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03.12.2011, 15:46
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#1
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IT Guy
Registriert seit: 15.11.2004
Ort:
Fahrzeug: Audi Q8, Porsche 991.2 Targa 4S, Aston Martin Virage Volante, Porsche 718 Boxster
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Leasingrückgabe F01, was muss ich akzeptieren?
Mein F01 geht in 2 Wochen zurück, und da ich zum ersten Mal kein Anschlussleasing bei BMW machen werde befürchte ich das Schlimmste. Vor allem, weil meine bisherige Erfahrungen mit BMW Rückgaben (3x 7er, 2x 1er, 1xZ4) auch nicht besonders positiv waren, im Gegensatz zu einer Rückgabe bei Mercedes (SLK).
Ich habe die Broschüre von Alphabet hier. Ist die für den DEKRA Mann, der für die BMW Bank die Bewertung macht, bindend?
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03.12.2011, 16:09
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Hier sind einige Informationen für Dich, wir hatten das Thema schon öfter, allerdings naturgemäß im E65-Bereich, was natürlich nichts an den Bedingungen ändert:
http://www.7-forum.com/forum/870775-post4.html
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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03.12.2011, 17:41
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#3
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Torque Junkie und
Registriert seit: 29.12.2004
Ort: Zentralschweiz
Fahrzeug: SL500 R231, GL500, GLK350, SLK 200 Kompressor
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Womit wirst Du ihn ersetzen?
Gruß,
Sven
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Wenn wir immer nur das tun, was wir immer schon getan haben, werden wir immer nur das tun, was wir immer schon getan haben … Go. Do. Prosper.
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03.12.2011, 18:37
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
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Habe Dienstag auch ne Rückgabe in München.
Habe noch bei meinem Freundlichen ne Beule in der Tür und Kratzer beheben/lackieren lassen, ne Felge instand gesetzt und die leckere, madergeschädigte Dämmstoffmatte der Motorhaube ersetzt.
Nun hab ich keine Runflat drauf, sondern normale Reifen, die Runflats liegen im Auto.
Ausserdem hat mein Schatz wohl mal nen Bordstein geküsst. Sieht man normal nicht, fiel auf der Bühne auf.
Nach DEKRA Gutachten bei meinem Händler 646,- Euro!!!! Schaden, wo man nichts sieht, man muss sich unters Auto legen!
a) Muss ich einen Minderwert für die Stoßstange bezahlen? Wie hoch wird der sein? Oder ist das Gebrauch, ist ja noch nicht mal ein Schönheitsfehler, man sieht es auf der Strasse ja nicht.
b) Wenn man sich nicht einigt. Unterschreibe ich dann unter Vorbehalt? Wenn ich nicht einverstanden bin, und mich weigere, kann die NL dann die Annahme des Autos verweigern?
c) Zahle ich das Gutachten bei der Rückgabe? Meins muss ich natürlich bei meinem Händler bezahlen. Ich meine das, was am Dienstag erstellt wird. Ist das im Leasingvertrag enthalten oder wird mir das berechnet?
d) Wieviele Steinschläge sind bei 50.000 km und 4,5 Jahre alten Auto ok?
e) Hat jemand ein Dokument, was Gebrauchsspuren sind.
Danke für Hilfe und Antworten im Voraus.
BEN
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03.12.2011, 18:45
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Haßfurt
Fahrzeug: 730d LCI E 65 28.10.2005
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Guten Abend lb. LeasingnehmerInnen,
halte Euch die Daumen für eine ebneso kosten-, ärger- wie folgenarme Fahrzeugrückgabe.
Kann leider nur bedingt mitreden, da wir bei den AG, wo ich u. a. ebenfalls für den Fahrzeugpark zuständig waren, nur Kauffahrzeuge hatten. Privat dito.
Viele herzliche Grüße
Günter
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03.12.2011, 19:41
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#6
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Rechtsüberholer
Registriert seit: 07.07.2010
Ort: Hannover
Fahrzeug: AMG C63T (11.08) - VW Polo 6R BiFuel (2.12) - GLK (1.11) - Golf VI Variant (8.12)
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Meine Methode war immer, vor Leasingende (14 Tage) vorher kurz zum Händler und den Wagen ansehen lassen. Wenn der dann sagte, hier und da, das müsste noch gemacht werden, habe ich das immer woanders gemacht.
Ganz allgemein zur Leasingrückgabe:
Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).
Das Landgericht München weiter..
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube können durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts werden als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind.
Ganz wichtig: Der Händler kann bei übervertragliche Schäden (z.B große Delle) NICHT die Reparaturkosten in Rechnung stellen sondern nur die Wertminderung, die u.U. deutlich geringer ist.Die Beweislast liege aber auch hier beim Leasinggeber.
Natürlich würde ich auch nicht gleich auf Konfrontationskurs einschlagen, aber nur weil man mal keinen "NEUE WAGEN" nimmt, gleich ausgenommen zu werden ist nicht in Ordnung. Steinschläge sind nicht einfach zu beziffern. Ich sage es mal so: Wenn Du 120.000 Kilometer auf der Uhr hast, sollten mehr Steinschläge "durchgehen" wie bei 10.000 Kilomteren.
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03.12.2011, 21:00
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#7
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Sascha_BB
Ganz allgemein zur Leasingrückgabe:
xxx
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Das stand schon fast alles in dem Link in meiner Antwort weiter oben. 
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03.12.2011, 21:08
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#8
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Rechtsüberholer
Registriert seit: 07.07.2010
Ort: Hannover
Fahrzeug: AMG C63T (11.08) - VW Polo 6R BiFuel (2.12) - GLK (1.11) - Golf VI Variant (8.12)
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Stimmt, hatte ich nicht drauf geklicht sondern nur in google geschaut.
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03.12.2011, 23:04
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#9
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IT Guy
Registriert seit: 15.11.2004
Ort:
Fahrzeug: Audi Q8, Porsche 991.2 Targa 4S, Aston Martin Virage Volante, Porsche 718 Boxster
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Zitat:
Zitat von Sven B.
Womit wirst Du ihn ersetzen?
Gruß,
Sven
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Hi Sven,
CLS 350 CDI.
Allerdings überlege ich noch für den Sommer für meine Frau noch einen Z4/SLK zu nehmen. Mal schauen wie sich die Leasingkonditionen noch entwickeln.
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03.12.2011, 23:47
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#10
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Den Z4 schon probegefahren? Ich find die Kiste unzumutbar für normal gewachsene Menschen. Ist eher was für Hobits oder wirklich zierliche Damen.
Hab letzens 6 Stück Z4 Cabrios überführt bzw. abgeholt und hab da sowas von gar nicht reingepasst... 
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