97); F31 330d M-Sport Individual (PD. 10.15)
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Hi Tom
Ich glaub... dein bild Druck ich mal aus und nehm die Standlichtringe vom 5er und drück das dem Tüvler vor die nase.... ob das geht
mal sehen.... 
__________________
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren......
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12.10.2005, 18:01
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Spenge
Fahrzeug: E32 730iA 03/91 M30B30
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@Tom
Kann man eigentlich, wenn man das als Ersatz des originalen Standlichtes eintragen lässt, auch die Standlichtblinker eintragen lassen? ODer muss da der TÜVler vor Ort gefragt werden?
Gruss
Andreas
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12.10.2005, 19:32
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#7
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LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
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Jungs,
langsam verstehe ich den John
Eines meiner Fahrzeug wurde aus dem Verkehr gezogen ... auch die Sachen die eingetragen wurden, wurden bemängelt
3 Punkte & 900€ Strafe .....
Auch eine Eintragung kann man in der Pfeife rauchen, zumindest in Bayern
CU
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12.10.2005, 19:39
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#8
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Genau das habe ich immer gesagt immer kann man alles wieder ausgetragen bekommen oder Bemängelt!
Das Lustige ist dann wenn irgendwelche Schlauberger der meinung sind sie Können Scheibenfolie an den Vorderen scheiben oder Lackierte Rückleuchten eintragen und wenn diese eingetragen sind können sie jederzeit ausgetragen werden!
Wobei Bayern wirklich scheiße ist!
Ich wurde tasächlich vor Jahren nachts um 3 auf der Autobahn angehalten und gefragt was ich den um die Zeit auf der Autobahn machen würde  ich sagte das Ich in den Urlaub fahre da meinte der Schlumpf doch tatsächlich aber nicht um die Zeit  !
Gruss DD
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12.10.2005, 19:46
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2004
Ort: Erlangen
Fahrzeug: CL600
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12.10.2005, 19:49
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#10
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Gast
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Ich verweise im Zusammenhang mit der Machbarkeit von Standlichtringen auf meine zahllosen Threads  .
Wenn einer mal so freundlich wäre die suche zu bemühen....
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