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11.03.2012, 07:28
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Ok, dann sei doch mal bitte so nett und gebe..
..mir die Grundlage in der StVZO. Das war ja meine Ursprungsfrage.
Und nein die Geräuschveränderung ist nicht der Grund warum er einzutragen ist. er wird ja nun nicht lauter. Umgekehrt würde es ja bedeuten wenn du mit defekten Hydros rumfährst das Du Deine BE verlierst, oder ?
Und sorry, mein Anmerkungungen haben nix mit Polemik zu tuen. Sie verdeutlichen anschaulich warum manche Vermutungen nicht zutreffend sind. Oder möchtest Du mir allen Ernstes Sagen das eine Hubraumvergrößerung keine technische Änderung ist ?
LG Mark
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11.03.2012, 07:37
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Wenn ich offene Luftfilter höre, find ich schon das die lauter sind. Wesentlich lauter als Hydroklappern.
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11.03.2012, 08:30
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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So, hab mir nun einen DB Messer als App aufs Iphone..
..geladen und gemessen.
Die DB werte sind im Fz. Schein angegeben unser U1 bis U3, also 83 und 78. Beim fahren U3 konnte ich nicht messen. U1 ist mehr als ok. Die Toleranz ist im Übrigen 1db.
Fazit: Da muß nix eingetragen werden, noch nicht einmal der ESD
Das mag im Falle ines Falles die Rennleitung zwar anders sehen, dann gibts halt Diskussion
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11.03.2012, 08:48
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Und wens interessiert hier noch der §49...
StVZO §49: Geräuschentwicklung und Schall >
der dann Bezug nimmt auf die Meßvorschrift:
celex-txt - 31970L0157 -
LG Mark
PS: Und so gibts das Meßprotokoll für lau: (4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
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11.03.2012, 08:59
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#6
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Mark Steier
Und nein die Geräuschveränderung ist nicht der Grund warum er einzutragen ist. er wird ja nun nicht lauter.
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abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, muss das belegt werden. Denn es darf ja durchaus lauter werden, wenn es im erlaubten Rahmen bleibt. Das wird amtlich bestätigt durch die Abnahme und Eintragung. Nebenbei: so eine Geräuschmessung ist einigermaßen komplex und kann von einer Person allein i.a. nicht vorgenommen werden.
Zitat:
Umgekehrt würde es ja bedeuten wenn du mit defekten Hydros rumfährst das Du Deine BE verlierst, oder ?
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Klar, wenn sie laut genug wären. Oder auch, wenn Dein Auspuff kaputt ist, das ist ein Klassiker.
Zitat:
Und sorry, mein Anmerkungungen haben nix mit Polemik zu tuen. Sie verdeutlichen anschaulich warum manche Vermutungen nicht zutreffend sind.
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Da liegst Du nicht ganz richtig: sie verdeutlichen im wesentlichen Deinen Gemütszustand und Dein fehlendes Verständnis. Beides kann im Forum trefflich behoben werden... 
Aus einem Vergleich wird übrigens dann Polemik, wenn er deutlich erkennbar dermaßen schief oder übertrieben ist, dass er die Argumentation nicht stützen kann oder sie gar widerlegt.
Zitat:
Oder möchtest Du mir allen Ernstes Sagen das eine Hubraumvergrößerung keine technische Änderung ist ?
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Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig. Ähnlich verhält es sich mit den Zündkerzen, um das dann auch mal abzuschließen: baugleiche Teile verändern den Motor nicht; wenn Du (als theoretisches Beispiel) jedoch Zündkerzen verbauen würdest, die etwa den Brennraum merklich verkleinern und über die dann höhere Verdichtung die Leistung merklich steigern könnten, oder die etwa zu Funkstörungen führen, dann würde damit auch die BE erlöschen.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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11.03.2012, 09:18
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#7
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Pass mal auf, wir machen es für dich ganz einfach:
Schau mal in den BMW-Teilekatalog und such dir mal die Bezeichnung dessen heraus, was hier in der Regel als "Luftfilterkasten" bezeichnet wird. Finden wirst du dann unter den Teilenummern 13 71 1 718 311 und 13 71 1 718 312: "Ansauggeräuschdämpfer".
Und jetzt denken wir mal kurz darüber nach, warum dieser hässliche Kasten wohl so heißen mag.....
Und dann lesen wir noch einmal deinen eigenen Beitrag, warum du offene Filter montiert hast (mal ganz abgesehen davon, dass diese ggf. LMM und Motor schaden könnten und wahrscheinlich sogar die Leistung reduzieren): eben wegen der Geräusche!!
Und wenn wir jetzt noch einfach akzeptieren könnten, dass diese komischen, überflüssigen Kästen mit den sperrigen Namen sinnfreierweise trotzdem Bestandteil der ABE nach § 20, § 49 sowie § 30 Abs.1 StVZO des Fahrzeugs sind, dann frage ich mich langsam allen Ernstes: Wo, verdammt noch mal, ist eigentlich dein Problem?!?
Und wenn du selbst die StVZO doch schon kennst: Warum wendest du sie nicht auch an?!?
Im Detail:
§20: "Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis), wenn er die Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet."
§49 Abs.1: "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."
§30 Abs.1: "Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß (1.) ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt [...]"
Geändert von Sheriff (11.03.2012 um 09:25 Uhr).
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11.03.2012, 09:27
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Nö ich hab mein Problem gelöst..musst nix eintragen..
..wenns nicht lauter als im FZ Schein eingetragen und den Prüfbedingungen der EGR entsprechend ist.
Jenau so einfach ist das. Und ich finds spannend da ja die meisten der Meinung sind das die offenen Filter und ESD eingetragen werden müssen. Dem ist halt nicht so.
Zitat:
Zitat von Sheriff
Pass mal auf, wir machen es für dich ganz einfach:
Schau mal in den BMW-Teilekatalog und such dir mal die Bezeichnung dessen heraus, was hier in der Regel als "Luftfilterkasten" bezeichnet wird. Finden wirst du dann unter den Teilenummern 13 71 1 718 311 und 13 71 1 718 312: "Ansauggeräuschdämpfer".
Und jetzt denken wir mal kurz darüber nach, warum dieser hässliche Kasten wohl so heißen mag.....
Und dann lesen wir noch einmal deinen eigenen Beitrag, warum du offene Filter montiert hast (mal ganz abgesehen davon, dass diese ggf. LMM und Motor schaden könnten und wahrscheinlich sogar die Leistung reduzieren): eben wegen der Geräusche!!
Und wenn wir jetzt noch einfach akzeptieren könnten, dass diese komischen, überflüssigen Kästen mit den sperrigen Namen sinnfreierweise trotzdem Bestandteil der ABE nach § 20, § 49 sowie § 30 Abs.1 StVZO des Fahrzeugs sind, dann frage ich mich langsam allen Ernstes: Wo, verdammt noch mal, ist eigentlich dein Problem?!?
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11.03.2012, 13:34
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#9
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Mark Steier
..wenns nicht lauter als im FZ Schein eingetragen und den Prüfbedingungen der EGR entsprechend ist.
Jenau so einfach ist das. Und ich finds spannend da ja die meisten der Meinung sind das die offenen Filter und ESD eingetragen werden müssen. Dem ist halt nicht so.
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Na, wenn du es halt besser weißt als das Kraftfahrtbundesamt, sämtliche Prüforganisationen, die Polizei, die Fahrzeughersteller und natürlich alle anderen Mitglieder dieses Forums ..... - warum fragst du dann???
Selten so einen Schwachsinn gelesen!
Nach deiner Logik braucht so ziemlich gar nichts mehr eingetragen oder abgenommen werden....
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11.03.2012, 14:46
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.11.2011
Ort: Troisdorf
Fahrzeug: 750i E32 Drifttool
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Nu mal langsam....
...Du hast keine Ahnung, liest nicht was ich geschrieben habe und musst Argumente Dritter bedienen...ich hab mittlerweile ne Stellungnahme von TÜV Sachverständigen mit TB aus meinem Bekanntenkreis:
Es ist so wie ich angenommen habe. Keine ABE o Eintragung nötig mit den entsprechenden Einschränkungen §§19 + 49 StVZO und EG 31970L0157 !
LG Mark
PS: Foren sind Fluch und Segen, viele haben echt Ahnung und geben Sie weiter, die meisten brillieren mit Halb- und Unwissen und schreiben einen Dumfug das sich die Balken biegen:
oder jede Motorüberholung müsste eingetragen werden. (Hubraumveränderung)
Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig.
NATÜRLICH wird bei der Motoreninstandsetzung der Hubraum vergrößert ! - Jeder Übermaßkolben, es gibt i.d.R. 4 Reparaturtufen +0.25, 0.50,075 und 1mm, verändern den Hubraum. Sie sind nur verbaubar wenn gleichzeitig die Zylinder im Durchmesser vergrössert werden. - Und ganz sicher nennt sich das dann NICHT Tuning !
Nun werd' doch mal nicht albern: wie Du selbst schreibst, handelt es sich um Reparatur und nicht um Vergrößerung.
..ok ich erweitere den Zylinder um 1mm und der Hubraum wird nicht größer ? - Ist klar die Erde ist auch ne Scheibe.......... 
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