Hallo,
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Zitat von Mark Steier
Und nein die Geräuschveränderung ist nicht der Grund warum er einzutragen ist. er wird ja nun nicht lauter.
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abgesehen davon, dass ich das nicht glaube, muss das belegt werden. Denn es darf ja durchaus lauter werden, wenn es im erlaubten Rahmen bleibt. Das wird amtlich bestätigt durch die Abnahme und Eintragung. Nebenbei: so eine Geräuschmessung ist einigermaßen komplex und kann von einer Person allein i.a. nicht vorgenommen werden.
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Umgekehrt würde es ja bedeuten wenn du mit defekten Hydros rumfährst das Du Deine BE verlierst, oder ?
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Klar, wenn sie laut genug wären. Oder auch, wenn Dein Auspuff kaputt ist, das ist ein Klassiker.
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Und sorry, mein Anmerkungungen haben nix mit Polemik zu tuen. Sie verdeutlichen anschaulich warum manche Vermutungen nicht zutreffend sind.
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Da liegst Du nicht ganz richtig: sie verdeutlichen im wesentlichen Deinen Gemütszustand und Dein fehlendes Verständnis. Beides kann im Forum trefflich behoben werden...

Aus einem Vergleich wird übrigens dann Polemik, wenn er deutlich erkennbar dermaßen schief oder übertrieben ist, dass er die Argumentation nicht stützen kann oder sie gar widerlegt.
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Oder möchtest Du mir allen Ernstes Sagen das eine Hubraumvergrößerung keine technische Änderung ist ?
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Nö -ich möchte Dir allen Ernstes sagen, dass bei einer Motoreninstandsetzung der Hubraum nicht vergrößert wird. Wenn der Hubraum vergrößert wird, nennt sich das Tuning und ist ebenfalls eintragungspflichtig. Ähnlich verhält es sich mit den Zündkerzen, um das dann auch mal abzuschließen: baugleiche Teile verändern den Motor nicht; wenn Du (als theoretisches Beispiel) jedoch Zündkerzen verbauen würdest, die etwa den Brennraum merklich verkleinern und über die dann höhere Verdichtung die Leistung merklich steigern könnten, oder die etwa zu Funkstörungen führen, dann würde damit auch die BE erlöschen.
Gruß
Boris