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06.04.2011, 15:50
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2004
Ort:
Fahrzeug: 740iA E38
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Fragen zum Geschwindigkeitsindex.
Hi @ all, ich wollte mal fragen ob ich diesen Reifentyp 235/50 R18 97V bei einem 740i fahren darf? Es geht mir dabei um die die Geschwindigkeit, weil das V steht ja für 240km/h. Bekomme ich da probleme mit dem TÜV? Hab gelesen, das der Geschwindigkeitsindex höher sein muss, als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein und da steht ja 250 km/h drinne.
P.S es handelt sich um Sommereifen
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06.04.2011, 15:59
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#2
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Registriert seit: 01.08.2009
Ort: Solingen
Fahrzeug: G11 740dx M-Paket / E34 M5 3.8 Daytona Nürburgring / E93 LCI M-Paket / E39 525 FL / Kawasaki Z1000
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Zitat:
Zitat von Jubberwalkie
das der Geschwindigkeitsindex höher sein muss, als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein und da steht ja 250 km/h drinne.
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Gibst dir die Antwort doch schon in deiner Frage ?! 
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06.04.2011, 16:02
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 28.06.2010
Ort: Rotenburg a. d. Fulda
Fahrzeug: E38-740i M62 (01.00)
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ich denke mal fahren darfst du sie aber du bekommst mit sicherheit einen aufkleber aufs amaturenbrett wie bei den winterreifen 240max geschwindigkeit
__________________
Das Gesetz der Wirtschaft
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend
jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger
verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am
Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher
Machenschaften.
John Ruskin, engl. Sozialreformer (1819-1900)
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06.04.2011, 16:10
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Playnetman
ich denke mal fahren darfst du sie aber du bekommst mit sicherheit einen aufkleber aufs amaturenbrett wie bei den winterreifen 240max geschwindigkeit
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Soweit ich weiss gibts das nur für Winter-Reifen als Ausnahmegenehmigung quasi.
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06.04.2011, 17:39
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#5
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Autoreifen angibt. Den Kennbuchstaben sind nachfolgende Höchstgeschwindigkeiten zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw)
Zuordnung von Geschwindigkeitssymbol (Speed-Index) und Reifenhöchstgeschwindigkeit (Auszug)
Geschwindigkeits-
symbole
(GSYSpeed-Index) zul. Höchst-
geschwindigkeit
in (km/h)
F 80
G 90
J 100
K 110
L 120
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
VR >210
W 270
Y 300
ZR >240
Last-Index und Speed-Index sind in Kombination zu sehen. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten:
Bei Reifen, die für Geschwindigkeiten von mehr als 210 km/h (Speed-Index H) zugelassen sind, sinkt die Reifentragfähigkeit mit dem Maß der gefahrenen Geschwindigkeit oberhalb 210 km/h. Beispiel: Die Tragfähigkeit eines V-Reifens sinkt bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h auf 91 % seiner ausgewiesenen Tragfähigkeit. Dieser Umstand ist besonders zu beachten, wenn sehr schnelle Pkw mit entsprechenden M+S-Reifen ausgestattet werden, die den Speed-Index V tragen. Hier empfehlen sich Reifen mit höherem Last-Index. Für V-, W- und Y-Reifen gibt es Tabellen, die Auskunft geben über die Tragfähigkeitsreduzierung bei entsprechend hohen Geschwindigkeiten. Zu berücksichtigen sind außerdem besonders hohe Sturzwerte der Räder.
Bei gängigen Autoreifen (Speed-Index z.B. T oder H), die auf Anhängern nicht schneller als 100 km/h gefahren werden, sind Lastzuschläge von bis zu 10 % bei einer Reifendruckerhöhung von 0,2 bar erlaubt. Für die Berechnung der Reserven der Reifen und möglicher Auflastungen des Anhängers sollte unbedingt ein Fachmann herangezogen werden.
VR und ZR: Spezielle Hinweise
Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 240 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Unter Punkt "Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt" sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.
Kennbuchstabe g: Laufrichtungsbindung/ Kennzeichnung "OUT-SIDE"
Überwiegend an Autoreifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Dreh- oder Laufrichtung zu beachten! Prüfen Sie nach jeder Radmontage die richtige Laufrichtung. Einzelne Reifentypen sind auf der Flanke mit der Aufschrift "Außenseite" oder "Out-Side" gekennzeichnet. Die Profile dieser Reifen sind dabei so gestaltet, dass die Reifen im montierten Zustand auf dem Fahrzeug ein "ungleiches" Profilbild für die rechte und linke Seite ergeben (asymmetrisches Bil*der). Dies ist von den Reifenherstellern so vorgesehen.
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07.04.2011, 11:23
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#6
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Zitat:
Zitat von dummbatz
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Autoreifen angibt. Den Kennbuchstaben sind nachfolgende Höchstgeschwindigkeiten zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw)
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Quelle ? Das wirst Du ja jetzt nicht selbst getippt haben, oder ?
Damit sollte aber so gut wie alles beantwortet sein, wenn man's denn mal liest.
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06.04.2011, 16:03
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#7
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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....schau doch mal, was in Deinem Fahrzeugschein steht; Geschwindigkeitsindex UND Traglast müssen m.E. mindestens den eingetragenen Daten entsprechen. Da dürftest Du auch mit der 97 schon nicht mehr hinkommen, bei meinem ist schon eine 98 eingetragen
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06.04.2011, 17:46
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: zu Hause :)
Fahrzeug: X5 E53 3.0D
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Zitat:
Zitat von ramsesp
Da dürftest Du auch mit der 97 schon nicht mehr hinkommen, bei meinem ist schon eine 98 eingetragen
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Das hängt doch von den Achslasten ab, 97 ist für 1460Kg (730x2) das sollte wohl reichen. Mein 740D hat vorne ne max. Achlast von 1255 Kg und hinten 1300 Kg eingetragen
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06.04.2011, 18:31
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#9
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Zitat:
Zitat von Beaemweh
Das hängt doch von den Achslasten ab, 97 ist für 1460Kg (730x2) das sollte wohl reichen. Mein 740D hat vorne ne max. Achlast von 1255 Kg und hinten 1300 Kg eingetragen
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...das Thema hatte ich gerade mit einem Dekra-Prüfer; dessen Aussage war eindeutig: ist eine niedrigere Traglast als eingetragen montiert, fliegst Du bei der HU durch.
Hintergrund meiner Rückfrage war nämlich, dass ich bei der Berechnung auch auf deutlich niedrigere Traglasten kam, als bei mir eingetragen war.
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07.04.2011, 11:44
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: zu Hause :)
Fahrzeug: X5 E53 3.0D
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Zitat:
Zitat von ramsesp
...das Thema hatte ich gerade mit einem Dekra-Prüfer; dessen Aussage war eindeutig: ist eine niedrigere Traglast als eingetragen montiert, fliegst Du bei der HU durch.
Hintergrund meiner Rückfrage war nämlich, dass ich bei der Berechnung auch auf deutlich niedrigere Traglasten kam, als bei mir eingetragen war.
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Wasn quatsch  ...ich wäre da glaube ich ausgerastet
Und wie siehts aus wenn man andere Räder eintragen lässt? Weil in meinen Papieren steht 235/65 100W und ich hab noch einen Satz 18" leigen die ich demnächt montieren will mit 97 und 98 Taglast. Wenn ich die eintragen lassen will müsste das doch klappen, oder?
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