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BMW 7er, Modell E38
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Alt 13.10.2010, 00:02   #1
7er Bmw freund
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 17.03.2008
Ort: 40KM Nördlich vom Bodensee
Fahrzeug: 740d,730d f02
Standard Anhängelasten beim e38

Hallo ich habe mal ne frage was ist die maximale Anhängelast beim e38? weil ich hab ein Anhänger der wiegt schon leer 1050KG
7er Bmw freund ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 08:11   #2
Novipec
Senior- Moderator
 
Benutzerbild von Novipec
 
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
Standard

und warum glaubst du haben wir eine eigene Rubrik: "BMW 7er, Modell E38" dafür?

... verschoben
__________________
Gruß Chris

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bike-station.at
Novipec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 08:14   #3
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Die max. Anhängelast findest Du in Deinen Fz.-Papieren. Schon mal reingeschaut?
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 11:50   #4
Newton
schraubender Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Newton
 
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: bei Wien
Fahrzeug: F02 760 Li, K1200LT-Mü, Hyundai ix35
Standard

Je nach dem welches deiner Fahrzeuge du nimmst und nach AHK ca. 2 Tonnen (1900-2200) - eventuell musst du auch deinen Führerschein beachten, da ein 2t-Anhänger samt Zugfahrzeug dann schon auf höchstzulässige 4.7 Tonnen kommt..
__________________
--FaF Newton 20 Jahre im Forum am 26.08.2022
My Opinion may have changed, but not the fact that I am right.
Newton ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 13:20   #5
amnat
† August 2024
 
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Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
Standard

In dem KfZ-Schein ist das der Eintrag zu O.1 und O.2.

Zitat:
Zitat von Newton Beitrag anzeigen
... 4.7 Tonnen ...
Was ist das für eine Einschränkung zu F.1? Die kenne ich nicht.

Geändert von amnat (13.10.2010 um 13:27 Uhr).
amnat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 14:16   #6
Newton
schraubender Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Newton
 
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: bei Wien
Fahrzeug: F02 760 Li, K1200LT-Mü, Hyundai ix35
Standard

Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt - der "normale" B-Führerschein geht nur bis 3500kg wenn man eine schweren Anhänger dranhängt, ich meie nicht die (technisch begründete( Einschränkungen in den Fahrzeugpapieren
Newton ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 18:55   #7
PacificDigital
seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von PacificDigital
 
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
Standard

also wenn dein dicker 2000kg, der anhänger 1050 und du 100kg wiegen, dann darfst nach adam zwerg auf dem anhänger noch fette 350kg transportieren.
wo ist nun das problem?
wärst eben 10jahre früher geboren... dann hättest nen vernünftigen pappendeckel... so musst eben CE dazu machen
__________________
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 19:11   #8
Newton
schraubender Fahrer
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Newton
 
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: bei Wien
Fahrzeug: F02 760 Li, K1200LT-Mü, Hyundai ix35
Standard

@PacificDigital:
Nein. Wenn es so wäre, wäre das ja kein Problem. Es zählt das jeweilige höchstzulässige Gesamtgewicht, wenn der Anhänger über 750kg hzgG hat. Dafür gibts allerdings zumindest die Möglichkeit Anhänger "abzulasten" also umzubauen auf niedrigeres Maximalgewicht.

Ergo: Wenn dein Dicker in den Papieren 2475kg als Maximum eingetragen hat (740iA), darfst du keinen Anhänger dranhängen der ein hzgG von >1025kg hat, ergo (das ist jetzt nur eine grobe Schätzung) keinen schweren Anhänger mit mehr als ca. 400kg Eigengewicht, also darf da maximal ein Pferdchen hinten rein, aber nicht zwei etc.

BE wird bei mir im nächsten Sommer genau deswegen gemacht - CE bedeutet leider auch C-Schein, und den finde ich dank der regelmässigen Kontrollen langfristig uninteressant :(
Interner Link) Technische Daten
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Alt 13.10.2010, 19:41   #9
amnat
† August 2024
 
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Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
Standard

Mit meinem guten "alten" 'Lappen' kann ich ja noch Fzge bis 7500 kg zulässige Gesamtmasse fahren. So brauche ich auch den BE nicht.

Ich muß mich jedoch davor hüten, mir einen neuen EU-Führerschein aufschwatzen zu lassen. Im Moment habe ich noch Bestandsschutz und könnte mir einen Führerschein B mit Bestandsschutz geben lassen, der dem BE gleichkommt.

Aufpassen: Wenn ich ein Mal einen Führerschein B ohne Bestandsschutz bekäme, dann wäre dieser Bestandsschutz (quasi BE) für immer weg!
amnat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 20:33   #10
Morg
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Morg
 
Registriert seit: 26.10.2006
Ort:
Fahrzeug: -
Standard

amnat:

Du musst bei der Umschreibung nur drauf bestehen, dass du B, BE, C1, C1E und C1E mit der Ziffer 79[*] bekommst. Du hast ein Recht darauf, dass dein Bestand gewahrt wird.

Manches StVA stellt sich da allerdings leider etwas an...
[*]
Zitat:
79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
__________________
Gruß,
Sebastian

"No worries." - Rincewind

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