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21.06.2006, 22:33
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740d
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TV Freischaltung für MK1 u. MK2 funktioniert 100%
TV Freischaltung bis Baujahr 8/99
WARNUNG
Selbständige Arbeiten am Fahrzeug geschehen auf eigene Gefahr.
Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für diese Anleitung.
Die TV Freischaltung ist innerhalb der StVO nicht erlaubt!
1. Freischaltung für MK1 Navigationsrechner (Baujahr 9/95 – 9/97)
o Zündung auf Stufe 2 (letzte vor Motorstart) einschalten
o Bordmonitor auf TV Betrieb schalten
o Im TV-Menü den Menüpunkt “Einstellungen“ auswählen
o Im Einstellungsmenü den Menüpunkt “Kontrast“ auswählen
o Sobald der grüne Einstellungsbalken erscheint, den Wählknopf drücken und gedrückt
halten.
o Jetzt muss die Zeit sehr genau gemessen werden! Zündung ausschalten und ab
diesem Moment die Zeit messen. Den Wählknopf noch mindestens 8s maximal 10s
gedrückt halten und dann loslassen.
Nun sollte die TV Funktion während der Fahrt freigeschaltet sein.
ACHTUNG: Es kann durchaus mehrere Versuche brauchen bis man die Zeit genügend genau
messen konnte damit es funktioniert.
Für dir Freischaltung der Videotext Funktion analog verfahren, jedoch mit dem Menüpunkt
“Helligkeit“ anstatt Kontrast.
2. Freischaltung für MK2 Navigationsrechner bis Baujahr 9/99
Die Freischaltung der TV Funktion bei den MK2 funktioniert ähnlich wie beim MK1.
Anstatt des Menüpunktes “Kontrast“ nimmt man für die TV Freischaltung den Menüpunkt
“Helligkeit“.
Für die Freischaltung der Videotextfunktion nimmt man den Menüpunkt “Farbe“.
ACHTUNG: Es kann durchaus mehrere Versuche brauchen bis man die Zeit genügend genau
messen konnte damit es funktioniert. Ausserdem wurde schon berichtet, dass die
beiden Menüpunkte für TV-Freischaltung und VT-Freischaltung auch vertauscht
sein könnten einfach beides ausprobieren.
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22.06.2006, 01:16
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2004
Ort: Linz (Österreich)
Fahrzeug: BMW 730D (E38 - 02/2000), BMW 730I (E38 - 06/1995)
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Re:
Und was passiert mit die leute die einen siebener ab BJ: 99 haben so wie ich ??
Wie kann ich das TV freischalten in meinem siebenr BJ: 2000??
Danke für tips
MENKI
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22.06.2006, 07:45
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#4
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Gast
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Der Tipp ist nicht neu, @Tayfun.
Guckst Du hier oder mittels Suche im Forum, ist schon im Jahr 2002 besprochen worden. Hier ist noch ein Link.
Das funktioniert übrigens so nur bei MKI +II.
Für alle anderen benötigt man ein Freischaltmodul, etwa hier.
Was mich persönlich noch brennend interessieren würde ist, wo in der StVO/StVZO/ StVG steht, dass die Freischaltung in der BRD verboten ist.
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22.06.2006, 08:38
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.04.2004
Ort: Schipkau ( OSL Kreis )
Fahrzeug: 730iA E38 / 318d F31 / 220D F46
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Zitat:
Zitat von Menki
Und was passiert mit die leute die einen siebener ab BJ: 99 haben so wie ich ??
MENKI
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730i Bj. 99 
__________________
Viele Grüße Dirk
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22.06.2006, 09:57
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740d
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Hi John.
Die stvo belehrung steht ganz oben!
Erst lesen dann kritik ausüben.
Scheinst hier sowas wie der forum polizist zu sein
Also spaß bei seite ich hatte im forum einiges gelesen,
aber ich fand das diese beschreibung etwas genauer ist und die unterschiede zeigt für MK1 und MK2.
So hoffe ich konnte dich beruhigen.
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22.06.2006, 09:59
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#7
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Gast
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Zitat:
Zitat von tayfun_m_de
Hi John.
Die stvo belehrung steht ganz oben!
Erst lesen dann kritik ausüben.
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Ja, DEINE Belehrung!!
Ich will wissen, WO im der Verordnung das steht  ! Nämlich nirgends!
Deine Belehrungen interessieren den geneigten Leser nicht.
Geändert von John McClane (22.06.2006 um 10:25 Uhr).
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22.06.2006, 10:11
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: 740d
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Oh man du mußt echt ein problem haben.
Meinst du die leute hier wissen nicht was sie dürfen und was nicht,
immer hin ist das ein forum ums auto und kein legostein forum.
Ich dachte man kann hier etwas reinstellen um ideen auszutauschen,
und uns gegenseitig zu helfen.
Ich weiß nicht warum du dich jetzt daran so hochziehst.
Aber solche leute wie dich muß es auch geben.
Das nächste mal werde ich zuerst dich fragen wenn ich hier etwas reinstelle
ob das in ordnung ist.
Also geh mir jetzt nicht mehr weiter auf den kranz.
DANKE.
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22.06.2006, 10:15
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#9
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Gast
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Zitat:
Zitat von tayfun_m_de
Oh man du mußt echt ein problem haben.
Meinst du die leute hier wissen nicht was sie dürfen und was nicht,
immer hin ist das ein forum ums auto und kein legostein forum.
Ich dachte man kann hier etwas reinstellen um ideen auszutauschen,
und uns gegenseitig zu helfen.
Ich weiß nicht warum du dich jetzt daran so hochziehst.
Aber solche leute wie dich muß es auch geben.
Das nächste mal werde ich zuerst dich fragen wenn ich hier etwas reinstelle
ob das in ordnung ist.
Also geh mir jetzt nicht mehr weiter auf den kranz.
DANKE.
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Ich? Probleme  ?
DU postest Unsinn und ich habe Probleme  ?!
Du bist neu, postest (sicher gut gemeint) Sachen, die hier schon seit Jahren bekannt sind und stellst falsche Behauptungen auf, die Du auf Nachfrage pampig abtust und nicht belegen kannst (nach dem Motto "Was ich immer schon mal sagen wollte").
Die Freischaltung ist KEIN Verstoß gegen die StVO. Punkt.
Wenn Dir das nicht passt, setz mich auf Deine Ignorier-Liste. Dann kannst Du Dir zukünftig selber auf'n Kranz gehen.
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22.06.2006, 14:25
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#10
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nicht mehr dabei
Registriert seit: 12.05.2002
Ort:
Fahrzeug: keines
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Um mal von dem Gezacker hier wieder wegzukommen ...
Danke an Tayfun!
Ich schaue zwar nie TV im Auto (kein analoger Sender kommt hier auch nur annähernd gescheit), dennoch konnte ich nicht wiederstehen und hab' mal eben das Fernsehen freigeschaltet. Kannte die Anleitung zwar schon länger, war aber immer zu träge, das mal zu machen, aber jetzt, wo ich es hier mal wieder gelesen hab... Bereits beim 2. Versuch hat es geklappt (MK1 750i EZ 10/97)!
Gruß,
David
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