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25.02.2008, 18:57
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#11
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Wer von privat kauft, übernimmt mit dem Fahrzeug das volle Risiko aus dem Kauf.
Einzige Ausnahme: Arglistige Täuschung, vorsätzliches Verschweigen bekannter Mängel
Das muss auch alles erst mal nachgewiesen werden.
In dem Moment (ob mit oder ohne Vertrag), wo der Wagen daheim vom Hof rollt, ist es absolut egal, was mit dem Auto passiert.
Und selbst wenn der Karren an der nächsten Ecke verreckt, alles Problem des Käufers.
Wer das ausschliessen will, muss beim Händler kaufen, der sich das Risiko von Reparaturen mit größeren Margen beim Kunden teils erkauft, und davon ne Grantieversicherung abschließt.
Von privat kauft, wer sparen will, und das impliziert eben auch ein höheres Risiko bzgl. Defekten.
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26.02.2008, 10:38
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#12
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Gast
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Zitat:
Zitat von derbähr
was passiert eigentlich wenn man keinen kaufvertrag macht??
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Dann gilt das Gesetz. Und deswegen ist auch das nicht richtig, was red.dragon gesagt hat.
Bei einem Privatverkauf ist der Verkäufer nicht automatisch aussen vor. Wenn ich keinen Gewährleistungsausschluss schriftlich vereinbart habe und/oder nicht nachweisen kann, hafte ich auch als Privatmann nach BGB. Und da steht nun mal drin, dass ich für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, zwei Jahre meinen Kopf hinhalten darf.
Also immer schön schriftliche Verträge abschließen und ein Originalexemplar aushändigen lassen.
Man kann sich in dem hier diskutierten Fall aber ohnehin trefflich streiten, ob bei einem 1993er Auto eine defekte ZKD ein Mangel im Rechtssinne oder einfac Verschleiss ist. Für den haftet man nämlich nie.
Allwissende Grüße
J.
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26.02.2008, 16:43
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#13
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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Naja, er hat das Coupe ja probe gefahren, und wirklich jeden Gang voll ausgedreht.Motor hatte auch schon betriebstemperatur. Da Ich mir sicher war das das Coupe das aufjedenfall durchhält(auch wenn wir nie so gefahren sind)hab ich auch nichts weiter gesagt. Auf der Rückfahrt von der Probefahrt sagte der 20jährige mir noch "ja der läuft wirklich gut". Aber ich denke da die sich ja erst nach 4Tagen gemeldet haben, das das arme Coupe das 4lange tage aushalten musste biß es nicht mehr konnte und die Kopdichtung ihren Dienst quittierte. Außerdem "wenn die Dichtung da schon durch gewesen wäre" hätte man dies auf jeden fall bemerkt oder? Da hätte der doch hinten durchrauchen müssen oder nicht?(zumindest unter volllast)
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27.02.2008, 16:25
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
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Ich hab meinen A8 ohne Vertrag verkauft, mir kam der Käufer auch mit ner Forderung von 2000€ weil die Kats leer waren und noch ein zwei Sachen zu erledigen waren. Das krasse war das er meinem Vater angeschrieben hatte weil dieser der Halter war. Er hat ihm richtig ins Gewissen geredet...
Tja aber ohne Kaufvertrag kann er definitiv nichts beweisen denn er war allein und ich hatte nen Zeugen der natürlich bestätigte das ich den Käufer auf alle Fehler drauf hingewiesen hatte. (hatte ich wirklich!)
Ein Monat später rief uns ein Mann an und wollte fragen ob der Zahnriehmen gemacht wurde weil der Wagen ja schon 120.000km runter hatte. Hm, ich hatte den Wagen mit 180.000km verkauft, es war also nur ein versteckter Autokäufer der keinen Vertrag wollte weil er den Kauf und Verkauf des Audis an der Steuer vorbei tätigen wollte...
Tja, Pech gehabt, leider rief der Herr meinen Vater an und der konnte keine Auskunft geben. Ich hätte ihm schon erzählt wieviel der Wagen wirklich runter hatte...
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29.02.2008, 19:51
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#15
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.01.2008
Ort:
Fahrzeug:
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Heute schreiben vom Rechtsanwalt bekommen
Heute erreichte mich das schreiben vom Rechtsanwalt der gegenseite. Im schreiben wird darauf hingewiesen bis zum 10.03.08 die Reperatur über die ZKD zu bezahlen oder ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. In dem Schreiben steht außerdem" Zitat: Die darauf hin deutenden Spuren am Unterboden des Fahrzeugs waren beseitigt worden,so dass erst ein Fachmann diesen Schaden feststellen konnte" Hääää wie ????Naja, werde nun meinen Rechtsanwalt am Montag beauftragen,sich dem Fall anzunehmen.
Nochmals die fakten:
Meine Frau hat den Wagen gefahren für ca. 1.5 Monate
Vor dem Verkauf wurde Öl+Filter gewechselt durchgeführt durch Aral-Service
Kerzen wurden ebenfalls erneuert
Fahrzeug ist lückenlos Scheckheft gepflegt
Verkauft mit Kaufvertrag" Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung. Gekauft wie gesehen."
Die Käufer meldeten sich erst nach 4Tagen telefonisch, das die ZKD defekt sei.
Probefahrt Ich und Sohn alleine.jeder Gang wurde von ihm voll ausgedreht. Er meinte noch "DER LÄUFT GUT" usw.
Habe dem vater noch angeboten das Fahrzeug über den TÜV zu fahren, falls er ein schlechtes Gewissen habe, da er mich fragte warum das Fahrzeug nach knapp 2Monaten verkauft würde. TÜV/AU liefen ab in 02/2008
Dieses wurde abglehnt vom Sohn!!!Er wolle ihn gleich mitnehmen.(fahrgeil  )
Ich bin gespannt wie es weiter geht.
Wie gesagt der Jüngling hat nach 4Tagen meiner meinung nach die ZKD durchgebracht und nun sollen wir zahlen? Nee!!
Was meint ihr? Ich will auch keinen vergleich!!Möchte nichts und werde nichts zahlen da der Wagen technisch voll inordnung war.
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29.02.2008, 20:14
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#16
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
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Lehn' Dich da ganz beruhigt zurück; Dir kann da keiner was wollen.
Mit der Geschichte kommen die nicht durch.
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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02.03.2008, 10:51
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#17
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Mann ohne 7er
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: Landshut
Fahrzeug: X3 F25
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Ist nur schade, dass Du jetzt ebenfalls Anwaltskosten hast  .
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02.03.2008, 11:37
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#19
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
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In den meisten Fällen braucht man noch nicht mal einen Anwalt...
Vor Jahren hatte ich beim Neukauf eines anderen Auto meinen '82er 520i bei dem Händler in Kommission gegeben.
Im Vertrag war schriftlich niedergelegt, daß der Wagen einen ATM hatte, aber keine Unterlagen dafür vorhanden sind.
Monate später bekam ich Post von einer Anwältin, Ihrem Mandanten sei der Motor kaputt gegangen, und ich sollte doch bitte die Unterlagen für den Austauschmotor nachreichen.
Da hat mein Händler den 520i an einen Fähnchenhändler weitergegeben, der den Wagen dann verkauft hat mit ATM, Papiere werden nachgereicht...
Schreiben von mir zurück mit Kopie meines Kommissionsvertrages, und ich habe nie wieder davon gehört...
Wenn man im ADAC ist, kann man übrigens eine kostenlose Rechtsberatung eines Anwaltes in Anspruch nehmen; habe ich in einem Versicherungsfall auch schon mal gemacht.
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02.03.2008, 12:57
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#20
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Aus Freude am Sparen
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Bonn
Fahrzeug: BMW 118i, F40
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Schweinerei sowas!
Aber erstens würde ich mal sagen, ist die Frist ein wenig kurz. 14 tage sollten schon gegeben werden. Mit dem Vertrag sofort zum Anwalt. Der dürfte das ganz schnell geregelt haben. Schuldrechtlich ist nämlich alles klar. Keine Gewährleistung übernommen. Bei arglistiger Täuschung liegt die Beweislast bei der Gegenseite.
Kann mir mal einer Erklären was das mit dem Unterboden sein soll??? Wie kann man da bitte nen Schaden an der ZKD feststellen???
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