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BMW 7er, Modell E32
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Alt 11.03.2012, 08:59   #1
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von Mark Steier Beitrag anzeigen
Und nein die Geräuschveränderung ist nicht der Grund warum er einzutragen ist. er wird ja nun nicht lauter.
abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, muss das belegt werden. Denn es darf ja durchaus lauter werden, wenn es im erlaubten Rahmen bleibt. Das wird amtlich bestätigt durch die Abnahme und Eintragung. Nebenbei: so eine Geräuschmessung ist einigermaßen komplex und kann von einer Person allein i.a. nicht vorgenommen werden.

Zitat:
Umgekehrt würde es ja bedeuten wenn du mit defekten Hydros rumfährst das Du Deine BE verlierst, oder ?
Klar, wenn sie laut genug wären. Oder auch, wenn Dein Auspuff kaputt ist, das ist ein Klassiker.

Zitat:
Und sorry, mein Anmerkungungen haben nix mit Polemik zu tuen. Sie verdeutlichen anschaulich warum manche Vermutungen nicht zutreffend sind.
Da liegst Du nicht ganz richtig: sie verdeutlichen im wesentlichen Deinen Gemütszustand und Dein fehlendes Verständnis. Beides kann im Forum trefflich behoben werden...
Aus einem Vergleich wird übrigens dann Polemik, wenn er deutlich erkennbar dermaßen schief oder übertrieben ist, dass er die Argumentation nicht stützen kann oder sie gar widerlegt.

Zitat:
Oder möchtest Du mir allen Ernstes Sagen das eine Hubraumvergrößerung keine technische Änderung ist ?
Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig. Ähnlich verhält es sich mit den Zündkerzen, um das dann auch mal abzuschließen: baugleiche Teile verändern den Motor nicht; wenn Du (als theoretisches Beispiel) jedoch Zündkerzen verbauen würdest, die etwa den Brennraum merklich verkleinern und über die dann höhere Verdichtung die Leistung merklich steigern könnten, oder die etwa zu Funkstörungen führen, dann würde damit auch die BE erlöschen.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2012, 09:18   #2
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Pass mal auf, wir machen es für dich ganz einfach:

Schau mal in den BMW-Teilekatalog und such dir mal die Bezeichnung dessen heraus, was hier in der Regel als "Luftfilterkasten" bezeichnet wird. Finden wirst du dann unter den Teilenummern 13 71 1 718 311 und 13 71 1 718 312: "Ansauggeräuschdämpfer".

Und jetzt denken wir mal kurz darüber nach, warum dieser hässliche Kasten wohl so heißen mag.....

Und dann lesen wir noch einmal deinen eigenen Beitrag, warum du offene Filter montiert hast (mal ganz abgesehen davon, dass diese ggf. LMM und Motor schaden könnten und wahrscheinlich sogar die Leistung reduzieren): eben wegen der Geräusche!!

Und wenn wir jetzt noch einfach akzeptieren könnten, dass diese komischen, überflüssigen Kästen mit den sperrigen Namen sinnfreierweise trotzdem Bestandteil der ABE nach § 20, § 49 sowie § 30 Abs.1 StVZO des Fahrzeugs sind, dann frage ich mich langsam allen Ernstes: Wo, verdammt noch mal, ist eigentlich dein Problem?!?

Und wenn du selbst die StVZO doch schon kennst: Warum wendest du sie nicht auch an?!?
Im Detail:
§20: "Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis), wenn er die Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet."
§49 Abs.1: "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
§30 Abs.1: "Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß (1.) ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt [...]"
__________________
Technikinfo
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Motorenöl - Reifen - Fahrwerk - Kühlmittel
.

Geändert von Sheriff (11.03.2012 um 09:25 Uhr).
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Alt 11.03.2012, 09:27   #3
Mark Steier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
Standard Nö ich hab mein Problem gelöst..musst nix eintragen..

..wenns nicht lauter als im FZ Schein eingetragen und den Prüfbedingungen der EGR entsprechend ist.

Jenau so einfach ist das. Und ich finds spannend da ja die meisten der Meinung sind das die offenen Filter und ESD eingetragen werden müssen. Dem ist halt nicht so.


Zitat:
Zitat von Sheriff Beitrag anzeigen
Pass mal auf, wir machen es für dich ganz einfach:

Schau mal in den BMW-Teilekatalog und such dir mal die Bezeichnung dessen heraus, was hier in der Regel als "Luftfilterkasten" bezeichnet wird. Finden wirst du dann unter den Teilenummern 13 71 1 718 311 und 13 71 1 718 312: "Ansauggeräuschdämpfer".

Und jetzt denken wir mal kurz darüber nach, warum dieser hässliche Kasten wohl so heißen mag.....

Und dann lesen wir noch einmal deinen eigenen Beitrag, warum du offene Filter montiert hast (mal ganz abgesehen davon, dass diese ggf. LMM und Motor schaden könnten und wahrscheinlich sogar die Leistung reduzieren): eben wegen der Geräusche!!

Und wenn wir jetzt noch einfach akzeptieren könnten, dass diese komischen, überflüssigen Kästen mit den sperrigen Namen sinnfreierweise trotzdem Bestandteil der ABE nach § 20, § 49 sowie § 30 Abs.1 StVZO des Fahrzeugs sind, dann frage ich mich langsam allen Ernstes: Wo, verdammt noch mal, ist eigentlich dein Problem?!?
Mark Steier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2012, 13:34   #4
Sheriff
Alpinator
 
Benutzerbild von Sheriff
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
Standard

Zitat:
Zitat von Mark Steier Beitrag anzeigen
..wenns nicht lauter als im FZ Schein eingetragen und den Prüfbedingungen der EGR entsprechend ist.

Jenau so einfach ist das. Und ich finds spannend da ja die meisten der Meinung sind das die offenen Filter und ESD eingetragen werden müssen. Dem ist halt nicht so.
Na, wenn du es halt besser weißt als das Kraftfahrtbundesamt, sämtliche Prüforganisationen, die Polizei, die Fahrzeughersteller und natürlich alle anderen Mitglieder dieses Forums ..... - warum fragst du dann???

Selten so einen Schwachsinn gelesen!

Nach deiner Logik braucht so ziemlich gar nichts mehr eingetragen oder abgenommen werden....
Sheriff ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2012, 14:46   #5
Mark Steier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
Standard Nu mal langsam....

...Du hast keine Ahnung, liest nicht was ich geschrieben habe und musst Argumente Dritter bedienen...ich hab mittlerweile ne Stellungnahme von TÜV Sachverständigen mit TB aus meinem Bekanntenkreis:

Es ist so wie ich angenommen habe. Keine ABE o Eintragung nötig mit den entsprechenden Einschränkungen §§19 + 49 StVZO und EG 31970L0157 !

LG Mark

PS: Foren sind Fluch und Segen, viele haben echt Ahnung und geben Sie weiter, die meisten brillieren mit Halb- und Unwissen und schreiben einen Dumfug das sich die Balken biegen:

oder jede Motorüberholung müsste eingetragen werden. (Hubraumveränderung)

Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig.
NATÜRLICH wird bei der Motoreninstandsetzung der Hubraum vergrößert ! - Jeder Übermaßkolben, es gibt i.d.R. 4 Reparaturtufen +0.25, 0.50,075 und 1mm, verändern den Hubraum. Sie sind nur verbaubar wenn gleichzeitig die Zylinder im Durchmesser vergrössert werden. - Und ganz sicher nennt sich das dann NICHT Tuning !
Nun werd' doch mal nicht albern: wie Du selbst schreibst, handelt es sich um Reparatur und nicht um Vergrößerung.

..ok ich erweitere den Zylinder um 1mm und der Hubraum wird nicht größer ? - Ist klar die Erde ist auch ne Scheibe..........
Mark Steier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2012, 15:04   #6
y740
Mitglied
 
Benutzerbild von y740
 
Registriert seit: 27.11.2008
Ort: Dillingen
Fahrzeug: 740iA Bj.12.92 ASC+T,PDC, KTM 525 EXC-R
Standard

Humbug! Im schlimmsten fall verliert der motor noch leistung, weil er die warme luft aus dem motorraum ansaugt.

Gruß Jens.

Geändert von knuffel (11.03.2012 um 16:08 Uhr). Grund: Editiert. Falsche Aussage.
y740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2012, 15:23   #7
Matthias E.
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Matthias E.
 
Registriert seit: 30.12.2011
Ort: Burggen
Fahrzeug: E32-750i (12.92)
Standard

Zitat:
Zitat von y740 Beitrag anzeigen
Humbug! Im schlimmsten fall verliert der motor noch leistung, weil er die warme luft aus dem motorraum ansaugt.


Gruß Jens.
Bist Du des lesens mächtig und in der Lage das gelesene im Zusammenhang zu verstehen?
Dann lies nochmal
Gruß
Matthias

Geändert von Matthias E. (11.03.2012 um 15:37 Uhr).
Matthias E. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2012, 15:29   #8
Mike730i
Mitglied
 
Benutzerbild von Mike730i
 
Registriert seit: 07.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mustang GT 2006, KTM 990 SMT 2009, Corvette C7 Stingray 2015
Standard

Vor vielen vielen Jahren hatte ich für meinen M30B30 einen offenen Luftfilter von K&N eingetragen. Wenn mir einer erzählt das wird nicht lauter kann ich nur lachen. Ich habe mich gewundert, daß man sowas eingetragen bekommt.


Gruß Mike
Mike730i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2012, 23:20   #9
Thunder Dragon
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Thunder Dragon
 
Registriert seit: 21.03.2011
Ort: Wendelstein
Fahrzeug: E32 735i R6 (04.1990), W124 300D R6 Diesel (10.1990), W140 600SEL V12 (06.1992)
Standard

Zitat:
Zitat von Mark Steier Beitrag anzeigen
Jenau so einfach ist das. Und ich finds spannend da ja die meisten der Meinung sind das die offenen Filter und ESD eingetragen werden müssen. Dem ist halt nicht so.
An der Stelle hinkt dein Vergleich leider gewaltig. Greifen wir mal dein ESD-beispiel auf.
Nehmen wir mal an, es handelt sich nicht um einen ESD der mehr Lautstärke oder so bringen soll, sondern es ist ein ganz gewöhnlicher ESD von freien Herstellern welcher den alten ersetzen soll.

Der TÜV will in dem Fall trozdem eine Abnahme von dem Fahrzeug machen. Und da kannst du mit dem neuen ESD die tollsten Abgaswerte aller E32 erziehlen oder der leisteste E32 sein den es gibt.
Aber abgenommen muss er trozdem werden. Dieses Ersatzteil stellt eine Bauliche Veränderung des Fahrzeugs dar, damit erlischt wiederrum die BE des Fahrzeugs und du hast einen haufen Ärger wenn dir einer dahinter kommt.

Der TÜV wird von dem neu verbauten ESD auch ein sogenanntes "Festigkeitsgutachten" haben wollen. Bei einem Austauschteil mit Teilegutachten und ABE wird dieses Festigkeitsgutachten enthalten sein und du hast keine Probleme beim Eintragen lassen.
Dieses Gutachten stellt sicher, dass der verwendete Werkstoff den Anforderungen und Belastungen während des Betriebes gewachsen ist.
Damit das Ding nicht während der Fahrt die fliege macht und deinem Hintermann dann an der Windschutzscheibe klebt, oder damit es nicht beim Fahren aufgrund des Abgasdruckes platzt.

Und bevor du sagst ich hätte keine Ahnung: ich hab' das erst selbst erleben dürfen, ohne Festigkeitsgutachten keine Eintragung, Omicron_Delta weiß das genauer als ihm lieb ist.


Eine Frage habe ich aber noch die mich echt mal interessieren würde: warum scheren dich überhaupt ABE's, Zulassungen und Verbote? Ich dachte du willst unbedingt einen E32 zu einem Drifttool verschandeln? (mit einer Oberklasse driftet man nicht )
Du willst doch nicht etwa im ganz normalen Straßenverkehr driften, oder? In dem Fall hoffe ich, dass du nie meinen Weg kreuzt.

Gruß
__________________
Wozu wurde das Automobil ursprünglich erfunden? Um schnell von A nach B zu kommen.

Was also sollen die ganzen Geschwindigkeitsbegrenzungen?
Purer Neid derer, die nicht so schnell können.

-Indigo macht Individualisten froh.-
Thunder Dragon ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2012, 09:22   #10
Mark Steier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
Standard Hm, hätte wa da mal weiter gelesen, dann hättest jetzt nicht..

..soviel Murks geschrieben:

Nö da muß nix belegt werden.steht klar im §49 den ich in meinem letzten Posting reinkopiert habe: Du must nix nachweisen. Die Prüfbestimmungen kannste in meinem Links des letzten Postings nachlesen (link zur EG Richtlinie). Sin einfach und verständlich. Lauter darf er nicht werden(jedenfalls nicht ohne Eintragung hier gelten dann die Richtwerte aus dem Link). Maßgeblich sind U1-U3 in der Zulassungsbescheinigung Teil II. +/- 1db

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
Hallo,

abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, muss das belegt werden. Denn es darf ja durchaus lauter werden, wenn es im erlaubten Rahmen bleibt. Das wird amtlich bestätigt durch die Abnahme und Eintragung. Nebenbei: so eine Geräuschmessung ist einigermaßen komplex und kann von einer Person allein i.a. nicht vorgenommen werden.


Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig. Ähnlich verhält es sich mit den Zündkerzen, um das dann auch mal abzuschließen: baugleiche Teile verändern den Motor nicht; wenn Du (als theoretisches Beispiel) jedoch Zündkerzen verbauen würdest, die etwa den Brennraum merklich verkleinern und über die dann höhere Verdichtung die Leistung merklich steigern könnten, oder die etwa zu Funkstörungen führen, dann würde damit auch die BE erlöschen.

Gruß
Boris
Junge junge NATÜRLICH wird bei der Motoreninstandsetzung der Hubraum vergrößert ! - Jeder Übermaßkolben, es gibt i.d.R. 4 Reparaturtufen +0.25, 0.50,075 und 1mm, verändern den Hubraum. Sie sind nur verbaubar wenn gleichzeitig die Zylinder im Durchmesser vergrössert werden. - Und ganz sicher nennt sich das dann NICHT Tuning ! - Gerne schreib ich Dir auch noch was zu Zündkerzen.....

...mann mann mann, ich finds ja toll das Du mir helfen willst, aber Du gibt schon ganz schön Falschinfos raus...und fahr vielleicht mal nen Gang zurück...

...ich glaub nicht das ich Dir einen Anlaß gegeben habe mir auf die Füße zu treten.

fazit: Da muß nix eingetragen werden !

LG Mark
Mark Steier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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