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04.03.2008, 02:39
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2007
Ort: Minden
Fahrzeug: E38-750i (1.98), Volvo 850 (6.95)
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Zitat:
[die Frage vom Vater warum ich den Wagen nach 1Monat abgebe. Ich sagte ihm das das Coupe mit 2Kinder zu klein sei und deshalb der wiederverkauf.]
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DAS allerdings wundert mich schon.
ich mein man kauft doch kein auto auf "blauen dunst".
du wusstest doch was du da kaufst, hast es dir doch auch angeschaut, probegefahren und letztlich bezahlt.
und dann mit mal merken das die kids da nicht so recht reinpassen ?
hmmm... mindestens mal naiv
gruss,
uwe
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04.03.2008, 08:45
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#22
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von JVogel
Dann gilt das Gesetz. Und deswegen ist auch das nicht richtig, was red.dragon gesagt hat.
Bei einem Privatverkauf ist der Verkäufer nicht automatisch aussen vor. Wenn ich keinen Gewährleistungsausschluss schriftlich vereinbart habe und/oder nicht nachweisen kann, hafte ich auch als Privatmann nach BGB. Und da steht nun mal drin, dass ich für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, zwei Jahre meinen Kopf hinhalten darf.
Also immer schön schriftliche Verträge abschließen und ein Originalexemplar aushändigen lassen.
Man kann sich in dem hier diskutierten Fall aber ohnehin trefflich streiten, ob bei einem 1993er Auto eine defekte ZKD ein Mangel im Rechtssinne oder einfac Verschleiss ist. Für den haftet man nämlich nie.
Allwissende Grüße
J.
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Das ist rechtlich gesehen richtig, nur ist es auch eine Beweisfrage.
Mündliche Verträge gelten genau wie schriftliche Verträge, ebenso ihnaltsmäßig.
Natürlich ist es besser, alles reinzuschreiben, als es nur mündlich zu vereinbaren.
Nur wenn man keinen Vertrag hat, dann muss man erst mal nachweisen, dass es wirklich mit der Haftung so war (man kann den mit Haftungsausschluss ja auch weggeworfen haben), darüberhinaus könnte im Falle eines mündlichen Vertrags auch ein Haftungsausschluss vereinbart worden sein.
Ergo wird da nichts bei rauskommen.
Trotzdem sollte man sowas immer schriftlich festhalten, das ist klar.
Ne defekte ZKD ist kein Verschleiss im herkömmlichen Sinne.
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04.03.2008, 09:57
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#23
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Nur wenn man keinen Vertrag hat, dann muss man erst mal nachweisen, dass es wirklich mit der Haftung so war (man kann den mit Haftungsausschluss ja auch weggeworfen haben),
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Nicht ganz richtig. Den Ausschluss der Sachmängelhaftung muss der Verkäufer beweisen, nicht der Käufer. Wenn man da nichts schriftlich hat, sondern sich (nachher) etwas mit Zeugen zusammenstrickt (was schlimmstenfalls gar nicht stimmt) ist das nicht nur sehr gewagt, sondern auch strafbar (Betrug, Falschaussage, Anstiftung zur Falschaussage).
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04.03.2008, 15:03
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#24
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Gast
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Zitat:
Zitat von Marks
Nicht ganz richtig. Den Ausschluss der Sachmängelhaftung muss der Verkäufer beweisen, nicht der Käufer. Wenn man da nichts schriftlich hat, sondern sich (nachher) etwas mit Zeugen zusammenstrickt (was schlimmstenfalls gar nicht stimmt) ist das nicht nur sehr gewagt, sondern auch strafbar (Betrug, Falschaussage, Anstiftung zur Falschaussage).
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Danke Marks,
das spart mir die Antwort.
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05.03.2008, 15:28
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#25
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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An dich Uwe, das Coupe wurde für meine frau gekauft, sie selber hat wohl dann gemerkt das es mit 2Kids , einkaufen etc. ziemlich eng wird. Wer die Frauen kennt der weiß, das gerne mal das eine oder andere Fahrzeug auspropiert wird.(Aber 7er wollte Sie nicht haben..lach) Also was bittschön ist daran komisch und naiv.?
Das ärgerlichste ist wirklich die kosten, die da auf einen zukommen durch den Rechtsanwalt. Wenn wir die Sache gewinnen trägt der käufer ja zu seinen Anwaltskosten auch noch die Gerichts und verfahrenskosten. Das wird ihn dann bestimmt ärgern.Aber wir werden nun eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die in diesem Fall zwar nicht greift, aber man weiß ja nie wann man sie mal wieder braucht.
Die Sache liegt nun beim Rechtsanwalt. Werde dann berichten, wenns was neues gibt.
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08.06.2008, 12:01
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#26
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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Gerichtstermin
Hallo zusammen. Wie schon erwähnt werde ich weiter über den ausgang meines Problems mit dem Käufer von unserem 320i coupe berichten. Der Gerichtstermin steht fest. Termin am 4. August 2008
Bin gespannt und hoffe auf Gerechtigkeit, andernfalls muss ich dann eine Instanz höher gehen, auch wenn meine frau lieber die rechnung für die reperatur der ZKD zahlen würde. Aber hier geht es um mehr, und deshalb zahle ich lieber an den Anwalt als an den käufer!!!In diesem Sinne. Bis dann und allzeit gute Fahrt
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18.08.2008, 13:56
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#27
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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Erfolgreich gewonnen
Heute um 10:30Uhr war es dann endlich soweit.
Der Termin war eigentlich früher doch wie es im Zivilgerichten angeblich so üblich ist, absolute Massenabfertigung und demnach verspätete sich die sache um einige zeit. zwischendurch kam der Anwalt des klägers auch auf unseren Anwalt hinzu und fragte über einen 50/50 vergleich? Kam nicht in Frage. Zum wesentlichen!!!
Der Richter( Blind) war anscheinend vom Fach und laut Rechtsanwalt begeisterter Porsche Fan.Er rief zum Eintreten in den Gerichtssaal auf
Ich selber war nicht mit drin und habe mir den ablauf von meinem Anwalt und meiner Frau nur erzählen lassen da ich evtl. noch als Zeuge gehört werden hätte können.Der Kaufvertag lief über meine Frau.
Wie folgt wort wörtlich begann er mit diesem Satz:
So Herr ....
Sie sind also an dem besagten Tag nach ....gefahren und dachten sich einen schönen BMW zu kaufen. Kläger ja das ist Korrekt. Richter: So nun behaupten Sie das sie von der beklagten arglistig getäuscht worden sind. Sind sie sich denn jetzt einig was defekt war, Kopfdichtung oder Kopf? In mehreren Schreiben zwischen den Anwälten hieß es einmal Kopfdichtung defekt, und dann Kopf defekt. Kläger: Ja das war ein fehler in einem dieser Schreiben. Kopfdichtung war defekt ist richtig. Der Richter fragte den Kläger: Haben sie denn schon eimal mit Autos zutun gehabt.(Beim Kauf des Coupes gab der Käufer an er habe bei BMW gelernt)!. Der Kläger antwortete, ja habe ich. Der Richter wort wörtlich: So wenn Sie schon mit Autos zu tun gehabt haben und vom Fach sind, dann hätte die von ihnen angegebene Probefahrtstrecke von 400meter(in wahrheit 4km) im 2.Gang völlig ausgereicht um das zu bemerken.Es gibt mehrere Fehlerquellensuche die eine defekte ZK ausschließen bzw. bestätigen.Und außerdem hätten Sie dann auch ein Kompressionsmeßgerät benutzen können. Und wenn warum sind sie nicht in eine KFZ-Werkstatt gefahren? Kläger: Es war Sonntag und alles zu!!!
Richter: Wissen Sie was? Arglistige Täuschung ist schon sehr tief in die Trickkiste gegriffen!!!Jetzt kommts: Der Richter spricht: Der beklagte hätte selbst wenn er Leistungsabfall oder über die von ihnen detailierte und fotografierte grüne Flüssigkeit gewusst hätte ,nichts erwähnen müssen. Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte.(Sprich wenn wir 100% gewusst hätten das die ZK defekt ist). Dies war nicht so und vom Richter auch nicht ersichtlich. Die Klage wurde abgewiesen. Die ganze sache dauerte 15min max. Der Kläger bleibt auf allen Kosten,Spesen sitzen. Also wer ein reines gewissen hat beim Autoverkauf,sollte den weg vor Gericht nicht scheuen. Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung. Wir sind zufrieden und wünschen weiterhin gute Fahrt.
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18.08.2008, 14:40
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#28
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alszus was annersders…
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: 728iA E38 Bj. 11/96 mit LPG-Anlage Vialle LPI
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Gratuliere...!
Mit dem Ausgang der Geschichte hatte ich eigentlich auch gerechnet bzw. zumindest gehofft.
Leider gibt's immer noch viel zu viele unerfahrene oder ängstliche Verkäufer, die sich von solchen Leuten über's Ohr hauen lassen...
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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18.08.2008, 15:00
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#29
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Freut mich zu hören dass es auch ordentliche Richter gibt
Letzte Woche musste ich einem erklären wo er den einschlägigen Paragraphen im BGB findet und er ziemlich ratlos aussah und alles auf seinen fehlenden Referendar schob der nicht anwesend war und sich sonst um sowas kümmert
Vergleich ist imho eine juristische Sauerei - Hauptsache die Akten schnell weg.
Gruß PHilipp
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18.08.2008, 16:11
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2006
Ort: Aschheim
Fahrzeug: 735 i, 5/87, Aut, Klima, Velours bl.
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Servus,
Glückwunsch, dass es so ausgegangen ist!
Aber stell Dir vor, der Richter wäre überzeugter Dacia Logan Fahrer mir zwei Linken Händen gewesen, dann hätte die Sache auch in die Hose gehen können.
Daher:
Auf hoher See und vor Gericht bist in Gottes Hand!
Gerald
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