


BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
13.10.2010, 00:02
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.03.2008
Ort: 40KM Nördlich vom Bodensee
Fahrzeug: 740d,730d f02
|
Anhängelasten beim e38
Hallo ich habe mal ne frage was ist die maximale Anhängelast beim e38? weil ich hab ein Anhänger der wiegt schon leer 1050KG 
|
|
|
13.10.2010, 08:11
|
#2
|
Senior- Moderator
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
|
und warum glaubst du haben wir eine eigene Rubrik: "BMW 7er, Modell E38" dafür?
... verschoben
|
|
|
13.10.2010, 08:14
|
#3
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
|
Die max. Anhängelast findest Du in Deinen Fz.-Papieren. Schon mal reingeschaut?
|
|
|
13.10.2010, 11:50
|
#4
|
schraubender Fahrer
Premium Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: bei Wien
Fahrzeug: F02 760 Li, K1200LT-Mü, Hyundai ix35
|
Je nach dem welches deiner Fahrzeuge du nimmst und nach AHK ca. 2 Tonnen (1900-2200) - eventuell musst du auch deinen Führerschein beachten, da ein 2t-Anhänger samt Zugfahrzeug dann schon auf höchstzulässige 4.7 Tonnen kommt..
__________________
--FaF Newton 20 Jahre im Forum am 26.08.2022
My Opinion may have changed, but not the fact that I am right.
|
|
|
13.10.2010, 13:20
|
#5
|
† August 2024
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
|
In dem KfZ-Schein ist das der Eintrag zu O.1 und O.2.
Zitat:
Zitat von Newton
... 4.7 Tonnen ...
|
Was ist das für eine Einschränkung zu F.1? Die kenne ich nicht.
Geändert von amnat (13.10.2010 um 13:27 Uhr).
|
|
|
13.10.2010, 14:16
|
#6
|
schraubender Fahrer
Premium Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: bei Wien
Fahrzeug: F02 760 Li, K1200LT-Mü, Hyundai ix35
|
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt - der "normale" B-Führerschein geht nur bis 3500kg wenn man eine schweren Anhänger dranhängt, ich meie nicht die (technisch begründete( Einschränkungen in den Fahrzeugpapieren 
|
|
|
13.10.2010, 18:55
|
#7
|
seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
|
also wenn dein dicker 2000kg, der anhänger 1050 und du 100kg wiegen, dann darfst nach adam zwerg auf dem anhänger noch fette 350kg transportieren.
wo ist nun das problem?
wärst eben 10jahre früher geboren... dann hättest nen vernünftigen pappendeckel... so musst eben CE dazu machen 
|
|
|
13.10.2010, 19:11
|
#8
|
schraubender Fahrer
Premium Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: bei Wien
Fahrzeug: F02 760 Li, K1200LT-Mü, Hyundai ix35
|
@PacificDigital:
Nein. Wenn es so wäre, wäre das ja kein Problem. Es zählt das jeweilige höchstzulässige Gesamtgewicht, wenn der Anhänger über 750kg hzgG hat. Dafür gibts allerdings zumindest die Möglichkeit Anhänger "abzulasten" also umzubauen auf niedrigeres Maximalgewicht.
Ergo: Wenn dein Dicker in den Papieren 2475kg als Maximum eingetragen hat (740iA), darfst du keinen Anhänger dranhängen der ein hzgG von >1025kg hat, ergo (das ist jetzt nur eine grobe Schätzung) keinen schweren Anhänger mit mehr als ca. 400kg Eigengewicht, also darf da maximal ein Pferdchen hinten rein, aber nicht zwei etc.
BE wird bei mir im nächsten Sommer genau deswegen gemacht - CE bedeutet leider auch C-Schein, und den finde ich dank der regelmässigen Kontrollen langfristig uninteressant :(
Technische Daten
|
|
|
13.10.2010, 19:41
|
#9
|
† August 2024
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
|
Mit meinem guten "alten" 'Lappen' kann ich ja noch Fzge bis 7500 kg zulässige Gesamtmasse fahren. So brauche ich auch den BE nicht.
Ich muß mich jedoch davor hüten, mir einen neuen EU-Führerschein aufschwatzen zu lassen. Im Moment habe ich noch Bestandsschutz und könnte mir einen Führerschein B mit Bestandsschutz geben lassen, der dem BE gleichkommt.
Aufpassen: Wenn ich ein Mal einen Führerschein B ohne Bestandsschutz bekäme, dann wäre dieser Bestandsschutz (quasi BE) für immer weg!
|
|
|
13.10.2010, 20:33
|
#10
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.10.2006
Ort:
Fahrzeug: -
|
amnat:
Du musst bei der Umschreibung nur drauf bestehen, dass du B, BE, C1, C1E und C1E mit der Ziffer 79[*] bekommst. Du hast ein Recht darauf, dass dein Bestand gewahrt wird.
Manches StVA stellt sich da allerdings leider etwas an...
[*]
Zitat:
79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
|
__________________
Gruß,
Sebastian
"No worries." - Rincewind
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|