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11.03.2012, 09:27
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Nö ich hab mein Problem gelöst..musst nix eintragen..
..wenns nicht lauter als im FZ Schein eingetragen und den Prüfbedingungen der EGR entsprechend ist.
Jenau so einfach ist das. Und ich finds spannend da ja die meisten der Meinung sind das die offenen Filter und ESD eingetragen werden müssen. Dem ist halt nicht so.
Zitat:
Zitat von Sheriff
Pass mal auf, wir machen es für dich ganz einfach:
Schau mal in den BMW-Teilekatalog und such dir mal die Bezeichnung dessen heraus, was hier in der Regel als "Luftfilterkasten" bezeichnet wird. Finden wirst du dann unter den Teilenummern 13 71 1 718 311 und 13 71 1 718 312: "Ansauggeräuschdämpfer".
Und jetzt denken wir mal kurz darüber nach, warum dieser hässliche Kasten wohl so heißen mag.....
Und dann lesen wir noch einmal deinen eigenen Beitrag, warum du offene Filter montiert hast (mal ganz abgesehen davon, dass diese ggf. LMM und Motor schaden könnten und wahrscheinlich sogar die Leistung reduzieren): eben wegen der Geräusche!!
Und wenn wir jetzt noch einfach akzeptieren könnten, dass diese komischen, überflüssigen Kästen mit den sperrigen Namen sinnfreierweise trotzdem Bestandteil der ABE nach § 20, § 49 sowie § 30 Abs.1 StVZO des Fahrzeugs sind, dann frage ich mich langsam allen Ernstes: Wo, verdammt noch mal, ist eigentlich dein Problem?!?
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