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D.h. ich bleibe drauf sitzen und ich kann den Schaden auseigener Tasche zahlen sofern es nicht mein Dad gewesen wäre?
Was pasiert wenn mir einer aufn Supermarktparkplatz mit nem Einkaufswagen ne Beule/Kratzer rein macht dann zahlt doch auch deren privat Hapftpflicht sofern er eine hat oder sehe ich das jetzt falsch?
viele Versicherungen winden sich raus sobald das wort pkw fällt, ging mir erst letztes jahr so, mein Rangierwagenheber ist bei nem Verwandten kaputt gegangen, schätze mal zu schnell abgelassen, keine Ahnung, auf jeden fall war die Begründung der Privaten Haftpflicht versicherung, das ist ein Teil was zum pkw gehört und damit wird es nicht ersetzt, müsste ich mich an die kfz haftpflicht wenden, diese wiederum weigert sich, da es kein Anbauteil ist, sondern nur werkzeug und nicht zum pkw gehört.
Merkste den Widerspruch in sich? jeder drehts wie ers brauch.
Und rein rechtlich wär ein Rangierwagenheber Werkstattausrüstung, aber beim besten willen kein Teil des Fahrzeugs.
Hier in dem Fall werden sie zusätzlich drauf rumreiten das es ja dein Vater ist, bei nem Schaden durch Fremde aufm Parkplatz is das kein thema, für sowas hat man ja eine Kasko, bzw sollte man haben, wenn nicht, pech gehabt.
Selbst wenn dein Dad mit dem Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz eine Beule reinmacht wuerde seine Haftpflicht zahlen. Aber nicht wenn er das Auto bewegt und beschaedigt...
Denk doch mal nach mein Freund!
Wenn das so gehen wuerde wie du dir das vorstellst koennte, dann man sich ja die Vollkasko sparen. Einfach deinen Wagen auf eine Person Anmelden/Versichern, die nie oder selten damit faehrt und deine private Haftpflicht wuerde zahlen, wenn du die Karre an den Baum setzt...
ich finde diesen schaden echt nicht mal 1 euro teuer.....
drüber polieren(mit deinem dad) und gut is....... ne politur ist doch sowieso mal wieder fällig oda...?
Ort: Köln
Fahrzeug: E32-730iA (10.89), Audi 80 B4 2,6 (09.93)
Zitat:
Zitat von PETZ
...Da hieß es "alles was nach Benzin riecht hat
nix mit Privathaftpflicht zu tun".
Genau...so ist es!
Es heißt auch in eingeweihten Kreisen "Benzinklausel"!
Im übrigen sind auch nicht alle Schäden mit dem Einkaufswagen über die Privathaftpflichtvers. mitversichert, sondern die s.g. Be- und Entladeschäden stehen in direktem Zusammenhang mit dem KFZ und fallen ebenfalls unter die Kasko- und nicht unter die priv. Haftpflichtversicherung!
Viele Grüße
Ulli
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