BMW 7er, Modell E38 |
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16.05.2005, 08:40
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: Bobenheim-Roxheim
Fahrzeug: BMW 740i E 38,Kawasaki Z 1000
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Teilkasko was wie Zahlt sie, Scheiß Nacht
Guten morgen oder auch für mich nicht mehr.
Mit hat heute Nacht einer meinen Aussenspiegel kaput gemacht so das er nicht mehr einrastet und meine Seitenscheibe ist auch kaput was ein Glück das ich doppel Verglasung habe.
Nun aber meine Frage ich habe noch einen Steinschlag in der Frontscheibe kann ich das alles auf einmal machen lassen und auch nur einmal 150€ Selbsbeteiligung bezahlen oder gilt das pro Scheibe und wird der Spiegel auch von der Tk bezahlt weil das Glas ist ja noch ganz.
Gruß Peter
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16.05.2005, 09:00
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
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Moin Peter,
ist natürlich Sch**** was da passiert ist, aber bist Du Dir ganz sicher dass Dein Spiegelglas noch intakt ist?
Grundsätzlich kannst Du alle Glasbruchschäden auf einmal beseitigen lassen und zahlst 150,- Euro SB.
Allerdings gilt dies (soweit ich weiß) nicht für Vandalismusschäden, sondern nur bei Diebstahlschäden. Und wenn es nur die billige Sonnenbrille ist die aus dem Innenraum entwendet wurde..
Den Spiegel zahlt die Teilkasko nur bei komplettem Diebstahl, nicht bei mutwilliger Zerstörung. Du bekommst maximal das (kaputte!!) Glas ersetzt.
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16.05.2005, 09:00
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
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hallo Peter,
mit der TK sind u.a. Glasschaden und Diebstahl versichert. Vandalismus nicht.
Wenn also dein Rückspiegel weg ist, also vom Täter abgerissen und mitgenommen wurde, dann zahlt die TK - wenn er noch dran hängt, dann nicht (bzw. nur das Spiegelglas, wenn es beschädigt ist).
Ebenso deine Seitenscheibe. Ist das Glas kaputt (zerkratzt, zerbrochen, angeschlagen) bezahlt die TK Glas und aus- einbau. Ist nur der Rahmen beschädigt bezahlt die TK nicht.
Spiegel und Seitenscheibe sind ein Schaden - also 150 EU SB und deine Windschutzscheibe ein anderer Schaden - da zeitlich und sachlich nicht zusammenhängend entstanden - also nochmal 150 EU SB.
Sorry, sicher nur ein schwacher Trost, aber so ist das Versicherungsrecht.
Viele Grüße Reiner
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16.05.2005, 09:01
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
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Hihi,
zwei Doofe ein Gedanke
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16.05.2005, 09:31
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
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Zitat:
Zitat von Profiler
Moin Peter,
ist natürlich Sch**** was da passiert ist, aber bist Du Dir ganz sicher dass Dein Spiegelglas noch intakt ist?
Grundsätzlich kannst Du alle Glasbruchschäden auf einmal beseitigen lassen und zahlst 150,- Euro SB.
Allerdings gilt dies (soweit ich weiß) nicht für Vandalismusschäden, sondern nur bei Diebstahlschäden. Und wenn es nur die billige Sonnenbrille ist die aus dem Innenraum entwendet wurde..
Den Spiegel zahlt die Teilkasko nur bei komplettem Diebstahl, nicht bei mutwilliger Zerstörung. Du bekommst maximal das (kaputte!!) Glas ersetzt.
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hi Profiler,
deine Antwort ist nicht ganz richtig - bei TK-Schäden zählt die Kausalität (Ursächlichkeit)
Wenn du von nem Kieslaster ne Schippe Splitt abbekommst und WSS und Scheinwerfer davon betroffen sind ist das EIN Schaden = einmal SB
Zerdeppert dir ein Stein die WSS und du willst die Steinschläge in den SW mit machen lassen sind das VIELE Ursachen = mehrmals SB.
Vandalismus hast du recht - bezahlt keine TK
.... die Sonnenbrille bekommst du auch nicht (weil sie nicht zum Fahrzeug gehört) aber den EINBRUCHSCHADEN, wenn es als Einbruch erkennbar ist.
Wenn man seinen Versicherungsmenschen persönlich kennt ist der sicher gerne bei der entsprechenden Formulierung behilflich
Ich wollte nicht der "Neunmalklug" sein, aber die feinen Unterschiede könnten Peter vielleicht helfen
Gruß Reiner
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16.05.2005, 09:58
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2003
Ort: Monsheim
Fahrzeug: 740i E38 Bj 03/95
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Moin Peter
traurige sache mit deinem Auto
ich würde mich erst mal bei einer anderen Versicherrung
genau kundig machen was sie zahlt und was nicht
wenn der Idiot wo deine Scheibe eingeschlagen hat deinen Ausenspiegel
Abgerissen hat und damit die Scheibe eingeschlagen hat müßte er auch bezahlt werden (oder hab ich da was falsch verstanden???) wenn er ihn nur so abgerissen hat denke ich nicht das du ihn bezahlt bekommst
Gruß Sascha
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16.05.2005, 10:13
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#7
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Peter740i
..........bei Vandalismus nicht!!!!!??????
stimmt nicht, deshalb, weil einige Versicherungen auch bei Vandalismus zahlen,
lies deinen Vertrag genau durch o. ruf deine Versicherung an.
toi toi toi, jürgen
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16.05.2005, 10:54
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von JB740
..........bei Vandalismus nicht!!!!!??????
stimmt nicht, deshalb, weil einige Versicherungen auch bei Vandalismus zahlen,
lies deinen Vertrag genau durch o. ruf deine Versicherung an.
toi toi toi, jürgen
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Vandalismus kannst du m.E. nur über Vollkasko abrechnen, die TK ist da aussen vor.
__________________
Gruß,
Rudi
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16.05.2005, 11:04
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2004
Ort: OHZ
Fahrzeug: 740iA
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@Peter740i Bau das Spiegelglas aus, dann bekommste den ganzen Spiegel bezahlt, weil die den rumgedreht haben wo sie das Glas wollten und schon ist es ein diebstahl.
Seitenscheibe Kaputt: ist sie durch wollten sie die Sporttasche aufn Rücksitz, ist die nicht durch war es eben nur ein versucht die Lederjacke du klauen.
Solltest alles ersetzt bekommen, aber die WWS wirste extra 150€ bezahlen müssen.
Gruss Emil
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16.05.2005, 12:00
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: Bobenheim-Roxheim
Fahrzeug: BMW 740i E 38,Kawasaki Z 1000
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Danke schon mal für die Tips.
Da ich ja Doppelverglasung habe ist nur die äußere Scheibe kaputt.
Gruß Peter
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