BMW 7er (G11/G12 LCI) |
|
|
|
BMW 7er (G11/G12) |
|
|
|
Detail-Infos |
|
Modelle |
|
im Kontext |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
25.07.2019, 15:51
|
#141
|
Mitglied
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: G05 - X5 50e (9/2023)
|
Sonnenblende
Die Warnhinweise für den Airbag sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Quelle: Anlage XXVIII StVZO, Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag.
|
|
|
25.07.2019, 16:24
|
#142
|
kilometer fressendes
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
|
Zitat:
Zitat von anduin
Die Warnhinweise für den Airbag sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Quelle: Anlage XXVIII StVZO, Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag.
|
Ohne Zweifel richtig. Aber an meinem F01 war dazu ein Aufkleber auf der Scheibe, der war wesentlich unaufälliger. Und warum das teure Alcantara, wenn es dann mit häßlichen Aufklebern verunstaltet wird?
Die Frage wäre auch ob die ABE erlischt, wenn man die Sonnenblende austauscht und keinen Aufkleber auf die Scheibe klebt?
|
|
|
25.07.2019, 16:57
|
#143
|
Mitglied
Registriert seit: 12.04.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: G05 - X5 50e (9/2023)
|
Zitat:
Zitat von esau
Ohne Zweifel richtig. Aber an meinem F01 war dazu ein Aufkleber auf der Scheibe, der war wesentlich unaufälliger. Und warum das teure Alcantara, wenn es dann mit häßlichen Aufklebern verunstaltet wird?
Die Frage wäre auch ob die ABE erlischt, wenn man die Sonnenblende austauscht und keinen Aufkleber auf die Scheibe klebt?
|
Die StVzO wurde im Jahr 2017 auch in Bezug auf die Thematik "Kindersitze" im Fahrzeug geändert. Dies erklärt den Unterschied zum F01.
V
|
|
|
25.07.2019, 17:35
|
#144
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von esau
Die Frage wäre auch ob die ABE erlischt, wenn man die Sonnenblende austauscht und keinen Aufkleber auf die Scheibe klebt?
|
Die Aufkleber sind schon lange vorgeschrieben, da gibt doch Kollege "anduin" nichts Neues von sich, hier der Anhang:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...ge_xxviii.html
Nirgendwo steht dort, dass dieser "Aufkleber" beidseitig der Sonnenblende angebracht werden muss. Ein Aufkleber an der Scheibe oder an der B-Säule (wie bei mir) würde eigentlich weiterhin ausreichen. Die ABE erlischt daher mit Sicherheit nicht, wenn man eine andere Sonnenblende anbringt!
Ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren, aber dann bitte mit entsprechendem Gesetzestext, dass der Aufkleber bei uns in D zwingend beidseitig der Sonnenblende angebracht werden muss. Ich halte das nach wie vor für eine herstellerseitige Maßnahme.
Ergänzung:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...?xid=137480,75
Zitat: "Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein."
Also reicht es immer noch aus, wenn ein solcher Warnaufkleber z.B. auf der B-Säule angebracht ist. Es ist nicht vorgeschrieben, dass dieser Warnaufkleber betreffend Kindersitze ständig ins Auge fallen muss, sondern er muss nur für die Person, die beabsichtigt, einen Kindersitz auf dem Vordersitz zu befestigen, sichtbar sein. Und das ist er auf der B-Säule mit Sicherheit eher als an der Sonnenblende! Bei geschlossener Tür muss lediglich erkennbar sein, dass es einen Beifahrer-Airbag gibt und das ist ja wohl in jedem Auto der Fall!
Nachtrag: Diesen Unsinn mit den Aufklebern an der Sonnenblende gibt es schon seit rund 10 Jahren bei manchen Modellen/Herstellern! BMW hat damit also erst relativ spät angefangen, aber es ist wohl so wie immer: Einer fängt mit dem Unsinn an und alle anderen machen es nach. Ich würde also die Sonnenblende austauschen und einen Aufkleber an der B-Säule neben dem Beifahrersitz anbringen. Er muss nur 60 mm Durchmesser haben - gibt es sicher im Zubehör zu kaufen.
Wenn man übrigens ganz ohne Aufkleber/Warnhinweis fahren möchte, kostet das 5 (in Worten: fünf) Euro Strafe:
https://www.anwaltonline.com/verkehr...64/kindersitze
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (25.07.2019 um 18:05 Uhr).
|
|
|
26.07.2019, 05:18
|
#145
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.04.2006
Ort:
Fahrzeug: Mercedes GLA 250e (09/22). Genesis GV 80d Luxury Plus (12/23)
|
Zitat:
Zitat von Claus
Und das von jemandem, der das Auto sogar kauft und damit im Zweifelsfall mehr Geld auf der Tasche hat als jemand, der sich so eine Kiste für 1000 Euro im Monat leiht, die er auch noch steuerlich berücksichtigen kann. Natürlich müssen diese 1000 (oder eben etwas mehr) Euro auch erstmal erübrigt werden können, aber ein Leasingnehmer ist lediglich ein Besitzer, kein Eigentümer, und ich spreche den meisten hier im Forum ab, sich so ein Auto als Jahreswagen geschweige denn neu kaufen zu können.
|
Also Du solltest doch noch einmal nachrechnen. Jeder, der least, kann es es sich selbstverständlich auch leisten, ein solches Auto zu kaufen. Ob man least, ist reine Geschmackssache und die Rate wird eben mitunter vom Verkäufer auch einem so nett gestaltet, weil der Hersteller seine Absatzzahlen pushen will. Trotzdem, wenn Du nicht ein extremes Leasing- Schnäppchen machst: Du fährst beim Kauf sogar über die Jahre gesehen günstiger, solange sich keine allzu teuren Reparaturen einschleichen. Ist ja auch logisch, daß es eben teurer ist, alle 3 Jahre ein neues Auto zu fahren/leasen als dasselbe Auto 10 Jahre zu behalten.
1000 € Leasingrate monatlich sind 120000€ in 10 Jahren. Denke auch noch zusätzlich an die Bereitstellungskosten von ca.900 €, die Du sehr oft bei Abnahme des neuen Leasingautos aufgebrummt bekommt.
Geändert von Zille (26.07.2019 um 05:30 Uhr).
|
|
|
26.07.2019, 20:19
|
#146
|
State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Zitat:
Zitat von Zille
Also Du solltest doch noch einmal nachrechnen. Jeder, der least, kann es es sich selbstverständlich auch leisten, ein solches Auto zu kaufen.
|
Aber klar doch, wozu gibt es Banken.
BTW: Nein, ich glaube nicht, dass jeder, der 1000 Euro pro Monat für eine Leasingrate ausgibt, finanziell auch in der Lage wäre, 120.000 Euro in bar vom eigenen Geld (also cash) auf den Tresen zu legen und auch bereit ist, den horrenden Wertverlust zu tragen.
Die ganze Leasing-Szene baut doch darauf auf, dass Leute teure Autos fahren, die sich einen Kauf eines Neuwagens in der entsprechenden Preisklasse nicht leisten können.
|
|
|
26.07.2019, 20:22
|
#147
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
|
Also in der Schweiz sind 90% der Neuwagen alle geleast. Auch die Reichen leasen Ihre Ferraris, Lamborghinis und Rolls Royce... hat nichts damit zu tun, das die das nicht bar kaufen könnten...
Geändert von Rush1291 (26.07.2019 um 20:31 Uhr).
|
|
|
26.07.2019, 22:48
|
#148
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.07.2009
Ort: Zumikon
Fahrzeug: G11 -750ix (09.2017)
|
Sry, aber abgesehen, dass wir hier schön off-Topic rudern... hab ich grad den vollen Lachflash bekommen.
"Jeder der least, kann sich das Auto auch kaufen"
Dann kannste auch gleich sagen: Jeder der eine Wohnung mietet, kann sie sich auch kaufen (ok, etwas Birnen mit Äpfeln der Vergleich), weil eine Wohnung hat man i.d.R. schon länger, als nen Leasingwagen.
Das einem in Deutschland die meisten Autos hinterhergeworfen werden, ist ja wohl offensichtlich.
PS: und die reichen Schweizer, welche auch leasen, sehen das wohl auch bestimmt primär als steuerlichen Vorteil auch wenn die sog. 1% Regelung in D vom Listenneupreis und in CH 0,7% vom Kaufpreis sind (wenn ich mich recht erinnere)...
Die Leasingraten in CH sind auch eine .... im Vergleich zu Deutschland. Es geht rein ums Leasing und bitte komm mir jetzt nicht, man / wir verdienen hier in CH auch mehr usw...
Happy Weekend
Stroch
|
|
|
26.07.2019, 22:56
|
#149
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.06.2016
Ort: Zürich
Fahrzeug: E65-745i 01.2002, E63 AMG 06.2023
|
Also wer nen Lambo, Ferrari oder Rolls Royce Neuwagen least, kann sich sowas auch in bar kaufen. Machen sie aber nicht da sie so jedes Jahr auch nen neuen holen können und den enormen Wertverlust beim verkaufen nicht haben.
Und ja, nicht jeder der least kann sich den Wagen in bar kaufen, hat doch niemand gesagt hier oder ? Hab den ganzen Thread nicht gelesen.
Die Leasingangebote in Deutschland sind wirklich verdammt günstig wenn ich das mit der Schweiz vergleiche....aber wir Schweizer verdienen nun mal mehr
|
|
|
26.07.2019, 23:11
|
#150
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.07.2009
Ort: Zumikon
Fahrzeug: G11 -750ix (09.2017)
|
Rush, dann sollten wir uns mal auf nen Apero treffen
Hier das erwähnte Zitat^^
Zitat:
Zitat von Zille
schnibbel...... Jeder, der least, kann es es sich selbstverständlich auch leisten, ein solches Auto zu kaufen. schnibell....
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|